13591/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufträge an GPK

 

Im Zuge des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses trat zu Tage, dass im BMI unter Staatssekretärin Edtstadler die Firma GPK für Beratung bzw. Organisation von Klausuren beauftragt wurde, die nicht nur Ministeriumszwecken sondern auch dem EU-Wahlkampf Edtstadlers dienen sollten.1 Auf einer 97-Seitigen Power Point Präsentation, welche Markus Gruber - Geschäftsführer von GPK - an Michael Takacs2 weiterleitete ist unter anderem vom "neuen Hauptprojekt 'EU-Wahl'" zu lesen oder die Passagen "Wann startet, endet Wahlkampf?", "Was können wir aus Ernst's (sic!) Wahlkampf mitnehmen?", oder "Wer organisiert das Promi-Komitee f KE?". Die Präsentation ist gespickt mit Notizen und Anmerkungen eines gewissen "MG" - naheliegenderweise wird es sich hier um den Absender des Mails, Markus Gruber von GPK, handeln, welcher hier offensichtlich in die Vorplanung eines Wahlkampfs involviert war. Dazu passen auch Zeitungsberichte aus dem Wahlkampf, bei denen Edtstadler und Gruber gemeinsam abgebildet sind3. Grundsätzlich ist es unproblematisch, wenn Wahlkampfkandidat:innen Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern diese aus eigener Tasche gezahlt oder über die Parteikassa abgerechnet werden. Im gegenständlichen Fall sind jedoch im Ramen einer Büroklausur von Edtstadler offenbar von Ministeriumsmitarbeiter:innen bzw. Beamt:innen Wahlkampfthemen unter Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters (GPK) besprochen worden. Anschließend hat das BMI die Rechnung iHv 16.320 Euro beglichen. Es stellt sich die Frage, für welche ministeriumsfremden Zwecke das BMI darüber hinaus noch aufkam und wie groß die politische Wettbewerbsverzerrung und der Schaden für die Republik dadurch sind.

Auch ist bemerkenswert, dass einerseits GPK für das BMI (und leider auch für den ÖVP-Wahlkampf) Leistungen erbringt und andererseits der Geschäftsführer und Eigentümer der Agentur die damalige Staatssekretärin im Wahlkampf unterstützte3. Diese Überschneidungen von parteipolitischer Tätigkeit und dem Einsatz von Ministeriumsressourcen macht es umso wichtiger zu überprüfen, wie GPK jeweils zum Zug gekommen ist und ob die Firma wirklich immer jene mit dem kostengünstigsten Angebot war (bzw. ob und wie überhaupt Vergleichsangebote eingeholt wurden). Als Frau Edtstadler am 29. Jänner 2020 Bundesministerin für EU und Verfassung wurde, buchte sie noch vor ihrer Angelobung eine Teamklausur für ihr Kabinett: neuerlich sollten GPK und Markus Gruber diese am 11. Jänner 2020 begleiten4. Austragungsort war die Politische Akademie, also die Parteiakademie der ÖVP. Gezahlt hat das Bundeskanzleramt.

Wie aufgrund langjähriger Auftragsverhältnisse ebenso wie aus dem politischen Hintergrund des Geschäftsführers und Eigentümers klar ist, steht GPK zu einem besonderen Nahe- und Vertrauensverhältnis zu ÖVP-Regierungsmitgliedern wie Karoline Edtstadler und es ist zu ergründen, ob diese Naheverhältnisse einen Vorteil bei der Erlangung staatlicher Aufträge brachten.

 

 

1 https://www.diepresse.com/6205648/vorwuerfe-gegen-edtstadler-wahlkampfplanung-aus-dem-innenministerium

2 Michael Takacs war damals stellvertretender Büroleiter von Staatssekretärin Edtstadler und ist mittlerweile zum Bundespolizeidirektor aufgestiegen.

3 https://www.meinbezirk.at/moedling/c-politik/karoline-edtstadler-besuchte-gumpoldskirchen_a3387294

4 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02255/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. In welchen Fällen beauftragte das BMI die Firmen "GPK Advertising GmbH", "GPK Event- und Kommunikationsmanagement GmbH", "Event- und Kommunikationsmanagement GmbH Markus GRUBER", "GPK GmbH", "GPK live GmbH" und die "GPK public GmbH" seit 2012 bis heute?
    1. Was war der jeweilige Leistungsinhalt (bitte um genaue Beschreibung der erbrachten Dienst- und/oder Werkleistungen)?
    2. Gab es jeweils eine Ausschreibung?

                                          i.    Wenn ja, wie viele Angebote langten ein?

                                        ii.    Kam es bei Vergabeverfahren, bei denen die genannten Firmen als Bestbieter hervorgingen, zu Nachprüfungsanträgen gem. §343 BVergG 2018?

1.    Wenn ja, wie viele und bei welchen erbrachten Leistungen samt Auftragshöhe?

    1. Wurden die genannten Firmen jemals im Rahmen des §46 BVergG 2018 beautragt (Direktvergabe)?

                                          i.    Wenn ja, wurden in diesen Fällen Vergleichsangebote eingeholt?

                                        ii.    Wenn nein, wie viele Beauftragungen an die genannten Firmen und in welcher Auftragshöhe wurden jeweils ohne Vergleichsangebote erteilt?

    1. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die erbrachten Leistungen?
    2. Wurden Leistungen für parteipolitische Zwecke oder nicht ministeriumseigene Zwecke erbracht?

                                          i.    Wenn ja, wofür konkret?

  1. Bezüglich des in der Begründung angeführten Falles einer Leistung für den EU-Wahlkampf für die damalige Staatssekretärin Edtstadtler, für welche das BMI aufkam: Hat das BMI Schadenersatzansprüche durch die Finanzprokuratur geltend gemacht?
    1. Falls ja, gegen wen und in welcher Höhe?
    2. Falls nein, warum nicht?