13611/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Umsetzung der Empfehlungen der Volksanwaltschaft

 

Die Volksanwaltschaft hat als Nationaler Präventionsmechanismus die Aufgabe zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Kontrollbesuche durchzuführen. Seit dem Jahr 2012 kontrollieren mit diesem Mandat in Österreich insgesamt sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, zudem überprüfen die Kommissionen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung. Der Nationale Präventionsmechanismus spricht aufgrund der Beobachtungen der Kommissionen gemäß Art. 148c B-VG Empfehlungen aus. Das betreffende Organ der Vollziehung hat diesen Empfehlungen binnen einer Frist von acht Wochen zu entsprechen und dies der Volksanwaltschaft mitzuteilen oder schriftlich zu begründen, warum der Empfehlung nicht entsprochen wurde. Auf begründetes Ersuchen kann die Volksanwaltschaft diese Frist verlängern.

Die Volksanwaltschaft hat zwischen 2012 und 2022 eine Vielzahl solcher Empfehlungen ausgesprochen, die gesammelt im Dokument „Empfehlungsliste der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen 2012 – 2021“ aufgelistet sind https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/228bg/empfehlungen_des_npm_2021-1.pdf).

Für Ihr Ressort wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:

Militärische Anhalteräume sollen bei Kasernenumbauten und Kasernenneubauten künftig mit getrennten Sanitärbereichen ausgestattet sein.

 

Da Ihren Vorgänger:innen und Ihnen wohl die Umsetzung von Empfehlungen eines Nationalen Folter-Präventionsmechanismus ein Anliegen sein wird, ist von dem Führen einer Dokumentation über den Stand der Umsetzung auszugehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wurde die an Ihr Ressort gerichteten Empfehlung umgesetzt?
    1. Falls ja: bitte um Nennung der gesetzten Maßnahme(n) mit Datum?
    2. Falls nein: was war der Grund für die Nicht-Umsetzung der Empfehlung?
  1. Gibt es in Ihrem Ressort eine eigene Abteilung, die für Umsetzung der Empfehlungen zuständig ist?
    1. Falls ja: Um welche Abteilung handelt es sich?
  1. Wurde die Umsetzungsfrist eingehalten?
    1. Falls nein, aus welchem Grund wurde die Frist nicht eingehalten?
    2. Wurde um Fristerstreckung ersucht, wenn die Frist nicht eingehalten wurde?