13555/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verbringung von ukrainischen Jugendlichen nach Moskau
Zwei ukrainische Jugendliche sind am 14. Januar 2023 von Tirol nach Moskau gebracht worden. Eigenmächtig soll ein Bediensteter der Landesvolksanwaltschaft Tirol mit den zwei Minderjährigen zu deren Müttern nach Moskau gereist sein. Die Familien lebten ursprünglich in der ostukrainischen Region Luhansk, aus welcher die Jugendlichen im März vergangenen Jahres, kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, evakuiert und schließlich nach Tirol gebracht worden sind.
Über die Hintergründe ist aber noch nicht viel bekannt: Medienberichten zufolge wussten weder die heimischen noch die ukrainischen Behörden von der Aktion. Der Bedienstete soll im Alleingang gehandelt haben und wurde vorübergehend suspendiert. "Es ist unerhört, dass jemand zwei Jugendliche aus der Obhut des Landes gezogen und sie nach Moskau gebracht hat“, sagt der ukrainische Honorarkonsul in Tirol, Walter Peer. Auch Landesamtsdirektor Herbert Forster bekräftigte, dass das Vorgehen weder abgesprochen noch das Land Tirol in irgendeiner Weise involviert gewesen sei.1
Der Bedienstete soll außerdem auf Ersuchen einer russischen Kollegin tätig geworden sein, eine Frau, die, so wie er auch, im Europäischen Ombudsmann-Institutsengagiert engagiert ist. Seinen Angaben zufolge habe er über die russische Botschaft Informationen erhalten, wonach sich die Mütter der Jugendlichen bereits in Russland befänden und eine Familienzusammenführung wünschten.2
Viele Fragen sind in diesem Fall noch offen. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen, die vonseiten Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung begangen werden und des Vorrangs des Kindeswohls in allen Belangen besteht ein hohes Interesse an einer raschen Aufklärung des Sachverhalts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
4. Wer übernahm die Kosten für den Flug?
a. Wie hoch waren diese?
i. Wenn ja, was wird konkret überprüft?
ii. Wenn ja, wer bzw. welche Behörden sind dafür zuständig?
iii. Wenn ja, welche Konsequenzen hat ein befundenes Sicherheitsrisiko?
1. Gibt es Mechanismen, um eine Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung zu stoppen, falls ein Sicherheitsrisiko für die Betroffenen besteht?
iv. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, was wird konkret überprüft?
ii. Wenn ja, wer bzw. welche Behörden sind dafür zuständig?
iii. Wenn ja, welche Konsequenzen hat eine befundene Gefährdung des Kindeswohls?
1. Gibt es Mechanismen um eine Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung zu stoppen, falls eine Gefährdung des Kindeswohls besteht?
iv. Wenn nein, warum nicht?