13579/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.01.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Ethisches Ritual“ statt Adventfeiern an steirischen
Volksschulen
Für großen Unmut in der Elternschaft sorgten zu Beginn der Adventzeit Elternbriefe, in denen den Erziehungsberechtigten von Volksschullehrerinnen im Bezirk Leoben angekündigt wurde, man werde statt Adventfeiern ein „ethisches Ritual“ abhalten. Dies solle unter Rücksichtnahme auf nichtchristliche Schulkinder erfolgen, so die Begründung. Der ORF Steiermark berichtete dazu wie folgt:[1]
Aufregung um „ethisches Ritual“ statt Adventfeier
An zwei Leobener Schulen soll es heuer ein „ethisches Ritual“ statt der gewohnten
Adventfeierlichkeiten geben: Ein dementsprechender Elternbrief sorgt derzeit für Aufregung. […]
Zwei Leobener Schulen hätten sich aber selbst für ein „ethisches Ritual“ mit reduzierten religiösen Inhalten entschieden, weil die Zahl der katholischen Schüler in manchen Klassen in der Minderheit seien. Nur eine Mutter habe sich daraufhin bei der Schulleitung gemeldet, weil sie ihr Kind nicht daran teilhaben lassen will. Ähnliche Schreiben auch anderer Schulen habe es laut Bildungsdirektion nicht gegeben. […]
Kirche: Ohne Advent keine Feier
Kritischer sieht das Ganze die Katholische Kirche: Dass man sich mit anderen Kulturen und Bräuchen beschäftigt, sei wichtig, so der Sprecher der Diözese Graz-Seckau, Thomas Stanzer, der christliche Gedanke dürfe dabei aber nicht in den Hintergrund rücken: „Ohne den christlichen Hintergrund gibt es diese Festzeiten und gibt es diesen Advent auch nicht – wer also den Advent hernimmt, um eine Feier zu machen, der kann den christlichen Aspekt eigentlich nicht ausblenden.“
Selbst Experten wie der Soziologe Kenan Güngör kritisierten indessen diese Haltung, da nichtchristlichen Kindern dadurch eine Integration quasi verunmöglicht werde.
Die Vereinbarung gem. Art. 15a BV-G zwischen Bund und Ländern sieht – wie auch auf der Internetseite des BMBWF wiedergegeben[2] – vor, dass der Bund an bestimmte Bedingungen geknüpfte Investitionen tätigt, zu denen u.a. die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund zählt. Diese Bedingung scheint angesichts dessen, dass selbst Experten der oben beschriebenen Aktion eine Kontraproduktivität bescheinigen, nicht (mehr) erfüllt zu sein. Zusammengefasst erscheint die gesamte Aktion als unterwürfiger Dilettantismus, wie er beispielhaft höchstens der Abschreckung dienen kann.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wer genau hat die Bezeichnung und Durchführung von Adventfeiern als „ethisches Ritual“ an den jeweiligen Schulen initiiert?
2. Handelte es sich dabei um Religionslehrer?
3. Sind zwischenzeitlich noch weitere Schulen aufgetaucht, welche statt Adventfeiern „ethische Rituale“ abhalten woll(t)en?
4. Außer der „Integration von Kindern mit Migrationshintergrund“ wird auf der Internetseite des BMBWF auch die „Vermittlung von grundlegenden Werten“ als eine der Bedingungen der 15a-Vereinbarung genannt. Welche Werte sind damit konkret gemeint?
5. Sind die Bedingungen der 15a-Vereinbarung angesichts von Vorfällen wie „ethischer Rituale“ statt Adventfeiern weiterhin erfüllt, wenn sogar Experten diese als für eine Integration kontraproduktiv erachten?
a. Wenn nein, welche Konsequenzen wird dies zeitigen?
b. Wenn ja, was müsste geschehen, damit die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind?
6. Gibt es im Rahmen der Schulaufsichtsfunktion des BMBWF eine Möglichkeit, auf Fehlentwicklungen wie beschriebene einzuwirken und diese zu korrigieren?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?