13556/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Jan Krainer, GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Wieder Schredder-Alarm im Bundeskanzleramt
Der SPÖ liegen Informationen vor, dass das Bundeskanzleramt einen neuen Anlauf zur großflächigen Löschung von Daten unternimmt. Demnach plant das Bundeskanzleramt, dass im BKA und in allen Ministerien die E-Mails aller MitarbeiterInnen automatisch nach drei Monaten gelöscht werden sollen. Erhalten blieben nur E-Mails, die in den Elektronischen Akt (ELAK) gezogen werden.
Dieses Vorgehen stellt einen neuerlichen Versuch der ÖVP dar, politische Kontrolle durch Untersuchungsausschüsse und strafrechtliche Kontrolle durch die Justiz zu behindern. Kurz gesagt: Die ÖVP kann das Schreddern einfach nicht lassen.
Das Bundeskanzleramt wurde bereits im Oktober 2021 bei einem ähnlichen Vorhaben erwischt. Damals gab es bereits ein Schreiben des Generalsekretärs an die MitarbeiterInnen im BKA, dass mit Stichtag 10. November 2021 sämtliche Daten von MitarbeiterInnen des Kanzleramts am Outlook-Server sowie in der elektronischen Dateiablage, die älter als ein Jahr sind, zentral und serverseitig gelöscht werden.
Nachdem die SPÖ das Vorhaben in einer dringlichen Anfrage im Parlament öffentlich gemacht hatte, hat die Regierung versprochen, dass die Löschungen nicht stattfinden werden (Siehe z.B. hier der Bericht der Parlamentskorrespondenz: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2021/pk1121#XXVII_J_08234).
Nachdem sich der Untersuchungsausschuss nunmehr dem Ende nähert, leben die Schredder-Pläne der ÖVP offenbar wieder auf. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler die folgende
Anfrage
1. Entsprechen die einleitend beschriebenen Pläne einer umfassenden Datenlöschung den Tatsachen?
2. Welche Fristen sind aktuell für die Speicherung bzw. Löschung von Daten aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien an Daten bzw. nach Speicherort vorgesehen?
3. Welche Richtlinien bestehen derzeit für die MitarbeiterInnen betreffend Datenlöschung?
4. Wann wurden die Regelungen zu Datenlöschungen zuletzt geändert?
5. Ab wann sollen die Regelungen zu Datenlöschungen erneut geändert werden?
6. Wer hat die kolportierten Änderungen in Auftrag gegeben?
7. Aus welchem Anlass sollen die Änderungen erfolgen?
8. Sind bestimmte Personen oder Gruppen von der Änderung ausgenommen?
9. Werden auch Daten von in Straf- der Disziplinarverfahren beschuldigten Personen gelöscht?
10. Werden auch Daten bei MitarbeiterInnen der Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit gelöscht?
11. Werden auch Daten von Personen gelöscht, die Gegenstand einer Sicherstellungsanordnung der WKStA sind?
12. Waren Sie oder Ihr Kabinett in den Änderungsprozess eingebunden?
a. Wenn ja, wer und auf welche Art?
13. War der aktuelle Generalsekretär Grad oder frühere Generalsekretär Brünner in den Prozess eingebunden?
14. Wer ist IT-Verantwortlicher der Kabinette im Bundeskanzleramt?
15. Sollen diese Änderungen auch in anderen Bundesministerien erfolgen bzw. wurden entsprechende Informationen seitens des Bundeskanzleramts an andere Bundesministerien bzw. die Bundesrechenzentrum GmbH übermittelt?
16. Welche Kosten entstehen durch die Umstellung?
17. Haben MitarbeiterInnen die Möglichkeit, lokale Backups ihrer Daten zu erstellen?
18. Haben MitarbeiterInnen die Möglichkeit, Daten bzw. ihre Postfächer zu exportieren?
19. Wie wird die Veraktung relevanter Unterlagen sichergestellt?
20. Wie viele ELAKs wurden in Ihrer Amtszeit bislang vom Kabinett erstellt?
21. Wie viele E-Mails von Ihnen oder Ihrem Kabinett finden sich aktuell in ELAKs?
22. Wie viele E-Mails wurden von MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts in den ELAK gezogen?
23. Über wie viele E-Mailadressen verfügen Sie?
24. Wie werden an Sie gerichtete E-Mails veraktet?
25. Verfügen Sie über ein Diensthandy?
26. Ist dieses mit einer SIM-Karte ausgestattet?
27. Wie viele Minuten haben Sie seit Ihrer Angelobung aufgeschlüsselt nach Monaten mit Ihrem Diensthandy telefoniert?
28. Nutzen Sie auch ein privates Mobiltelefon für dienstliche Angelegenheiten?
29. Nutzen Sie Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, udgl.?
30. Welche Messenger-Dienste verwenden die MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts?
31. Wie stellen Sie sicher, dass alle für Ermittlungen und parlamentarische Aufklärung erforderlichen Informationen nicht gelöscht werden?