13555/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2023
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verbringung von ukrainischen Jugendlichen nach Moskau

 

Zwei ukrainische Jugendliche sind am 14. Januar 2023 von Tirol nach Moskau gebracht worden. Eigenmächtig soll ein Bediensteter der Landesvolksanwaltschaft Tirol mit den zwei Minderjährigen zu deren Müttern nach Moskau gereist sein. Die Familien lebten ursprünglich in der ostukrainischen Region Luhansk, aus welcher die Jugendlichen im März vergangenen Jahres, kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, evakuiert und schließlich nach Tirol gebracht worden sind.

Über die Hintergründe ist aber noch nicht viel bekannt: Medienberichten zufolge wussten weder die heimischen noch die ukrainischen Behörden von der Aktion. Der Bedienstete soll im Alleingang gehandelt haben und wurde vorübergehend suspendiert. "Es ist unerhört, dass jemand zwei Jugendliche aus der Obhut des Landes gezogen und sie nach Moskau gebracht hat“, sagt der ukrainische Honorarkonsul in Tirol, Walter Peer. Auch Landesamtsdirektor Herbert Forster bekräftigte, dass das Vorgehen weder abgesprochen noch das Land Tirol in irgendeiner Weise involviert gewesen sei.1

Der Bedienstete soll außerdem auf Ersuchen einer russischen Kollegin tätig geworden sein, eine Frau, die, so wie er auch, im Europäischen Ombudsmann-Institutsengagiert engagiert ist. Seinen Angaben zufolge habe er über die russische Botschaft Informationen erhalten, wonach sich die Mütter der Jugendlichen bereits in Russland befänden und eine Familienzusammenführung wünschten.2

Viele Fragen sind in diesem Fall noch offen. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen, die vonseiten Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung begangen werden und des Vorrangs des Kindeswohls in allen Belangen besteht ein hohes Interesse an einer raschen Aufklärung des Sachverhalts. 

 

  1. https://www.tt.com/artikel/30843045/jugendliche-ukrainer-von-tirol-nach-moskau-gebracht-viele-fragen-offen
  2. https://tirol.orf.at/stories/3190352/ 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt haben Sie bzw. Ihr Ministerium von dem oben beschriebenen Fall erfahren?
    1. Welche Maßnahmen wurden durch wen in der Folge gesetzt?
  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium über diesen Fall in irgendeiner Weise informiert?  
    1. Wenn ja, inwiefern wann wer durch wen über welchen Sachverhalt? 
  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium in diesen Fall in irgendeiner Weise eingebunden? 
    1. Wenn ja, inwiefern wann wer durch welche Tätigkeit? 

4.    Wer übernahm die Kosten für den Flug?

a.    Wie hoch waren diese?

  1. Ist Ihr Ministerium in die Aufklärung des Sachverhalt involviert? 
    1. Wenn ja, inwiefern durch das Setzen welcher Maßnahme jeweils wann durch wen?
    2. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
  1. Stellt Ihr Ministerium den Ländern und deren Behörden Informationen zur Sicherheits- und Gefährdungslage von Ukrainer:innen in Russland zur Verfügung?
    1. Wenn ja, welche und wie aktuell sind die am 14.01.2023 vorliegenden Informationen gewesen?  
  1. Ist Ihrem Ministerium bekannt, ob vor der Ausreise der ukrainischen Jugendlichen eine Kindeswohlprüfung vorgenommen wurde? 
    1. Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? 
  1. Was ist der vorgesehene Ablauf vor der Ausreise von in Österreich aufhältigen Minderjährigen zum Zweck der Familienzusammenführung im Ausland? 
    1. Werden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt bzw. wird die Gefährdungslage eingeschätzt? 

                                          i.    Wenn ja, was wird konkret überprüft? 

                                        ii.    Wenn ja, wer bzw. welche Behörden sind dafür zuständig? 

                                       iii.    Wenn ja, welche Konsequenzen hat ein befundenes Sicherheitsrisiko? 

1.    Gibt es Mechanismen, um eine Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung zu stoppen, falls ein Sicherheitsrisiko für die Betroffenen besteht? 

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Werden Kindeswohlprüfungen durchgeführt? 

                                          i.    Wenn ja, was wird konkret überprüft? 

                                        ii.    Wenn ja, wer bzw. welche Behörden sind dafür zuständig? 

                                       iii.    Wenn ja, welche Konsequenzen hat eine befundene Gefährdung des Kindeswohls?

1.    Gibt es Mechanismen um eine Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung zu stoppen, falls eine Gefährdung des Kindeswohls besteht? 

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht? 

 

  1. Ist es üblich, dass Länderbeamte selbst auf solche Reisen mitkommen bzw. die Betroffenen begleiten?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn ja, inwiefern in diesem Fall?
  1. Wer ist für die Begleitung von in Österreich aufhältigen Minderjährigen im Laufe einer Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung zuständig?
    1. Wie verlief in diesem Fall die Einbindung dieser Einheit?
  1. Wie wird die Identität der Eltern überprüft?
    1. Wie wurde in diesem Fall die Identität der Mütter überprüft?
  1. Ist Ihrem Ministerium bekannt, ob es bereits Untersuchungen bzw. Ermittlungen zu dem Fall eingeleitet worden sind? 
    1. Wenn ja, wann, durch wen, durch welche wann gesetzten Maßnahmen?
    2. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
  1. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium seit deren Ausreise Informationen über den Verbleib der Jugendlichen? 
    1. Wenn ja, welche seit wann? 
  1. Haben die Jugendlichen nach Österreich wieder einreisen wollen?
    1. Wenn ja, wie wurde mit diesem Ersuchen wann durch wen umgegangen?
  1. Wurde ihnen die Wiedereinreise ermöglicht? 
    1. Wenn ja, wie wann durch wen?