13594/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Warten auf Kinderbetreuung
"Mehr Kinder sind in Betreuung" - mit dieser Jubelmeldung beendete Familienministerin Susanne Raab das Jahr 2022. 31,3 Prozent der Kinder unter drei Jahren werden betreut, ein "Rekordwert" (1). Fragt man Eltern, bedeutet das aber immer noch, dass zwei Drittel der Familien sich selbst darum kümmern müssen, wie sie Arbeitsalltag und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen sollen. Ein Problem, das sich nicht bessern wird, wenn man die Zielwerte im Budget ansieht (2).
Gerade für Eltern ist das aber ein enormes Problem. Wird die Kinderbetreuung nicht ausgebaut, bleiben Familien weiterhin in der Zwickmühle - von Wahlfreiheit kann schließlich so keine Rede sein. Die eingeschränkten Öffnungszeiten von Kindergärten sorgen nach wie vor oft dafür, dass Frauen gerade einmal in Teilzeit arbeiten oder lange in Karenz gehen, weil es für Kleinkinder oft keine Betreuungsmöglichkeiten gibt. Aufgrund des massiven Arbeitskräftemangels und den Auswirkungen auf Pensionen von Frauen, gibt es mittlerweile einen breiten politischen Konsens für einen Ausbau (3). Denn klar ist immer nur die Ableitung: Das Angebot ist zu niedrig und echte Wahlfreiheit für Familien sieht anders aus.
Was genau das in der Praxis für Eltern bedeutet, wird aber nur selten aufgeschlüsselt. Teilweise werden zwar die Bedingungen hinterfragt, unter welchen Umständen man überhaupt eine Betreuung für sein Kind erhalten kann, Änderungen gibt es dadurch aber kaum (4). Im Gegenteil: Durch den zunehmenden Mangel an Elementarpädagog:innen, verschärfen sich die Probleme in der Kinderbetreuung aber immer weiter, mittlerweile werden Kindergruppen deshalb sogar geschlossen (5). Die Schließung von Kindergruppen führt sogar zu Kündigungen der Betreuungsplätze, manche Eltern stehen aufgrund der kurzen Kündigungsfristen quasi von heute auf morgen ohne Betreuungsmöglichkeit da und können dadurch de facto nicht mehr arbeiten gehen(6). Wer dann wieder am Arbeitsmarkt einsteigen will, kann das oft gar nicht. Denn in vielen Gemeinden oder ganzen Bundesländern gibt es immer noch Vorgaben, dass nur Personen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz haben - in Extremfällen können der Mangel an Arbeitsverhältnis und Kinderbetreuung sich gegenseitig so negativ in die Hände spielen, dass Betroffenen das Arbeitslosengeld gestrichen wird (7).
Obwohl über Öffnungszeiten oft gesprochen wird, wird nur selten darüber gesprochen, wie gut für Eltern der Zugang zu vorhandenen Angeboten ist und ob das verfügbare Angebot tatsächlich den Bedarf widerspiegelt. Schließlich wird gesagt, dass ein absolut ausreichender Zielwert erreicht wurde, wenn ein Drittel aller Kinder Kinderbetreuungseinrichtungen besucht. Wer nicht nachfragt, wie viele Eltern tatsächlich ein Angebot nutzen würden oder wie lange aktuell gewartet wird, bis ein vorhandenes Angebot auch ein genutztes Angebot ist, übersieht aber, dass Eltern nach wie vor oft lange auf einen Kindergartenplatz warten müssen. Und dass Wartezeiten aufgrund des Fachkräftemangels bei Elementarpädagog:innen wohl noch länger werden (8). Problematisch ist daran, dass die geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bedeuten, dass sich selten jemand tatsächlich zuständig fühlt. Da seitens des BMFFIM durch das Budget aber auch die Zielwerte für betreute Kinder vorgegeben werden, sollte das Ministerium einen Weg haben, den Bedarf an Kinderbetreuung zumindest im Wege eines Bundesländerreportings erheben zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Wie?
ii. Falls nein: Warum nicht?
i. Falls ja: Wie?
ii. Falls nein: Warum nicht?