13530/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Neuerliche Vergabe von Millionenauftrag durch das Justizministerium an Unternehmen des Chief Digital Officers

Auf dem Unternehmensserviceportal der österreichischen Bundesregierung ist zu Stammzahl 9110003451417, Geschäftszahl 3691.04366, die Vergabe eines Dienstleistungsauftrag (Rahmenvereinbarung) durch die Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH, mit einem Auftragswert von € 22.020.000,00 veröffentlicht. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von IT-Enterprise-Architekturleistungen für die Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH. Auftragnehmer ist die „digital fast forward OG“ (Firmenbuchnummer 503386z, Umsatzsteuer-ID: ATU73950129). Laut österreichischen Firmenbuch hat die „digital fast forward OG“ zwei persönlich haftende Gesellschafter: Herrn Philipp Haubner und Herrn Martin Hackl. Das Unternehmen wurde als „offene Gesellschaft“ am 12. November 2018 gegründet und residiert an der Adresse Unterbergen 44, 7551 Stegersbach. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschafter der digital fast forward OG, die neuerlich den Auftrag vom BMJ bekommen hat, Funktionen im BMJ ausüben: Mag. Martin Hackl ist "Chief Digital Officer" des BMJ und auch DI Philipp Haubner ist für das BMJ tätig.

Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung wurde erst durch den Artikel des Mediums "ZackZack" der breiten Öffentlichkeit bekannt (https://zackzack.at/2022/11/17/zadic-ministerium-vergibt-22-millionen-auftrag-an-eigenen-digitalchef).

Die digital fast forward OG hatte bereits Ende 2020 eine Rahmenvereinbarung mit dem Justizministerium abgeschlossen. Der damalige Auftragswert der 48-monatigen Rahmenvereinbarung betrug € 1.173.000,00. Die neuerliche Auftragsvergabe an die digital fast forward OG mit einem um fast das Zwanzigfache erhöhten Auftragswert wirft Fragen auf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 07. 11. 2022 zum Gegenstand "IT-Enterprise-Architekturleistungen für die österreichische Justiz" seitens des Justizministeriums eine Rahmenvereinbarung über € 22.020.000,00 mit dem Unternehmen "digital fast forward OG", dessen Gesellschafter Mag. Martin Hackl, Chief Digital Officer des Justizministeriums, ist, abgeschlossen (Geschäftszahl 3691.04366). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
    1. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
    2. Wieviele Stunden Dienstleistungen wurden vereinbart?
    3. Die Mitarbeit welcher Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird über diesen Vertrag geregelt?
    4. In welcher Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerim für Justiz?
    5. Wurde für diese Beauftragung die Zustimmung des Finanzministeriums eingeholt? Bitte um Beilage der Stellungnahme des Finanzministeriums bei der Bearbeitung dieser Anfrage.
    6. Welche Abteilungen und welche Mitarbeiter des Finanzministeriums waren mit der Genehmigung dieses Vergabezuschlags involviert? Bitte um Vorlage der Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesem Beschaffungsvorgang.
  1. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 29.12.2020 zum Gegenstand "IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen" seitens des Justizministeriums eine Rahmenvereinbarung über € 1.173.000,00 mit dem Unternehmen "digital fast forward OG", dessen Gesellschafter Mag. Martin Hackl, Chief Digital Officer des Justizministeriums, ist, abgeschlossen (Geschäftszahl Geschäftszahl 2020- 0.517.225). Wieso übersteigt das Volumen der am 07.11.2022 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung jenes vom 29.12.2020 um mehr als das 18-fache? Bitte um detaillierte Auflistung.
  2. Laut dem Artikel der "ZackZack" gab das Justizministerium bekannt, dass die Bundesbeschaffung GmBH (BBG) den "Auftrag mit der dreifachen Höhe der aus derzeitiger Sicht erwartbaren Menge beziffert" habe. Den erwartbaren Auftragswert sehe das Ministerium jährlich bei € 1.840.000,00 – hochgerechnet auf die vier Jahre des Rahmenvertrags wären das um die 7.360.000 Euro. Inwiefern ergibt sich die Differenz von knapp € 15.000.000,00 zum finalen Auftragswert?
    1. Wie wurden die einzelnen Posten berechnet, die zur Bezifferung der BBG geführt haben? Bitte um genaue Nennung und Übermittlung der Unterlagen.
  1. Wieso wurde die Rahmenvereinbarung erst am 07.11.2022 abgeschlossen, wenn die Frist zur Legung eines Angebots am 12.07.2022 abgelaufen ist?
    1. Welche Schritte wurden bis zum Abschluss der Rahmenvereinbarung am 07.11.2022 von beiden Seiten unternommen?
  1. Wann wurde das Angebot der "digital fast forward OG" gelegt?
    1. Welchen Inhalt hatte das Angebot? Bitte um Übermittlung des Angebots.
  1. Hätte die Frist zur Legung eines Angebotes verlängert werden können?
  2. Laut Bericht des Mediums "ZackZack" vom 17.11.2022 wurde Martin Hackl vorab informiert, dass eine Ausschreibung geplant sei. Wieso wurde Martin Hackl vorab darüber informiert?
  3. Wurden auch andere Personen von einer geplanten Ausschreibung informiert?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, wieso nicht?
  1. Ist es üblich, dass einzelne Personen von geplanten Ausschreibungen informiert werden?
  2. Gab es bisher weitere Fälle, wo einzelne Personen über geplante Ausschreibungen informiert wurden?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen?
  1. Stand mit Ausschreibung vom 12.06.2022 fest, dass die "digital fast forward OG" ein Angebot legen wird?
  2. Stand mit Ausschreibung vom 12.06.2022 fest, dass nur die "digital fast forward OG" ein Angebot legen wird?
  3. Stand mit Ausschreibung vom 12.06.2022 fest, dass mit der "digital fast forward OG" eine Rahmenvereinbarung bzgl des ausgeschriebenen Gegenstands abgeschlossen wird?