13551/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister

 

 

Am Freitag, 13. Jänner 2023, wurde bekannt, dass Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials angeklagt wird. Berichten zufolge soll Teichtmeister kinderpornographische Bilder aus dem Darknet in einem erschreckenden Ausmaß heruntergeladen haben. Der Strafprozess wird am 8. Februar 2023 beginnen.

 

Bereits vor rund eineinhalb Jahren wurden erste Vorwürfe gegen Teichtmeister in Zusammenhang mit Gewalt gegen seine Partnerin, wegen des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch und wegen Drogenmissbrauchs bekannt, wie auch einer entsprechenden Stellungnahme der Burgtheater GmbH vom 15. Jänner 2023 entnommen werden kann.

 

Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge des seit eineinhalb Jahren laufenden Ermittlungsverfahrens wurden insgesamt 22 Datenträger wie Laptops, Handys und Speichersticks mit 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich pornografischen Darstellungen Minderjähriger gefunden, wie es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien heißt.

 

In einem Zeitraum von zumindest Februar 2008 bis Anfang August 2021 habe sich Teichtmeister entsprechende Dateien verschafft und diese besessen, wie es heißt. In einem psychiatrischen Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien, das dem ORF vorliegt, heißt es, dass aufgrund der ungewöhnlich großen Menge an Daten bisher lediglich eine eingeschränkte Bestandsaufnahme möglich gewesen sei. „Es ist daher zu erwarten, dass die tatsächliche Zahl gespeicherter Dateien mit kinderpornografischen Inhalten noch größer ist“, heißt es in dem Gutachten.[1]

 

Darüber hinaus habe den Berichten zufolge Teichtmeister an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus mit Sprechblasen mit pornographischen Inhalten versehene Collagen angefertigt. Eines dieser Bilder habe seine damalige Lebensgefährtin entdeckt und die Polizei informiert.

 

Wie sich nunmehr herausstellt waren sowohl im Burgtheater, dem Arbeitgeber von Teichtmeister, als auch im zuständigen Kulturministerium die schrecklichen Vorwürfe gegen Teichtmeister in Zusammenhang mit dem Horten kinderpornographischer Bilder bereits seit September 2021 bekannt.

 

Dass trotz dieser Vorwürfe damals nichts geschah und Teichtmeister in den letzten eineinhalb Jahren weiter am Burgtheater in Hauptrollen zu sehen war, ist im höchsten Maße unverständlich und lässt den Versuch einer Vertuschung zumindest vermuten.

 

Erst jetzt, nach Bekanntwerden der Anklage bzw. des bevorstehenden Strafprozesses gegen Teichtmeister, zog man die Notbremse, beendete sein Dienstverhältnis mit dem Burgtheater und ordnete plötzlich auch seitens des Kulturministeriums eine Prüfung an.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    In welchem Zeitraum wurde wegen des Verdachts des Besitzes von pornographischen Darstellungen Minderjähriger gegen Florian Teichtmeister ermittelt?

a.    Zu welchen Ergebnissen führten die Ermittlungen?

b.    Wurden Teile dieser Ermittlungen wieder eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, welche Ermittlungen zu welchem Verdacht wurden eingestellt?

                                        ii.    Wenn ja, welche Gründe führten zur (teilweisen) Einstellung?

2.    Wurde oder wird noch wegen weiterer relevanten Verdachtslagen gegen Florian Teichtmeister ermittelt?

a.    Wenn ja, aufgrund welcher relevanten Verdachtslagen wurde oder wird noch ermittelt?

b.    Wenn ja, in welchem Zeitraum wurde oder wird ermittelt?

c.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen/Zwischenergebnissen führten die Ermittlungen?

d.    Wenn ja, wurden Ermittlungen wieder eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, welche Ermittlungen zu welchem Verdacht wurden eingestellt?

                                        ii.    Wenn ja, welche Gründe führten zur Einstellung?

3.    Wie viele Hausdurchsuchungen wurden bei Florian Teichtmeister durchgeführt?

4.    Wann genau wurden welche Datenträger bei Florian Teichtmeister gefunden?

5.    Wurde Chatverläufe, die sich auf seinem Mobiltelefon, Laptop, PC oder anderen Geräten befinden oder befanden, gesichert?

6.    Hat Teichtmeister mit anderen Personen über Kinderpornographie kommuniziert?

a.    Wenn ja, mit wie vielen?

b.    Wenn ja, welcher Szene oder Institutionen sind diese Personen zuzurechnen?

                                          i.    Handelt es sich dabei beispielsweise um andere Schauspieler, sonstige Künstler oder Medienschaffende?

7.    Wurden in diesem Zusammenhang auch bei anderen Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei wie vielen?

b.    Wenn ja, welcher Szene oder Institutionen sind diese Personen zuzurechnen?

                                          i.    Handelt es sich dabei beispielsweise um andere Schauspieler, sonstige Künstler oder Medienschaffende?

8.    Wurde bei diesen Hausdurchsuchungen ebenfalls relevantes Material gefunden?

a.    Wenn ja, wie vielen Personen ist dieses Material zuzuordnen?

b.    Wenn ja, Personen welcher Szene oder Institutionen ist dieses Material zuzordnen?

                                          i.    Handelt es sich dabei beispielsweise um andere Schauspieler, sonstige Künstler oder Medienschaffende?

9.    Welche Umstände führten dazu, dass zwischen Einleitung des Ermittlungsverfahrens bzw. Fund des einschlägigen Datenmaterials 2021 und Anklage / Prozessstart übermäßig viele Monate vergingen?

10. Sind im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister noch Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft oder durch die von der Staatsanwaltschaft beauftragte Polizei oder sonstige Ermittlungsschritte ausständig?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, welche Einvernahmen welcher Personen bzw. welche sonstigen Ermittlungsschritte sind noch ausständig?

11. Wurde oder wird im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister gegen weitere Personen ermittelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, gegen wen und aufgrund welcher relevanten Verdachtslage?

c.    Wenn ja, in welchem Zeitraum wurde oder wird ermittelt?

d.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen / Zwischenergebnissen führten die Ermittlungen?

e.    Wenn ja, wurden Ermittlungen wieder eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, welche Ermittlungen gegen wen und zu welchem Verdacht wurden wieder eingestellt?

                                        ii.    Wenn ja, welche Gründe führten zur Einstellung?

12. Wurde Sie, Mitarbeiter Ihres Ressorts und/oder die Staatsanwaltschaft von Vizekanzler Kogler, Staatssekretärin Mayer, Mitarbeitern von deren Kabinett bzw. Büro oder des Ministeriums über den Fall Teichtmeister informiert?

a.    Wenn ja, wer erhielt die Informationen?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, durch wen?

d.    Wenn ja, worüber genau?

e.    Wenn ja, zu welchen Schritten führten diese Informationen?

13. Wurden Sie, Mitarbeiter Ihres Ressorts und/oder die Staatsanwaltschaft von den Verantwortlichen des Wiener Burgtheaters (Geschäftsführer, Aufsichtsrat) und/oder von Personen im Umfeld des Wiener Burgtheaters (Schauspieler, Mitarbeiter) über Teichtmeisters kinderpornographische Vorlieben informiert?

a.    Wenn ja, wer erhielt die Informationen?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, durch wen?

d.    Wenn ja, worüber genau?

e.    Wenn ja, zu welchen Schritten führten diese Informationen?

14. Wurden Sie, Mitarbeiter Ihres Ressorts und/oder die Staatsanwaltschaft von der Regisseurin Marie Kreutzer über Teichtmeisters kinderpornographische Vorlieben informiert?

a.    Wenn ja, wer erhielt die Informationen?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, durch wen?

d.    Wenn ja, worüber genau?

e.    Wenn ja, zu welchen Schritten führten diese Informationen?

15. Wurden Sie, Mitarbeiter Ihres Ressorts und/oder die Staatsanwaltschaft von der Regisseurin Marie Kreutzer über Teichtmeisters kinderpornographische Vorlieben informiert?

a.    Wenn ja, wer erhielt die Informationen?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, durch wen?

d.    Wenn ja, worüber genau?

e.    Wenn ja, zu welchen Schritten führten diese Informationen?

16. Wurden Sie, Mitarbeiter Ihres Ressorts und/oder die Staatsanwaltschaft von Mitarbeitern des ORF über Teichtmeisters kinderpornographische Vorlieben informiert?

a.    Wenn ja, wer erhielt die Informationen?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, durch wen?

d.    Wenn ja, worüber genau?

e.    Wenn ja, zu welchen Schritten führten diese Informationen?

17. Wann konkret erfuhren Sie persönlich bzw. Mitarbeiter ihres Kabinetts erstmalig von den Vorwürfen gegen Florian Teichtmeister?

18. Von wem erfuhren Sie persönlich bzw. Mitarbeiter ihres Kabinetts von den Vorwürfen?

19. Wann konkret erfuhren Sie persönlich bzw. Mitarbeiter ihres Kabinetts von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Florian Teichtmeister?

20. Von wem erfuhren Sie persönlich bzw. Mitarbeiter ihres Kabinetts von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Florian Teichtmeister?

21. Haben Sie bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts Vizekanzler Kogler, Staatssekretärin Mayer und/oder Mitarbeiter von deren Kabinett bzw. Büro über den Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister informiert?

a.    Wenn ja, wer hat wen informiert?

b.    Wenn ja, worüber?

c.    Wenn ja, wann?

22. Wann genau sprachen Sie oder Mitglieder Ihres Kabinetts erstmalig mit Vizekanzler Kogler (oder Mitarbeitern seines Kabinetts / Ministeriums) bzw. mit Staatssekretärin Mayer (oder Mitarbeitern ihres Büros) erstmals und in weiterer Folge über den Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister? (Bitte um Aufgliederung der relevanten gesprächstermine mit Darum, Teilnehmern und grobem Inhalt.)

23. Haben Sie bzw. Ihr Kabinett von der Staatsanwaltschaft eine Chronologie bzw. sonstige Informationen über diesen Fall erhalten?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, welche konkreten Informationen beinhaltete dies?

24. Wurden im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister von Seiten des Justizministeriums Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welche Weisungen haben Sie als Bundesministerin wem, wann und warum erteilt?

b.    Wenn ja, wer erteilte darüber hinaus wem, wann und warum welche Weisungen in diesem Zusammenhang?

25. Wurden im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister von Seiten des Oberstaatsanwaltschaft Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welche Weisungen wurden wem, wann und warum erteilt?

26. Traten im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister oder in anderen Fällen der Kinderpornographie, die im Zusammenhang mit Teichtmeister stehen, Personen an Sie oder Mitglieder ihres Kabinetts bzw. Ministeriums mit der Absicht heran, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen?

a.    Wenn ja, wer versuchte wann, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen?

27. Traten im Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister oder in anderen Fällen der Kinderpornographie, die im Zusammenhang mit Teichtmeister stehen, Personen an Sie oder Mitglieder ihres Kabinetts bzw. Ministeriums heran, um Einfluss auf die Veröffentlichung von Informationen darüber durch die Pressestelle des Ministeriums oder der Staatsanwaltschaft zu nehmen?

a.    Wenn ja, wer versuchte wann, Einfluss darauf zu nehmen?

28. Wann ergingen dazu von der Pressestelle des Ministeriums oder der Staatsanwaltschaft Stellungnehmen?

29. Wann gab es zu diesem Fall bei der Pressestelle des Ministeriums oder der Staatsanwaltschaft Medienanfragen?

30. Warum wurde durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft nicht – beispielsweise via APA-OTS – von der Hausdurchsuchung berichtet, wie es sonst üblich ist, wenn davon Personen des öffentlichen Interesses betroffen sind?



[1] https://orf.at/stories/3301418/