Eingelangt am 19.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Verstößt
FPÖ-Multifunktionär Matthias Krenn gegen das
Bezügebegrenzungsgesetz?
Um eine Anhäufung von öffentlichen
Bezügen und das rot-schwarz-blaue Multifunktionärswesen zu
verhindern, limitiert das Bezügebegrenzungsgesetz die Zahl der
Bezüge und Ruhebezüge von Rechtsträgern, die der
Rechnungshofkontrolle unterliegen, auf zwei Rechtsträger: "§
4. (1) Personen mit Anspruch auf Bezug oder Ruhebezug nach den
bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder dürfen
insgesamt höchstens zwei Bezüge oder Ruhebezüge von
Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.
Bestehen Ansprüche auf mehr als zwei solcher Bezüge oder
Ruhebezüge, sind alle bis auf die zwei höchsten Bezüge oder
Ruhebezüge stillzulegen".
Den zu lockeren Vollzug der österreichischen Funktionärswelt,
einem Privilegien-Paralleluniversum, kennend, stellt sich hier natürlich
die Frage, wie genau die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes
kontrolliert und umgesetzt wird. Denn laut „Kronen Zeitung“ (https://www.krone.at/2905580)
bekleidet beispielsweise der FPÖ-Multifunktionär
Bürgermeister ÖGK-Obmann WKÖ-Vizepräsident
Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann Ortsobmann Beiratsvorsitzender
Kuratoriumsmitglied Verbandsrat Kommerzialrat Matthias Krenn mehrere
öffentliche Posten. Diese Postenanhäufung ist zum einen mit dem
Bezügebegrenzungsgesetz nicht vereinbar. Und wirft zum anderen aber auch
die Frage auf, wie viele Stunden ein Tag des Matthias Krenn hat. Denn mit 24
Stunden pro Tag ist ein solches Arbeitspensum nicht zu bewältigen. Dieser
Umstand wiegt umso schwerer, als ein Spitzenfunktionär in der
Wirtschaftskammer und in der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK
derzeit besonders viele zeitliche Ressourcen bräuchte, um sich den
aktuellen Herausforderungen (Energiekrise, Mangel an Hausärzten,
Medikamentenknappheiten usw.) zu widmen.
Matthias Krenn kommt derzeit auf insgesamt 17 (in Worten: siebzehn)
großteils öffentliche Positionen. Nachfolgend eine Auflistung der
insgesamt 17 (großteils öffentlichen) Positionen und
Pöstelchen des FPÖ-Multifunktionärs Matthias Krenn:
- Bürgermeister von Bad Kleinkirchheim (https://www.bad-kleinkirchheim.gv.at/buergermeister/)
- ÖGK-Obmann (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.890072&portal=oegkportal)
- WKÖ-Vizepräsident (https://www.wko.at/service/funktionaer.html?rollenid=2351853)
- Mitglied Konferenz der
Sozialversicherungsträger (https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.856934&portal=svportal)
- Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft:
(https://www.fw.at/?page_id=690)
- Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft
Kärnten (https://www.fw.at/ktn/?page_id=335)
- Ortsobmann der Freiheitlichen in Bad
Kleinkirchheim (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Vorstandsmitglied des Tourismusverbandes Bad
Kleinkirchheim (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Stellvertretender Obmann im Regionalverband
Nockberge/Millstätter See (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Mitglied der ERP-Fachkommission (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Beiratsvorsitzender der Therme St. Kathrein
GmbH (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Aufsichtsratsvorsitzender der Austria
Wirtschaftsservice GmbH (AWS) (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Obmann des
Fremdenverkehrsförderungsvereins Bad Kleinkirchheim (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Kuratoriumsmitglied Biosphärenpark
Nockberge (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Mitglied des Verbandsrates im Bezirk
Spittal/Drau (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Vorstandsmitglied Wasserverband
Millstätter See (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
- Hotelier in Bad Kleinkirchheim (https://www.wko.at/service/oe/cv_krenn_d.pdf)
Grundsätzlich ist bekannt, dass die FPÖ-Personaldecke an
qualifiziertem Personal sehr dünn ist. Allerdings ist auch das keine
Rechtfertigung für eine derartige Konzentration an großteils
öffentlichen Posten bei einer Person. Alleine die Dreifachfunktion als Bürgermeister,
ÖGK-Obmann und WK-Vizepräsident in Zeiten der Energiekrise, der
COVID-Pandemie und des Ärzte-/Pflege-/Medikamentenmangels scheint schon
unmöglich in ausreichender Qualität durch eine Person
bewältigbar zu sein. Nebenbei noch Hotelier und viele kleine
öffentlichen Posten und Pöstelchen. Wie soll sich das zeitlich
ausgehen? Es ist absolut unglaubwürdig, dass sich diese Mehrfachfunktionen
nicht negativ auf die Arbeit als Bürgermeister für die
Gemeindebürger, oder als ÖGK-Obmann für die
ÖGK-Versicherten, oder als WK-Vizepräsident für die
WK-Zwangsmitglieder, usw. auswirkt. Genau diese negativen Folgen von
Mehrfachfunktionen soll das Bezügebegrenzungsgesetz neben der Bereicherung
durch Mehrfachfunktionen eigentlich verhindern. Und da bei
FPÖ-Multifunktionär Matthias Krenn aufgrund der vielen
öffentlichen Funktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verstoß
gegen das Bezügebegrenzungsgesetz vorliegen könnte, soll in
diesem Fall die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes schleunigst
überprüft werden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Haben Sie oder Verantwortliche in der
Sozialversicherung bei Bürgermeister ÖGK-Obmann
WKÖ-Vizepräsident Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann
Ortsobmann Beiratsvorsitzender Kuratoriumsmitglied Verbandsrat
Kommerzialrat Matthias Krenn die Einhaltung des
Bezügebegrenzungsgesetzes überprüft?
- Wie viele Bezüge in welcher Höhe
gem. Bezügebegrenzungsgesetz liegen vor?
- Wie viele Bezüge in welcher Höher
wurden gekürzt bzw. gestrichen?
- Wie stellen Sie sicher, dass
Bürgermeister ÖGK-Obmann WKÖ-Vizepräsident
Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann Ortsobmann Beiratsvorsitzender
Kuratoriumsmitglied Verbandsrat Kommerzialrat Matthias Krenn seinen vielen
öffentlichen Funktionen in entsprechender Qualität nachkommt?
- Wie konkret und in welchen Abständen
überprüfen Sie in Ihrem Aufsichtsbereich die Einhaltung des
Bezügebegrenzungsgesetzes?
- Liegt dazu eine Datenbank mit
öffentlichen Bezügen vor? Wenn nicht, weshalb nicht und wie stellen
Sie ohne Datenbank unbürokratisch sicher, dass keine unerlaubten
Mehrfachbezüge vorliegen?
- Wie viele Personen fallen aktuell in Ihrem
Aufsichtsbereich unter das Bezügebegrenzungsgesetz?
- Wie viele mit einem Bezug?
- Wie viele mit zwei Bezügen?
- Wie viele mit drei oder mehr Bezügen?
- Bei wie vielen Personen mit
Mehrfachbezügen in ihrem Aufsichtsbereich wurden in welcher Höhe
Bezüge gem. Bezügebegrenzungsgesetz gekürzt oder
gestrichen? (seit 2015 nach Jahr)
- Wie stellen Sie sicher, dass die
Funktionäre im öffentlichen Bereich ausreichend Zeitressourcen
für ihre Aufgaben haben?