13562/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend digitales Unternehmensservice: Zahlen und Ausblick
Immer wieder wird von Mitgliedern der
Bundesregierung das Unternehmens-serviceportal (USP) als umfassender
One-Stop-Shop für Unternehmer_innen angepriesen. Bei genauerem Hinsehen
zeigt sich, dass zahlreiche Services
aber nur auf andere Stellen verweisen. Das
bloße Sammeln und Bereitstellen
von Informationen in Form von Anleitungen und Links zu anderen Plattformen
genügt der Definition eines One-Stop-Shop allerdings nicht. Eine deutliche
Diskrepanz zwischen den Aussagen der zuständigen Regierungsmitglieder
hinsichtlich des USP einerseits und der Realität andererseits wird somit
schmerzlich spürbar.
Beispiel E-Gründung: One-Stop-Shop oder Linksammlung?
Eine elektronische
Gründung ist zum Beispiel nur bei zwei Rechtsformen
(Einzelunternehmer und Ein-Personen-GmbH) möglich. Bei allen anderen
Rechtsformen bietet das Unternehmensserviceportal den herangehenden
Unternehmern lediglich einen Link als Unterstützung.
Dazu kommt, dass Beschwerden vorgebracht wurden, wonach Unternehmer in
den einzigen zwei Möglichkeiten zur E-Gründung mit einem komplexen
Verfahren allein gelassen werden, ohne die Möglichkeit, Antworten zu
speziellen Fragen einzuholen.
Am Beispiel der Gründung sieht jeder den erheblichen Aufholbedarf in Bezug
auf die Vereinfachung digitaler Behördenwege. Österreich ist in
internationalen Rankings zu Unternehmensgründungen weit abgeschlagen. Wenn
die Bundes-regierung immer wieder erwähnt, dass Österreich zum
Spitzenfeld gehören solle, dann sind weiterführende Verbesserungen
unumgänglich. In anderen Ländern,
wie z.B. in Neuseeland, gibt es eine zentrale Seite, auf der alles Relevante
gebündelt ist und über die alles Relevante gleich online abgewickelt
werden kann.
Auf einer übersichtlichen Seite können die Gründer Firmennummer,
Firmennamen, Steuernummer, Umsatzsteuernummer beantragen oder sich als
Arbeitgeber an-melden. Gleichzeitig besteht eine zentrale Anlaufstelle für
ausländische Firmen,
die eine Niederlassung gründen wollen. Solchen zentralen und einfachen
Anlauf-stellen für Unternehmer:innen ist es zu verdanken, dass Neuseeland
als Nummer 1 das Doing Business Rankings der Weltbank (auch hinsichtlich
Einfachheit von Gründungen) anführt.
Solche ambitionierten E-Government-Projekte sollten im Zentrum der
Bemühungen stehen.
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Erforderliche Schritte einer Gründung |
Eingabe über USP |
Link zu anderer Plattform |
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Gewerbeanmeldung |
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Firmenbucheintragung |
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Anzeige an Finanzamt |
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Anzeige an Sozialversicherung |
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Anmeldung Dienstnehmer |
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(Bei 5 von 7 Gründungsformen ist das Portal nur eine Linksammlung - E-Gründung nur bei Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH möglich, nicht bei OG, KG, Genossenschaft, GmbH, AG)
Fragwürdiges Ambitionsniveau des neuen Staatssekretärs für Digitalisierung
Viel Selbstlob zu
angeblichen Erfolgen in der Digitalisierung ertönt von
Regierungs-mitgliedern, wie das schon zum Projekt "Kaufhaus
Österreich" der Fall war. Der
neue Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky,
unterstreicht regelmäßig die Notwendigkeit, "Verwaltung durch
Digitalisierung zu vereinfachen und die Chancen der Digitalisierung für
jeden nutzbar zu machen". So manche Kennzahl aus dem BMF zeugt allerdings
eher von einem bescheidenen Ambitionsniveau.
Bei Präsentation des Budgets 2023 waren bereits über 500.000
Unternehmen beim USP registriert (laut Datendashboard bereits im August 2022).
Als Erfolg in den Zielen für 2023 wurde "ca. 500.000 registrierte
Unternehmen" genannt. Ähnlich bei den verbundenen Verfahren - die von
97 auf lediglich 100 ausgebaut werden sollen. Angesichts der
widersprüchlichen Angaben bestehen zahlreiche Unklarheiten in Hinblick auf
bestehende Möglichkeiten sowie Umfang des beabsichtigten weiteren Ausbaus
der digitalen Verwaltung und insbesondere des USP.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Warum wurde das Ambitionsniveau so niedrig angesetzt?
ii. Warum ging das BMF im Budget 2023 von einem Rückgang bzw. von einer Stagnation bei der Registrierung von Unternehmen beim USP aus?
iii. Inwiefern sollen die entsprechenden Ziele im Detailbudget 15.01.05 angepasst werden?
i. Ist wirklich nur die Anbindung von 3 weiteren Verfahren angedacht und wenn ja, welche?
ii. Warum wurde das Ambitionsniveau so niedrig angesetzt?
iii. Inwiefern sollen die entsprechenden Ziele im Detailbudget 15.01.05 angepasst werden?
i. Inwiefern hat sich die durchschnittliche Dauer der Gründungen zwischen 2019 und 2022 verändert?
i. Soll die Gründung von GmbHs (mit mehreren Gesellschaftern) oder von AGs rein digital möglich sein?
i. Wenn nein, gibt es einen Projektplan zur Einführung dieser Möglichkeit?
ii. Wenn nein, wann ist eine Einführung geplant? (Bitte auf konkreten Umfang, Kosten und Zeitplan angedachter Reformen einzugehen)
i. Sind Erleichterungen diesbezüglich geplant? (Bitte auf konkreten Umfang, Kosten und Zeitplan angedachter Reformen einzugehen)
i. Inwiefern hat sich die durchschnittliche Dauer der Gründungen zwischen 2019 und 2022 verändert?