13559/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Verstößt FPÖ-Multifunktionär Matthias Krenn gegen das Bezügebegrenzungsgesetz?

 

Um eine Anhäufung von öffentlichen Bezügen und das rot-schwarz-blaue Multifunktionärswesen zu verhindern, limitiert das Bezügebegrenzungsgesetz die Zahl der Bezüge und Ruhebezüge von Rechtsträgern, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, auf zwei Rechtsträger: "§ 4. (1) Personen mit Anspruch auf Bezug oder Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder dürfen insgesamt höchstens zwei Bezüge oder Ruhebezüge von Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Bestehen Ansprüche auf mehr als zwei solcher Bezüge oder Ruhebezüge, sind alle bis auf die zwei höchsten Bezüge oder Ruhebezüge stillzulegen".

Den zu lockeren Vollzug der österreichischen Funktionärswelt, einem Privilegien-Paralleluniversum, kennend, stellt sich hier natürlich die Frage, wie genau die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes kontrolliert und umgesetzt wird. Denn laut „Kronen Zeitung“ (https://www.krone.at/2905580) bekleidet beispielsweise der FPÖ-Multifunktionär Bürgermeister ÖGK-Obmann WKÖ-Vizepräsident Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann Ortsobmann Beiratsvorsitzender Kuratoriumsmitglied Verbandsrat Kommerzialrat Matthias Krenn mehrere öffentliche Posten. Diese Postenanhäufung ist zum einen mit dem Bezügebegrenzungsgesetz nicht vereinbar. Und wirft zum anderen aber auch die Frage auf, wie viele Stunden ein Tag des Matthias Krenn hat. Denn mit 24 Stunden pro Tag ist ein solches Arbeitspensum nicht zu bewältigen. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als ein Spitzenfunktionär in der Wirtschaftskammer und in der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK derzeit besonders viele zeitliche Ressourcen bräuchte, um sich den aktuellen Herausforderungen (Energiekrise, Mangel an Hausärzten, Medikamentenknappheiten usw.) zu widmen.

Matthias Krenn kommt derzeit auf insgesamt 17 (in Worten: siebzehn) großteils öffentliche Positionen. Nachfolgend eine Auflistung der insgesamt 17 (großteils öffentlichen) Positionen und Pöstelchen des FPÖ-Multifunktionärs Matthias Krenn:

 

 


 

Grundsätzlich ist bekannt, dass die FPÖ-Personaldecke an qualifiziertem Personal sehr dünn ist. Allerdings ist auch das keine Rechtfertigung für eine derartige Konzentration an großteils öffentlichen Posten bei einer Person. Alleine die Dreifachfunktion als Bürgermeister, ÖGK-Obmann und WK-Vizepräsident in Zeiten der Energiekrise, der COVID-Pandemie und des Ärzte-/Pflege-/Medikamentenmangels scheint schon unmöglich in ausreichender Qualität durch eine Person bewältigbar zu sein. Nebenbei noch Hotelier und viele kleine öffentlichen Posten und Pöstelchen. Wie soll sich das zeitlich ausgehen? Es ist absolut unglaubwürdig, dass sich diese Mehrfachfunktionen nicht negativ auf die Arbeit als Bürgermeister für die Gemeindebürger, oder als ÖGK-Obmann für die ÖGK-Versicherten, oder als WK-Vizepräsident für die WK-Zwangsmitglieder, usw. auswirkt. Genau diese negativen Folgen von Mehrfachfunktionen soll das Bezügebegrenzungsgesetz neben der Bereicherung durch Mehrfachfunktionen eigentlich verhindern. Und da bei FPÖ-Multifunktionär Matthias Krenn aufgrund der vielen öffentlichen Funktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen das Bezügebegrenzungsgesetz vorliegen könnte, soll in diesem Fall die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes schleunigst überprüft werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Haben Sie oder Verantwortliche in der Sozialversicherung bei Bürgermeister ÖGK-Obmann WKÖ-Vizepräsident Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann Ortsobmann Beiratsvorsitzender Kuratoriumsmitglied Verbandsrat Kommerzialrat Matthias Krenn die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes überprüft?
    1. Wie viele Bezüge in welcher Höhe gem. Bezügebegrenzungsgesetz liegen vor?
    2. Wie viele Bezüge in welcher Höher wurden gekürzt bzw. gestrichen?
  1. Wie stellen Sie sicher, dass Bürgermeister ÖGK-Obmann WKÖ-Vizepräsident Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Landesobmann Ortsobmann Beiratsvorsitzender Kuratoriumsmitglied Verbandsrat Kommerzialrat Matthias Krenn seinen vielen öffentlichen Funktionen in entsprechender Qualität nachkommt?
  2. Wie konkret und in welchen Abständen überprüfen Sie in Ihrem Aufsichtsbereich die Einhaltung des Bezügebegrenzungsgesetzes?
  3. Liegt dazu eine Datenbank mit öffentlichen Bezügen vor? Wenn nicht, weshalb nicht und wie stellen Sie ohne Datenbank unbürokratisch sicher, dass keine unerlaubten Mehrfachbezüge vorliegen?
  4. Wie viele Personen fallen aktuell in Ihrem Aufsichtsbereich unter das Bezügebegrenzungsgesetz?
    1. Wie viele mit einem Bezug?
    2. Wie viele mit zwei Bezügen?
    3. Wie viele mit drei oder mehr Bezügen?
  5. Bei wie vielen Personen mit Mehrfachbezügen in ihrem Aufsichtsbereich wurden in welcher Höhe Bezüge gem. Bezügebegrenzungsgesetz gekürzt oder gestrichen? (seit 2015 nach Jahr)
  6. Wie stellen Sie sicher, dass die Funktionäre im öffentlichen Bereich ausreichend Zeitressourcen für ihre Aufgaben haben?