Eingelangt am 17.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Neuerliche Vergabe von
Millionenauftrag durch das Justizministerium an Unternehmen des Chief Digital
Officers
Auf dem
Unternehmensserviceportal der österreichischen Bundesregierung ist zu
Stammzahl 9110003451417, Geschäftszahl 3691.04366, die Vergabe eines
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvereinbarung) durch die Republik Österreich
(Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, im
Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH, mit einem
Auftragswert von € 22.020.000,00 veröffentlicht. Gegenstand dieser
Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von IT-Enterprise-Architekturleistungen
für die Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium
für Justiz, im Vergabeverfahren vertreten durch die Bundesbeschaffung
GmbH. Auftragnehmer ist die „digital fast forward OG“
(Firmenbuchnummer 503386z, Umsatzsteuer-ID: ATU73950129). Laut
österreichischen Firmenbuch hat die „digital fast forward OG“
zwei persönlich haftende Gesellschafter: Herrn Philipp Haubner und Herrn
Martin Hackl. Das Unternehmen wurde als „offene Gesellschaft“ am
12. November 2018 gegründet und residiert an der Adresse Unterbergen 44,
7551 Stegersbach. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschafter der digital fast
forward OG, die neuerlich den Auftrag vom BMJ bekommen hat, Funktionen im BMJ
ausüben: Mag. Martin Hackl ist "Chief Digital Officer" des BMJ
und auch DI Philipp Haubner ist für das BMJ tätig.
Die abgeschlossene
Rahmenvereinbarung wurde erst durch den Artikel des Mediums
"ZackZack" der breiten Öffentlichkeit bekannt (https://zackzack.at/2022/11/17/zadic-ministerium-vergibt-22-millionen-auftrag-an-eigenen-digitalchef).
Die digital fast forward
OG hatte bereits Ende 2020 eine Rahmenvereinbarung mit dem Justizministerium
abgeschlossen. Der damalige Auftragswert der 48-monatigen Rahmenvereinbarung
betrug € 1.173.000,00. Die neuerliche Auftragsvergabe an die digital fast
forward OG mit einem um fast das Zwanzigfache erhöhten Auftragswert wirft
Fragen auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Laut
Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 07.
11. 2022 zum Gegenstand "IT-Enterprise-Architekturleistungen für
die österreichische Justiz" seitens des Justizministeriums eine
Rahmenvereinbarung über € 22.020.000,00 mit dem Unternehmen
"digital fast forward OG", dessen Gesellschafter Mag. Martin
Hackl, Chief Digital Officer des Justizministeriums, ist, abgeschlossen
(Geschäftszahl 3691.04366). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt 48 Monate.
- Welchen Inhalt hat
dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
- Wieviele Stunden
Dienstleistungen wurden vereinbart?
- Die Mitarbeit welcher
Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird
über diesen Vertrag geregelt?
- In welcher
Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerim
für Justiz?
- Wurde für diese
Beauftragung die Zustimmung des Finanzministeriums eingeholt? Bitte um
Beilage der Stellungnahme des Finanzministeriums bei der Bearbeitung
dieser Anfrage.
- Welche Abteilungen und
welche Mitarbeiter des Finanzministeriums waren mit der Genehmigung
dieses Vergabezuschlags involviert? Bitte um Vorlage der Stellungnahme
des Finanzministeriums zu diesem Beschaffungsvorgang.
- Laut Veröffentlichung
im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 29.12.2020 zum Gegenstand
"IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen" seitens des
Justizministeriums eine Rahmenvereinbarung über € 1.173.000,00
mit dem Unternehmen "digital fast forward OG", dessen
Gesellschafter Mag. Martin Hackl, Chief Digital Officer des
Justizministeriums, ist, abgeschlossen (Geschäftszahl
Geschäftszahl 2020- 0.517.225). Wieso übersteigt das Volumen der
am 07.11.2022 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung jenes vom 29.12.2020 um
mehr als das 18-fache? Bitte um detaillierte Auflistung.
- Laut dem Artikel der
"ZackZack" gab das Justizministerium bekannt, dass die
Bundesbeschaffung GmBH (BBG) den "Auftrag mit der dreifachen
Höhe der aus derzeitiger Sicht erwartbaren Menge beziffert"
habe. Den erwartbaren Auftragswert sehe das Ministerium jährlich bei
€ 1.840.000,00 – hochgerechnet auf die vier Jahre des
Rahmenvertrags wären das um die 7.360.000 Euro. Inwiefern ergibt sich
die Differenz von knapp € 15.000.000,00 zum finalen Auftragswert?
- Wie wurden die
einzelnen Posten berechnet, die zur Bezifferung der BBG geführt
haben? Bitte um genaue Nennung und Übermittlung der Unterlagen.
- Wieso wurde die
Rahmenvereinbarung erst am 07.11.2022 abgeschlossen, wenn die Frist zur
Legung eines Angebots am 12.07.2022 abgelaufen ist?
- Welche Schritte wurden
bis zum Abschluss der Rahmenvereinbarung am 07.11.2022 von beiden Seiten
unternommen?
- Wann wurde das Angebot
der "digital fast forward OG" gelegt?
- Welchen Inhalt hatte
das Angebot? Bitte um Übermittlung des Angebots.
- Hätte die Frist zur
Legung eines Angebotes verlängert werden können?
- Laut Bericht des Mediums
"ZackZack" vom 17.11.2022 wurde Martin Hackl vorab informiert,
dass eine Ausschreibung geplant sei. Wieso wurde Martin Hackl vorab
darüber informiert?
- Wurden auch andere
Personen von einer geplanten Ausschreibung informiert?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wieso nicht?
- Ist es üblich, dass
einzelne Personen von geplanten Ausschreibungen informiert werden?
- Gab es bisher weitere
Fälle, wo einzelne Personen über geplante Ausschreibungen
informiert wurden?
- Wenn ja, in welchen
Fällen?
- Stand mit Ausschreibung
vom 12.06.2022 fest, dass die "digital fast forward OG" ein
Angebot legen wird?
- Stand mit Ausschreibung
vom 12.06.2022 fest, dass nur die "digital fast forward OG" ein
Angebot legen wird?
- Stand mit Ausschreibung
vom 12.06.2022 fest, dass mit der "digital fast forward OG" eine
Rahmenvereinbarung bzgl des ausgeschriebenen Gegenstands abgeschlossen
wird?