Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten
betreffend Verbringung
von ukrainischen Jugendlichen nach Moskau
Zwei ukrainische Jugendliche sind
am 14. Januar 2023 von Tirol nach Moskau gebracht worden. Eigenmächtig
soll ein Bediensteter der Landesvolksanwaltschaft Tirol mit den zwei
Minderjährigen zu deren Müttern nach Moskau gereist sein. Die
Familien lebten ursprünglich in der ostukrainischen Region Luhansk, aus
welcher die Jugendlichen im März vergangenen Jahres, kurz nach Beginn des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, evakuiert und
schließlich nach Tirol gebracht worden sind.
Über die Hintergründe
ist aber noch nicht viel bekannt: Medienberichten zufolge wussten weder
die heimischen noch die ukrainischen Behörden von der
Aktion. Der Bedienstete soll im Alleingang gehandelt haben und wurde
vorübergehend suspendiert. "Es ist unerhört, dass jemand
zwei Jugendliche aus der Obhut des Landes gezogen und sie nach Moskau gebracht
hat“, sagt der ukrainische Honorarkonsul in Tirol, Walter Peer.
Auch Landesamtsdirektor Herbert Forster bekräftigte, dass das
Vorgehen weder abgesprochen noch das Land Tirol in irgendeiner Weise involviert
gewesen sei.1
Der Bedienstete soll
außerdem auf Ersuchen einer russischen Kollegin tätig geworden sein,
eine Frau, die, so wie er auch, im Europäischen
Ombudsmann-Institutsengagiert engagiert ist. Seinen Angaben zufolge habe
er über die russische Botschaft Informationen erhalten, wonach sich die
Mütter der Jugendlichen bereits in Russland befänden und eine
Familienzusammenführung wünschten.2
Viele Fragen sind in diesem Fall
noch offen. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen,
die vonseiten Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung begangen werden
und des Vorrangs des Kindeswohls in allen Belangen besteht ein hohes
Interesse an einer raschen Aufklärung des Sachverhalts.
- https://www.tt.com/artikel/30843045/jugendliche-ukrainer-von-tirol-nach-moskau-gebracht-viele-fragen-offen
- https://tirol.orf.at/stories/3190352/
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Zu welchem Zeitpunkt
haben Sie bzw. Ihr Ministerium von dem oben beschriebenen
Fall erfahren?
- Welche Maßnahmen wurden
durch wen in der Folge gesetzt?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
über diesen Fall in irgendeiner Weise informiert?
- Wenn ja, inwiefern wann
wer durch wen über welchen Sachverhalt?
- Waren Sie bzw. Ihr
Ministerium in diesen Fall in irgendeiner Weise eingebunden?
- Wenn ja, inwiefern wann
wer durch welche Tätigkeit?
4. Wer übernahm die Kosten für den Flug?
a. Wie hoch waren diese?
- Wusste die
österreichische Botschaft in Moskau über die geplante Ausreise
bzw. der geplanten Familienzusammenführung Bescheid?
- Wenn ja,
welche Maßnahmen wurden durch wen jeweils wann in der
Folge gesetzt?
i. Wurde die Ausreise der Jugendlichen
unterstützt?
1. Wenn ja, durch welche wann durch wen gesetzte
Maßnahme?
- Wenn nein, wann erfuhr
die österreichische Botschaft in Moskau von dem Fall?
i. Welche Maßnahmen wurden durch wen
jeweils wann in der Folge gesetzt?
- Ersuchten die
Mütter der betroffenen Jugendlichen vor dem 14.01.2023 bei einer
österreichischen Vertretungsbehörde um ein österreichisches
Visum?
- Wenn ja, wann wo und
für welches Visum?
- Wenn ja, wie verlief
das Verfahren?
- Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde der Antrag bzw. die Anträge wann abgelehnt?
- Stellten die Mütter
der betroffenen Jugendlichen vor dem 14.01.2023 bei einer
österreichischen Vertretungsbehörde einen Antrag auf
Familienzusammenführung?
- Wenn ja, wann wo?
- Wenn ja, wie verlief
das Verfahren?
- Wenn ja, was war der
Stand der Bearbeitung des Antrags bzw. der Anträge?
- Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde der Antrag bzw. die Anträge wann abgelehnt?
- Ist eine
Familienzusammenführung ohne Beteiligung der betroffenen Botschaften grundsätzlich möglich?
- Welchen Austausch
bezüglich des Falles gab es jeweils wann zwischen welcher Stelle
Ihres Ressorts und der ukrainischen Botschaft?
- Ist Ihr Ministerium in
die Aufklärung des Sachverhalt involviert?
- Wenn ja, inwiefern
durch das Setzen welcher Maßnahme jeweils wann durch wen?
- Wenn ja, mit welchem
wann vorliegenden Ergebnis?
- Stellt Ihr Ministerium
den Ländern und deren Behörden Informationen zur Sicherheits-
und Gefährdungslage von Ukrainer:innen in Russland zur
Verfügung?
- Wenn ja, welche und wie
aktuell sind die am 14.01.2023 vorliegenden Informationen gewesen?
- Ist Ihrem Ministerium
bekannt, ob vor der Ausreise der ukrainischen Jugendlichen eine
Kindeswohlprüfung vorgenommen wurde?
- Wenn ja, wann, durch
wen und mit welchem Ergebnis?
- Was ist der vorgesehene
Ablauf vor der Ausreise von in
Österreich aufhältigen Minderjährigen zum Zweck
der Familienzusammenführung im Ausland?
- Werden vonseiten der Botschaften bzw. der
Auslandsvertretungen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt
bzw. wird die Gefährdungslage eingeschätzt?
i. Wenn ja, was wird konkret
überprüft?
ii. Wenn ja, welche Konsequenzen hat ein befundenes
Sicherheitsrisiko?
1. Gibt es Mechanismen um eine Ausreise zum Zweck
der Familienzusammenführung zu stoppen, falls ein Sicherheitsrisiko
für die Minderjährigen besteht?
iii. Wenn nein, warum nicht?
- Ist es üblich, dass Länderbeamte
selbst auf solche Reisen mitkommen bzw. die Betroffenen begleiten?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn ja, inwiefern in diesem Fall?
- Wer ist für die Begleitung von in Österreich
aufhältigen Minderjährigen im Laufe einer Ausreise zum Zweck der
Familienzusammenführung zuständig?
- Wie verlief in diesem Fall die Einbindung
dieser Einheit?
- Wie wird die Identität der Eltern
überprüft?
- Wie wurde in diesem Fall die Identität
der Mütter überprüft?
- Ist Ihrem Ministerium
bekannt, ob es bereits Untersuchungen bzw. Ermittlungen zu dem Fall
eingeleitet worden sind?
- Wenn ja, wann, durch
wen, durch welche wann gesetzten Maßnahmen?
- Wenn ja, mit welchem
wann vorliegenden Ergebnis?
- Haben Sie bzw. Ihr
Ministerium seit deren Ausreise Informationen über den Verbleib der
Jugendlichen?
- Wenn ja, welche seit
wann?
- Haben die Jugendlichen
nach Österreich wieder einreisen wollen?
- Wenn ja, wie wurde mit
diesem Ersuchen wann durch wen umgegangen?
- Wurde ihnen die
Wiedereinreise ermöglicht?
- Wenn ja, wie wann durch
wen?