13533/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Evaluierung "Gesund aus der Krise"
Die Pandemie hat massive Folgen für die Gesellschaft gehabt. Verschobene Operationen, psychische Belastungen, zu wenig Sport, zu wenig soziale Kontakte - die Liste ist endlos. Gerade bei Kindern und Jugendliche sind solche Einschnitte in der Psyche aber nicht ein kurzfristiges Ereignis, sondern verändern den gesamten Blick auf die Welt, unterbrechen, wie die Gesellschaft gesehen und mit anderen Menschen umgegangen wird und verändern soziale und psychische Lernprozesse. Gerade dann braucht es aber Abhilfe.
In Österreich gibt es hier mangels eines Rahmenvertrages für Psychotherapie seit Jahren einen Missstand. Beiträge für psychotherapeutische Leistungen werden zwar laut ASVG gezahlt, wer sich unter welchen Umständen für eine Psychotherapie auf Kassenkosten qualifiziert, ist selbst nach oftmaligen Nachfragen aber trotzdem immer etwas unklar. Zu sehr spielen Ermessen von Psychiater:innen oder Gutachter:innen mit hinein, zu knapp bemessen sind die ausfinanzierten Kassenplätze (1).
Aufgrund des hohen Bedarfs wurden per Ministerratsvortrag im Juli 2021 13 Millionen Euro für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bestimmt, Anfang 2022 wurde schließlich "Gesund aus der Krise" als Projekt präsentiert, das für die Verteilung dieser Mittel zuständig war (2). So wichtig eine Verbesserung der Versorgung auch ist und so nötig ein Aufholen in diesem Bereich ist, werden mit "Gesund aus der Krise" aber trotzdem Parallelstrukturen geschaffen.
Neu ist durch das Projekt die Zusammenarbeit von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen: Über eine neu eingerichtete Hotline werden nunmehr vom Bund bezahlte Beratungsgespräche und Therapieeinheiten zur Verfügung gestellt. In der Praxis wirkt dies für Betroffene oder Eltern, die andernfalls diese Einheiten organisieren müssten, wohl sogar um einiges einfacher als das reguläre System, werden Vorgespräche und das Warten um Überweisungen so doch umgangen. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass es bei der Wirkungsabschätzung der psychischen Versorgung einen Informationsmangel gibt, immerhin kann nicht immer gesagt werden, wie viele Patient:innen therapeutische oder psychologische Betreuung erhalten, auch können nicht alle Versicherungsstellen angeben, wie viele Stunden geleistet werden (3, 4).
Die 12,2 Millionen Euro, die für "Gesund aus der Krise" budgetiert waren, sollten rund 7.600 Kindern und Jugendlichen zu einer psychischen Versorgung verhelfen, wie viele Beratungsgespräche/Therapieeinheiten pro Patient:in damit bezahlt werden können, wurde nicht kommuniziert. Genauso, wie die Leistungen des Projektes bisher nicht konkret erfassbar sind. Gegen Ende des Jahres 2022 wurden immer wieder Zwischenbilanzen veröffentlicht, im Oktober war von 6.800 erreichten Kindern die Rede (5), in den Anfragebeantwortungen des Budgetausschusses waren es bereits 8.000 Kinder und Jugendliche (6) und für 2023 wurde ein Zielwert von 11.000 Kindern kommuniziert. Um den weiter anhaltenden Bedarf abzudecken und die Versorgung ausbauen zu können, wurde das Budget für das Jahr 2023 auf 20 Millionen Euro erhöht (7).
Klar ist damit - wie es auch das BMSGPK nennt - dass die begrenzten Kapazitäten der Regelversorgung nicht ausreichen und zusätzliche Mittel nötig sind. Auf Basis der Sonderförderrichtlinie (8) des Ministeriums kann davon ausgegangen werden, dass bestimmte Benchmarks seitens der Auftragnehmer erfüllt werden müssen, auch von Evaluierungen zu festgesetzten Zeitpunkten ist in der Richtlinie die Rede. Positiv zu bemerken ist, das diese Richtlinie eine Überführung der Behandlungen in die Regelversorgung vorsieht, ebenso soll auch eine gewisse Wirkungsanalyse der Behandlungen erfolgen, auch für die Anzahl der Stunden gibt es theoretisch Berechnungen. Nicht klar ist, inwiefern diese Berechnungen die finanzielle Situation des Regelsystems widerspiegeln und wie genau die einzelnen Posten berechnet wurden, beziehungsweise welche Kosten in der Endabrechnung anfallen könnten. Immerhin gibt es mit einem Stundensatz von bis zu 105 Euro pro Einheit eine weitaus höhere Abgeltung als beispielsweise Psychotherapeut:innen für die Tätigkeit bei einem Versicherungsträger erhalten. Da psychosoziale Berufe zu einem Mangelfeld gehören (9), müssen auch die Auswirkungen auf die Regelversorgung erhoben werden und ob beispielsweise eine Konkurrenzsituation zwischen Regelversorgung und der Tätigkeit für "Gesund aus der Krise" geschaffen wird oder ob mithilfe des Projektes für mehr Kinder und Jugendliche Behandlungsoptionen geschaffen werden und so die Sozialversicherungsträger aus ihrer Pflicht genommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Bitte um Angabe, wie viele Psychotherapeut:innen ihre Kassentätigkeit in diesem Zeitrahmen beendet haben
i. Falls ja: Bitte um Angabe, wie viele Psycholog:innen ihre Kassentätigkeit in diesem Zeitrahmen beendet haben
i. Welche Absprachen gab es in Bezug auf potenzielle Erkenntnisse mit dem Bildungsministerium und Versicherungsträgern?
ii. Welche Maßnahmen sollen in weiterer Zukunft gesetzt werden, um bisherige Aufstockungen von Therapieplätzen seitens der Versicherungsträger voranzutreiben oder eine Regelversorgung mithilfe eines Rahmenvertrages zu schaffen?