Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Sexuelle Übergriffe in
Ministerien
Es ist evident: Fälle von sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz kommen häufig vor, was präventiv
dagegen getan wird, ist jedoch unzureichend.
Wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft
aufzeigt, betreffen 30 Prozent der Beratungs- und Unterstützungsanfragen
aus Gründen des Geschlechts, sexuelle Belästigung (1). An
Fallbeispielen, um das Problem aufzuzeigen, mangelt es also nicht, an
Maßnahmen im öffentlichen Dienst hingegen schon. Laut
Gleichbehandlungsbericht des öffentlichen Dienstes gibt es lediglich eine
Onlineschulung im BMI, vier Fälle der sexuellen Belästigung waren im
öffentlichen Dienst zu verzeichnen (2).
Jedoch lässt nicht nur der
Gleichbehandlungsbericht aufhorchen. Mehr Handlungsbedarf ortet man auch unter
Berücksichtigung der medialen Berichterstattung. So machten beispielsweise
erst im Herbst 2022 BMEIA und BMLV negative Schlagzeilen.
Dass es sich um ein strukturelles Problem
handeln dürfte, kann man aus den kolportierten Postenversetzungen und
Rundschreiben, die es im BMEIA gab, ableiten, wobei öffentliche
Stellungnahmen bislang ausblieben (3). Anders beim Verteidigungsministerium.
Dieses sieht sich nach Übergriffen und Fällen von
Wiederbetätigung unter stärkerem Zugzwang und will die Zusammenarbeit
mit der Disziplinarbehörde stärken. Allerdings mangelt es auch hier
an genaueren Informationen über die Anzahl von Vorfällen innerhalb
der Heeresorganisation (4).
Beide Fälle stehen jedoch exemplarisch
für den Mangel an Information sowie konkreten Handlungsbedarf im
öffentlichen Dienst.
Abgestimmte Vorgehensweisen innerhalb der
Ministerien scheint man nicht erwarten zu können, von einheitlichen
Informationsflüssen ist keine Rede. In Folge dessen scheint es nötig
– zusätzlich zum Gleichbehandlungsbericht mit seinen strukturierten
Reportings – ein weiteres Augenmerk auf das Thema zu legen.
- https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/dam/jcr:6f9cae28-137a-4817-8e35-63cdd0fb9e0c/221020_GAW_Kurzbericht_Webversion_A4_BF.pdf
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00754/index.shtml
- https://zackzack.at/2022/09/30/sexuelle-uebergriffe-im-aussenministerium-regt-sich-widerstand
- https://kurier.at/politik/inland/sexuelle-uebergriffe-beim-heer-tanner-beruft-mehr-als-100-kommandanten-ein/402226980
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Gab es in ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen interne Meldungen
betreffend sexueller Belästigung in den vergangenen fünf Jahren?
(Falls ja: Bitte um Angabe der jährlichen Anzahl)
- Gibt es Weisungen, wie
mit Meldungen aufgrund sexueller Belästigung umgegangen werden soll,
bevor diese zur Anzeige bei der Disziplinarkommission gelangen?
- Falls ja: Wie sieht so
ein Verfahren im Detail aus, welche Stellen sind für die
Aufklärung solcher Vorwürfe befasst?
- Falls nein: Wieso gibt
es solch ein Verfahren nicht?
- Gibt es Weisungen
für Führungskräfte, sofern sie von derartigen
Vorwürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich erfahren?
- Gab es in ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen Fälle
betreffend sexueller Belästigung, die zur Anzeige gebracht wurden?
(Falls ja: Bitte um Angabe der jährlichen Anzahl)
- Gab es in ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen,
Disziplinarverfahren die betreffend sexueller Belästigung eingeleitet
wurden und wie sind diese Verfahren ausgegangen?
- Waren in den vergangenen
fünf Jahren Mitarbeiter:innen von sexueller Belästigung
betroffen? (Falls ja: Bitte um Aufzählung getrennt nach Frauen und
Männern)
- Wurden in den
vergangenen fünf Jahren Mitarbeiter:innen der sexuellen
Belästigung beschuldigt? (Falls ja: Bitte um Aufzählung getrennt
nach Frauen und Männern)
- Gab es Fälle von
sexueller Belästigung in Ihrem Ressort einschließlich der
nachgeordneten Dienststellen, die zu einem Gerichtsverfahren führten?
- Falls Ja: Wie viele
dieser Verfahren endeten mit einem Schuldspruch, wie viele mit einem
außergerichtlichen Vergleich und wie viele mit einem Freispruch?
- Gab es Fälle, in
denen es zu Schadensersatzzahlungen seitens des/der belästigenden
Mitarbeiter:innen an sexuell belästigten Mitarbeiter:innen kam?
- Falls ja: Wie hoch
waren diese Schadenersatzzahlungen?
- Gab es Fälle, in
denen es zu Schadenersatzzahlungen seitens Ihres Ressorts bzw.
nachgeordneter Dienststellen an sexuell belästigte Mitarbeiter:innen,
kam?
- Falls ja: Wie hoch
waren diese Schadenersatzzahlungen?
- Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen in den vergangenen
fünf Jahren Änderungen bei der Diensteinteilung aufgrund von sexueller
Belästigung?
- Falls ja: Wie viele
Fälle waren das und kam es dabei zu einer Dienständerung
für die Betroffenen und/oder für die Beschuldigten von
sexueller Belästigung?
- Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen in den vergangenen
fünf Jahren Versetzungen aufgrund von sexueller Belästigung?
- Falls ja: Zu wie vielen
Versetzungen kam es und wurden die Opfer oder die Täter versetzt?
- Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen in den vergangenen fünf
Jahren Versetzungen oder Änderungen bei der Diensteinteilung von
Betroffenen von sexueller Belästigung, die für diese Personen
mit finanziellen Nachteilen (zB Entfall von Zulagen durch den Wegfall von
Überstunden) verbunden waren?
- Falls ja: Wie hoch waren
diese finanziellen Einbußen im Vergleich zu dem vorhergehenden
Monatseinkommen der Betroffenen?
- Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen in den vergangenen
fünf Jahren Kündigungen aufgrund von sexueller Belästigung?
- Falls ja: Wie viele?
- Wurden Täter
gekündigt oder haben Opfer von sexueller Belästigung
gekündigt?
- Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen in den vergangenen
fünf Jahren Entlassungen aufgrund von sexueller Belästigung?
- Falls ja: Wie viele?