13614/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umsetzung der Empfehlungen der Volksanwaltschaft

 

Die Volksanwaltschaft hat als Nationaler Präventionsmechanismus die Aufgabe zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Kontrollbesuche durchzuführen. Seit dem Jahr 2012 kontrollieren mit diesem Mandat in Österreich insgesamt sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, zudem überprüfen die Kommissionen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung.

Der Nationale Präventionsmechanismus spricht aufgrund der Beobachtungen der Kommissionen gemäß Art. 148c B-VG Empfehlungen aus. Das betreffende Organ der Vollziehung hat diesen Empfehlungen binnen einer Frist von acht Wochen zu entsprechen und dies der Volksanwaltschaft mitzuteilen oder schriftlich zu begründen, warum der Empfehlung nicht entsprochen wurde. Auf begründetes Ersuchen kann die Volksanwaltschaft diese Frist verlängern.

Die Volksanwaltschaft hat zwischen 2012 und 2022 eine Vielzahl solcher Empfehlungen ausgesprochen, die gesammelt im Dokument „Empfehlungsliste der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen 2012 – 2021“ aufgelistet sind (https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/228bg/empfehlungen_des_npm_2021-1.pdf). In den zehn Jahren, in denen die Volksanwaltschaft bisher als Nationaler Präventionsmechanismus aktiv war, wurden auch für Ihr Ressort insgesamt 187 Empfehlungen ausgesprochen, sie finden sich in der Empfehlungsliste auf den folgenden Seiten:

Polizeieinrichtungen

S. 47-55

Abschiebungen und Rückführungen

S. 56-57

Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- Und Zwangsgewalt

S. 58-59

Da Ihren Vorgänger:innen und Ihnen wohl die Umsetzung von Empfehlungen eines Nationalen Folter-Präventionsmechanismus ein Anliegen sein wird, ist von dem Führen einer Dokumentation über den Stand der Umsetzung auszugehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern nahm sich welche Stelle in Ihrem Ressort wann der Umsetzung der an Ihr Ressort gerichteten Empfehlungen an (bitte um chronologische Auflistung der Empfehlungen und jeweils der Nennung der gesetzten Maßnahme(n) mit jeweiligem Datum)?
  2. Welche Empfehlungen wurden daher wann umgesetzt?
  3. Wurden die Umsetzungsfristen stets eingehalten?
    1. Falls nein, aus welchem Grund wurden die Fristen nicht eingehalten?
    2. Wurde stets um Fristerstreckung ersucht, wenn eine Frist nicht eingehalten wurde?
    3. Wie oft kam es zur Fristerstreckung auf Ersuchen Ihres Ressorts?
  1. Welche Empfehlungen wurden daher noch nicht umgesetzt?
    1. Warum nicht (bitte um chronologische Auflistung der Empfehlungen und jeweils der Nennung des Grundes für die Nicht-Umsetzung)?
  1. Gibt es in Ihrem Ressort eine eigene Abteilung, die für Umsetzung der Empfehlungen zuständig ist?
    1. Falls ja: Um welche Abteilung handelt es sich?