13554/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umsetzungstand der Kindschaftsrechtsreform
Seit Jahren wird in der Grauzone zwischen Gewaltschutz, Kinderrechten, Väterrechten, der Rolle von Müttern und Familienrecht immer wieder über diverse Missstände berichtet. Aufgrund der stark unterschiedlichen Situationen in allen betroffenen Familien gibt es im aktuellen rechtlichen Rahmen immer wieder Lücken, die für Familien nicht passen, Opfer nicht ausreichend schützen oder Verhältnisse zwischen Kindern und einzelnen Elternteilen beeinträchtigen. Ganz unvoreingenommen muss gesagt werden: Diese Missstände gibt es in vielen verschiedenen Ausprägungen, die gefühlte unfaire Behandlung durch das Gesetz oder entscheidende Behörden ist aufgrund des hohen emotionalen Involvements de facto unumgänglich. Dennoch ist es die Aufgabe des Gesetzes für die Bevölkerung einen Rahmen vorzugeben, in dem ein möglichst selbstbestimmtes und sicheres Leben möglich ist und nicht durch gesetzliche Rahmen Sicherheit oder Beziehungen gefährdet werden.
Gerade im Familienrecht gibt es deshalb Reformbedarf und auch das Regierungsprogramm(1) sieht vor, dass diese Reform angegangen werden soll. Im Laufe der Regierungsperiode gab es mehrmals Ankündigungen, als ersten Termin zur Vorlage wurde das Frühjahr 2022 kommuniziert (2). Bereits erste bekannte Unterpunkte wurden stark kritisiert, zum angekündigten Zeitpunkt wurde diese Kritik wiederholt (3) - möglicherweise ein Grund, warum es damals nicht zur Vorlage kam. Erschwerend kommt hinzu, dass die Reform nicht von einem einzelnen Ministerium ausgearbeitet wird, sondern mehrere Ressorts involviert sind. Seitens der Familienministerin hört man meist aber nur, dass es keine eigene Zuständigkeit gäbe und daher kaum Inhalte bekannt wären. Wie welche Aspekte der Reform aussehen, scheint im Familienministerium nicht bekannt zu sein, zumindest lässt die Ministerin keine Informationen in Fragestunden durchscheinen (4). Seit dem letzten Ankündigungstermin gibt es auch öffentlich wenig neue Informationen zur Reform, auch aus dem Justizministerium hört man kaum noch etwas. Betont wird immer nur, dass eine Reform dazu in Ausarbeitung sei, allerdings scheint es nach wie vor Uneinigkeit in der Koalition zu geben, besonders da es beim Unterpunkt der Unterhaltsvorschüsse mit dem Sozialministerium noch ein drittes Ressort gibt, das in den Verhandlungen berücksichtig werden muss. Soweit bekannt, werden dazu auch Fragen einer Kindergarantie berücksichtigt, ebenso sollte wohl die Kinderkostenanalyse berücksichtigt werden. Nachdem viele Verhandlungspartner Ergebnisse oft verzögern, stellen sich also einige Fragen nach dem Umsetzungsstand der Reform.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende