13573/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.01.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

 

betreffend Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen laut Vorschlägen der WHO zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO

 

Die WHO arbeitet daran, ein international gültiges Abkommen zur Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion (Pandemic prevention, preparedness and response accord)[1] und die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO durchzusetzen.

 

Am 1. Dezember 2021 hatten sich die 194 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO), laut Europäischem Rat[2]  auf den Beginn des Prozesses der Ausarbeitung und Aushandlung eines Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments im Rahmen der Satzung der Weltgesundheitsorganisation zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion geeinigt. Ein Verhandlungsgremium auf der Ebene der Regierungen wurde eingesetzt. Dieses Verhandlungsgremium wird der 76. Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Jahr 2023 einen Fortschrittsbericht mit dem Ziel vorlegen, das Abkommen zur Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion bis 2024 zu verabschieden. Der Europäische Rat[3] hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, vorbereitung und reaktion genehmigt wurde. Mit dem Beschluss wurde, laut Europäischem Rat[4], auch der Weg für Verhandlungen über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften WHO (2005) geebnet. Laut Europäischem Rat[5]  ist ein Übereinkommen zur Pandemieprävention,
-vorsorge und -reaktion, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument völkerrechtlich rechtsverbindlich.

 

Die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly = WHA) ist[6] das oberste Entscheidungsgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und verabschiedet Beschlüsse und Resolutionen, die vom WHO-Exekutivrat (WHO Executive Board) und dem WHO-Generaldirektor empfohlen oder von (Gruppen) der WHO-Mitgliedstaaten während der Weltgesundheitsversammlung eingebracht werden. Gemäß Artikel 60 Buchstabe b[7] der Satzung der WHO kann die Weltgesundheitsversammlung (WHA) Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder der WHO fassen. Die WHA setzt sich aus Vertretern der 194 WHO-Mitgliedsstaaten zusammen. Derzeit befinden sich 27 Mitgliedstaaten in der Europäischen Union, daher werden nur maximal 27 Vertreter von Regierungen der Europäischen Union, die von den Völkern der EU demokratisch gewählt wurden, in der Weltgesundheitsversammlung, an der Abstimmung zum Beschluss des internationalen Pandemieabkommens und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften WHO (2005) teilnehmen. 167 Vertreter der WHO-Mitgliedsstaaten von Regierungen, die von den Völkern der EU nicht demokratisch gewählt wurden, werden ebenfalls an der Abstimmung zum Beschluss des internationalen Pandemieabkommens und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften WHO (2005) teilnehmen.

 

Mit dem WHO-Dokument: „Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022)“[8] liegt die „Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022)“ vor.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO sollen die uneingeschränkte Achtung der Würde (Würde des Menschen), die Menschrechte und die Grundfreiheiten von Personen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO gestrichen werden:

 

 Artikel für Artikel Zusammenstellung von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), von den Vertragsstaaten im Zusammenhang mit dem Beschluss WHA75(9)[9] - „Artikel 3 Grundsätze“ - Seite 3:  deutsche Übersetzung und Originaltext:

 

Artikel 3 Grundsätze

1.    Die Durchführung dieser Regelungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, der Inklusivität* und der Kohärenz sowie im Einklang mit den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten und unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.

 

*In einem Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird.

 

Fazit - Europäischer Rat: Beschluss (EU) 2022/451 des Rates vom 03. März 2022

 

Mit dem „Beschluss (EU) 2022/451 des Rates vom 03. März 2022[10]„Amtsblatt der Europäischen Union“[11] vom 21.03.2022 hat der Europäische Rat, die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und
-reaktion, sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) ermächtigt, die mit „Artikel 3 Grundsätze“ im WHO Dokument: „Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022)“ die Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) vorschlagen. Laut Europäischem Rat ist ein Übereinkommen zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument völkerrechtlich rechtsverbindlich.

 

Weder der Europäische Rat noch die Europäische Kommission haben, soweit bekannt, Protest gegen die von der WHO angestrebten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) eingelegt und keinerlei Schritte unternommen, um dieses Vorhaben der WHO sofort zu stoppen.   

  

Der Bundeskanzler der Republik Österreich unterstützt daher, als Mitglied des Europäischen Rates, die Verhandlungen der Europäischen Kommission, mit Bezug auf die Vorschläge der WHO, zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005).

 

Herr Johannes Hahn, Regierungspartei ÖVP, ist als Kommissar Mitglied der Europäischen Kommission und unterstützt daher die Verhandlungen der Europäischen Kommission, mit Bezug auf die Vorschläge der WHO, zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005).

 

Europaabgeordnete der österreichischen Regierungsparteien der ÖVP und der Grünen[12], die sich mit Themen zu Fragen der Gesundheit, der Menschenrechte, der Sicherheit etc. im Europäischen Parlament beschäftigen, unterstützen damit ebenfalls die Verhandlungen der Europäischen Kommission, mit Bezug auf die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen. Diese sind: 

 

Herr Alexander Bernhuber - Abgeordneter der ÖVP im Europäischen Parlament, Ausschuss: Mitglied: ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

 

Herr Lukas Mandl - Abgeordneter der ÖVP im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertretender Vorsitzender: SEDE - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung und Ausschuss: Mitglied: LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

 

Herr Christian Sagartz - Abgeordneter der ÖVP im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertretender Vorsitzender: DROI - Unterausschuss Menschenrechte und Ausschuss: Stellvertreter: JURI – Rechtsausschuss.

 

Frau Monika Vana – Abgeordnete Die Grünen im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertreterin: FEMM - Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

 

Herr Thomas Waitz  - Abgeordneter Die Grünen im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertreter: SEDE - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung.

 

Frau Sarah Wiener  – Abgeordnete Die Grünen im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertreterin: ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

Frau Angelika Winzig - Abgeordnete ÖVP im Europäischen Parlament, Ausschuss: Stellvertreterin: FEMM - Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter

 

Der Generaldirektor der WHO erhält mit der Realisierung der vorgeschlagenen Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) umfassende Machtbefugnisse eines autokratischen Herrschers.

 

Durch die Realisierung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022) - „NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO“[13] soll der Generaldirektor der WHO, der von den Völkern der Europäischen Union und damit auch vom österreichischen Volk nicht demokratisch gewählt wurde, mit Befugnissen ausgestattet werden, die den Machtbefugnissen eines autokratischen Herrschers gleichkommen, denn die WHO-Vertragsstaaten müssen die WHO als die leitende und koordinierende Behörde für die internationale Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei internationalen gesundheitlichen Notfällen anerkennen und müssen sich verpflichten, bei ihrer internationalen Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den Empfehlungen / Anordnungen der WHO zu folgen.

 

 Wie aus „Artikel 12 Feststellung einer Internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms“[14] der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022) hervorgeht, soll die Zustimmung der Vertragsstaaten zur Feststellung des WHO-Generaldirektors, dass es sich bei einem Ereignis, um eine gesundheitliche Notlage von internationalem Belang handelt, gestrichen werden. Dies ist ein weiterer Vorschlag der WHO, der den Generaldirektor der WHO, im Fall der Realisierung der Vorschläge der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), mit den Machtbefugnissen eines autokratischen Herrschers ausstattet.

 

Der WHO-Generaldirektor „kann“ eine Stellungnahme des Notfallausschusses einholen, dieser Notfallausschuss wurde von den Völkern der Europäischen Union und damit auch vom österreichischen Volk ebenfalls nicht demokratisch gewählt.

 

Die Streichung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) „Artikel 3 Grundsätze“ - „Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022)“  setzt im Fall einer Notfallsituation, die durch die WHO zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, die in Österreich verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte außer Kraft. Österreich wird im Fall einer Notfallsituation, die durch die WHO, zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, somit zur einer, durch den WHO-Generaldirektor, der vom österreichischen Volk nicht demokratisch gewählt wurde, fremdregierten und fremdbestimmten Zone. Dies ist dann das Gegenteil von Demokratie, zur der sich die Republik Österreich bekennt. 

 

Auch diese Vorschläge zu den Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschiften 2005 der WHO werden daher im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO durch den Bundeskanzler der Republik Österreich, als Mitglied im Europäischen Rat, durch Herrn Johannes Hahn als Mitglied der Europäischen Kommission und durch die oben angeführten Abgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und Die Grünen im Europäischen Parlament unterstützt.

 

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) bieten einen übergreifenden Rechtsrahmen, der die Rechte und Pflichten der Länder bei der Bewältigung von Ereignissen und Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit festlegt, die das Potenzial haben, Grenzen zu überschreiten. Laut Europäischem Rat ist ein Übereinkommen zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument völkerrechtlich rechtsverbindlich.

 

Falls eine Notfallsituation durch den Generaldirektor der WHO, der vom österreichischen Volk nicht demokratisch gewählt wurde, zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, wird die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschiften (2005) „Artikel 3 Grundsätze“ - „Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022)“ - die Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde (Würde des Menschen), der Menschrechte und der Grundfreiheiten von Personen - z.B. zum Verlust der folgenden Menschenrechte – Grundrechte[15] in Österreich führen:

 

·         Verlust des Rechts auf Leben

·         Verlust des Rechts, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden

·         Verlust des Rechts auf persönliche Freiheit

·         Verlust des Verbots der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit

·         Verlust des Rechts auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens

·         Verlust des Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums

·         Verlust des Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit

·         Verlust des Rechts auf Datenschutz

·         Verlust des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens

·         Verlust des Rechts auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.    Der Europäische Rat unterstützt die Vorschläge zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO, obwohl die WHO die Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen vorschlägt, wie lässt sich dies mit den demokratischen Grundwerten vereinbaren?

 

2.    Die Europäische Kommission unterstützt die Vorschläge zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO, obwohl die WHO die Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen vorschlägt, wie lässt sich dies mit den demokratischen Grundwerten vereinbaren?

 

3.    Die Republik Österreich bekennt sich zu den Werten der Demokratie.  Wie lassen sich die Werte der Demokratie mit den Vorschlägen der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO vereinbaren?

 

4.    Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu den Vorschlägen der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO?

 

5.    Der Bundeskanzler der Republik Österreich unterstützt, als Mitglied des Europäischen Rates, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären? 

 

6.    Herr Johannes Hahn unterstützt, als Mitglied in der Europäischen Kommission, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

   

7.    Herr Alexander Bernhuber unterstützt als Abgeordneter der ÖVP im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

8.    Herr Lukas Mandl unterstützt als Abgeordneter ÖVP im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

9.    Herr Christian Sagartz unterstützt als Abgeordneter der ÖVP im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

10. Frau Monika Vana unterstützt als Abgeordnete Die Grünen im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

11. Herr Thomas Waitz unterstützt als Abgeordneter Die Grünen im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

12. Frau Sarah Wiener unterstützt als Abgeordnete Die Grünen im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

13. Frau Angelika Winzig unterstützt als Abgeordnete ÖVP im Europäischen Parlament, im Rahmen von Verhandlungen  der Europäischen Kommission mit der WHO, die Vorschläge der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO. Wie und wann werden Sie das dem österreichischen Volk medienwirksam erklären?

 

14. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes begutachtet alle Gesetzesentwürfe der Bundesministerien, auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. Wie lautet die Stellungnahme des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramtes zu den Vorschlägen der WHO zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO?

 

15. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Leben in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

16. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) in Österreich unterworfen zu werden, bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

17. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf persönliche Freiheit in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

18. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

19. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

20. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

21. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

22. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Datenschutz in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

23. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

24. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, den Verlust des Menschenrechts – Grundrechts: Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit in Österreich bedeuten. Wie lautet die Stellungnahme des Bundeskanzlers zu diesem Sachverhalt?

 

25. Werden Sie die österreichische Bevölkerung über den WHO-Vorschlag zur Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Vorschlägen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO in vollem Umfang und medienwirksam informieren?

a.    Wenn ja, wann und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

26. Die Umsetzung des WHO-Vorschlags zur Streichung der Menschenrechte in den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (2005) würde im Fall einer Notfallsituation, die durch den WHO-Generaldirektor zur Notlage von internationaler Tragweite erklärt wird, zum Verlust der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen, also der verfassungsgesetzlich gewehrleisteten Grundrechte führen. Werden Sie die österreichische Bevölkerung über diesen Vorschlag der WHO in vollem Umfang und medienwirksam informieren?

a.    Wenn ja, wann und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

27. Wird die Republik Österreich im Fall der Realisierung des international gültigen Pandemie-Abkommens - Pandemic prevention, preparedness and response accord und einer damit einhergehenden Streichung der uneingeschränkten Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) der WHO, sofort aus der WHO austreten?

a.    Wenn ja, wann und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] Pandemic prevention, preparedness and response accord

https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/pandemic-prevention--preparedness-and-response-accord

 

[2] Weltgesundheitsversammlung für Aufnahme von Verhandlungen zu Übereinkommen zur Pandemiebekämpfung

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

 

[3] Rat gibt grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über einen internationalen Pandemievertrag

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/03/council-gives-green-light-to-start-negotiations-on-international-pandemic-treaty/

 

[4] Rat gibt grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über einen internationalen Pandemievertrag

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/03/council-gives-green-light-to-start-negotiations-on-international-pandemic-treaty/

 

[5] Weltgesundheitsversammlung für Aufnahme von Verhandlungen zu Übereinkommen zur Pandemiebekämpfung

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

 

[6] EU: BRIEFING Requested by the ENVI committee

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2022/703362/IPOL_IDA(2022)703362_EN.pdf

[7] BESCHLUSS (EU) 2022/830 DES RATES vom 20. Mai 2022

über den im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu bestimmten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022D0830&from=EN

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVII/EU/10/01/EU_100159/imfname_11150183.pdf

 

[8] https://apps.who.int/gb/wgihr/ (abgerufen am 04.01.2023)

 

[9] Weltgesundheitsversammlung für Aufnahme von Verhandlungen zu Übereinkommen zur Pandemiebekämpfung

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

[10] Dokument 32022D0451

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0451 (abgerufen am 04.01.2023)

 

[11] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0451&from=DE (abgerufen am 04.01.2023)

 

[12] Europäisches Parlament Verbindungsbüro in Österreich

https://www.europarl.europa.eu/austria/de/abgeordnete-osterreich.html

 

[13] Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022) - „NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO“ - Seite 12: deutsche Übersetzung und Originaltext:

NEU Artikel 13A Internationale gesundheitspolitische Reaktion unter Leitung der WHO

1. Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als die leitende und koordinierende Behörde für die internationale Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei Internationalen gesundheitlichen Notfällen an und verpflichten sich, bei ihrer Internationalen Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit den Empfehlungen der WHO zu folgen.

https://apps.who.int/gb/wgihr/ (abgerufen am 04.01.2023)

https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf (abgerufen am 04.01.2023)

 

[14] Artikelweise Zusammenstellung der vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt gemäß Beschluss WHA75(9) (2022) - „Artikel 12 Feststellung einer Internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms“ - Seite 9: deutsche Übersetzung und Originaltext:

Artikel 12 Feststellung einer Internationalen gesundheitlichen Notlage, einer regionalen gesundheitlichen Notlage oder eines mittleren Gesundheitsalarms

2. Ist der Generaldirektor auf der Grundlage einer Beurteilung nach dieser Ausführungsordnung der Auffassung, dass eine potenzielle oder tatsächliche gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite vorliegt, so benachrichtigt er alle Vertragsstaaten und bemüht sich, den Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet das Ereignis eintritt, zu dieser vorläufigen Feststellung zu konsultieren, und kann nach dem Verfahren des Artikels 49 die Stellungnahme des nach Artikel 48 eingesetzten Ausschusses (im Folgenden "Notfallausschuss") einholen. Stellt der Generaldirektor fest, dass es sich bei dem Ereignis um eine gesundheitliche Notlage von internationalem Belang handelt, und stimmen die Vertragsstaaten dieser Feststellung zu, so benachrichtigt der Generaldirektor alle Vertragsstaaten nach dem Verfahren des Artikels 49 und holt die Stellungnahme des nach Artikel 48 gebildeten Ausschusses (im folgenden "Notfallausschuss" genannt) zu geeigneten vorläufigen Empfehlungen ein.

https://apps.who.int/gb/wgihr/ (abgerufen am 04.01.2023)

https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf (abgerufen am 04.01.2023)

[15] https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/G/Seite.991535.htm