13563/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.01.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Robert Laimer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Mangelnder Schutz im Blackout-Fall

 

Das Blackout, ein flächendeckender, langanhaltender Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfall, ist ein wahrscheinliches Krisenszenario für Österreich, wie es die „Risikolandschaft 2022“ der Direktion für Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen darstellt. Ereignisse, die ein Blackout auslösen könnten, kommen immer wieder vor. Im Jahr 2021 alleine gab es drei Vorfälle, die geeignet waren ein großflächiges Blackout auszulösen. Sie konnten durch schnelle Reaktion und Notabschaltungen vieler Haushalte etwa in Portugal und Spanien verhindert und schnell behoben werden. Ausschließen lässt sich ein Blackout-Szenario trotz dieses professionellen Handelns nicht, die Vorsorge für ein Blackout wurde damit in den letzten Jahren zu einem immer präsenteren, politischen und medialen Thema.

 

Trotz diesem erhöhten Interesse an der Thematik wurde von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bis jetzt wenig unternommen, um den Schutz der Bevölkerung und die Resilienz der Gemeinden zu stärken. Autarke Kasernen, die im Zentrum der Tätigkeiten der Ministerin stehen, sind dabei zwar wichtig, um die Funktionsfähigkeit des Bundesheeres zu erhalten, die Bevölkerung muss sich aber vor allem auch selbst schützen können. Dies zeigt sich nun an der unternehmerischen Initiative zweier Offiziere des Bundesheeres, die mit Gemeinden kooperieren möchten, um sie besser auf den Blackout-Fall vorzubereiten, wie die Tageszeitung „Der Standard“ am 13.01.2023 in dem Artikel „Bei Blackout ist kein Verlass auf den Staat[1] berichtete.

 

Das unzureichende Handeln von Verteidigungsministerin Tanner und der Bundesregierung haben demnach offenbar soweit geführt, dass Bundesheer-Offiziere, die die Verteidigung des Landes und die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung auf Grund der Zugehörigkeit zum Heer einer vielschichtigen Betrachtung unterziehen können, eine private Firma gegründet haben, um die Vorsorge auf ein Blackout zu organisieren. Es ist beinahe paradox, dass Angehörige des Bundesheers, die dort nach wie vor in einem aufrechten, wenn auch karenzierten, Beschäftigungsverhältnis stehen, mit internem Wissen, Kontakten und der Sicherheit in ihre alte Funktion zurückkehren zu können, jetzt selbst unternehmerisch tätig werden, während im öffentlichen Sicherheitsapparat offensichtlich Lücken bestehen.


 

Die SPÖ spricht sich in diesem Zusammenhang für die Einrichtung von kommunalen Resilienz-Managern aus. Diese sollen die Gemeinden vor Ort beim Aufbau der Resilienz durch Bevorratung, Aufklärung, Erarbeitung von Konzepten für den Krisenfall und Übungen unterstützen und dabei in direkten Kontakt mit der Bevölkerung treten können. Im Ernstfall können sie als Expert*innen und Koordinator*innen vor Ort auftreten. Diese Managerfunktion kann aber nicht privatwirtschaftlich organisiert und mit Profitinteressen verbunden sein, sondern muss unbedingt durch die öffentliche Hand getragen werden. Die Vorbereitung von Krisen darf kein Privileg für jene sein, die sich Vorsorge leisten können, sondern muss für alle Menschen in Österreich gleichermaßen sichergestellt werden.

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.       Gibt es in Ihrem Ressort Pläne die Resilienz auf Gemeindeebene zu stärken, damit die Bevölkerung und örtlich Verantwortlichen (Bürgermeister, etc.) auf ein Blackout vorbereitet sind?

a.       Falls ja: Welche?

b.       Falls ja: Auf welchem Wege sind diese mit den Gemeinden abgesprochen bzw. diesen auch kommuniziert und werden diese auch aktualisiert?

c.       Falls nein: Wie gedenken Sie im Fall eines Blackouts gemeinsam mit dem Kanzler und dem ebenfalls zuständigen Innenminister die Gemeinden koordinieren zu können, nachdem dort der überwiegende Teil der Versorgung geschehen muss?

2.       Wird durch Ihr Ressort den Gemeinden regelmäßig eine Risikoeinschätzung an die Gemeinden weitergegeben um eine zeitgerechte Planung zu ermöglichen?

a.       Falls ja: Auf welchem Wege und in welcher Frequenz geschieht das?

b.       Falls nein: Wieso nicht?

 

3.       Gibt es in Ihrem Ressort Pläne die örtliche Vorsorge und Koordination im Krisenfall zu stärken, indem eine Institution wie ein kommunaler Resilienz-Manager eingerichtet wird?

a.       Falls ja: Bis wann ist damit zu rechnen, dass diese kommunalen Resilienz-Manager flächendeckend eingeführt sein werden und wie ist generell der Stand der Umsetzung?

b.       Wenn nein: Wieso nicht?

 

4.       Welche Kooperationen gibt es seitens des Bundes mit privaten oder öffentlichen Organisationen, um die Resilienz der Bevölkerung im Falle eines Blackouts zu steigern?

5.       Gibt es entlang dieser Kooperationen auch eine Kommunikationsstrategie, mit der Sie die Kooperationspartner*innen im Falle eines Blackouts erreichen können, sollten die Mobilfunknetze nicht mehr funktionieren?

a.       Falls ja: Wie sieht diese aus?

b.       Falls nein: Inwiefern diese Kooperationen für den Fall eines Blackouts brauchbar bzw. konkret nutzbar?

 

6.       Was sind die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres im Falle eines Blackouts?

 

7.       Wie wird die Bevölkerung im Falle eines Blackouts über die aktuelle Situation informiert?

 

8.       Wie wird die Bevölkerung im Falle eines Blackouts mit lebenswichtigen Gütern versorgt?

9.       Wie werden die Organe des Staates, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Versorgung der Bevölkerung zentral sind, im Falle eines Blackouts mit wichtigen Gütern, wie Treibstoff etc. versorgt? Spielt das Bundesheer bzw. dessen Kaserneninfrastruktur eine Rolle?

 

10.   Ergibt sich aus der Tätigkeit der im Artikel genannten Offiziere ein Interessenskonflikt gegenüber dem Interesse der Republik?

a.       Wenn ja: Welche Schritte setzen Sie, damit es nicht zu einer Gefährdung der Interessen der Republik kommt?

b.       Wenn nein: Kann ausgeschlossen werden, dass bei der geschäftlichen Tätigkeit der Offiziere Profit aus öffentlichem Knowhow gezogen wird?

c.       Wenn nein: Kann ausgeschlossen werden, dass Kontakte aus dem Bundesheer als Geschäftskontakte genutzt werden?

d.       Wenn nein: Ist der Schutz von sensiblem bzw. geheimen Wissen gewährleistet?

11.   Wurden Sie durch die Bediensteten des Bundesheers, die in den Medien genannt werden, vorab über die Absicht informiert, eine Firma zu gründen, die sich mit der Vorbereitung auf den Krisenfall Blackout beschäftigt?

a.       Falls ja: Aus welchem Grund und durch wen?

b.       Falls nein: Wieso nicht?

c.       Falls nein: Sind derartige Vorgänge in Ihrem Haus üblich?



[1] https://www.derstandard.at/story/2000142523959/bei-blackout-ist-kein-verlass-auf-den-staat