13617/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Jan Krainer, GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schadenersatzansprüche in Folge von ÖVP-Korruption
In den vergangenen zwei Jahren wurden durch intensive Aufklärungsarbeit von zwei Untersuchungsausschüssen sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Vorwürfen bekannt, die das Bundesministerium für Finanzen betreffen. Der nunmehrige Finanzminister Brunner versprach zu seinem Amtsantritt volle Aufklärung. Mittlerweile ist er über ein Jahr im Amt, nach Konsequenzen aus den Affären muss aber weiterhin gesucht werden. Insbesondere wurde bei seiner Aussage vor dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss die Frage aufgeworfen ob er die Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüber der ÖVP für die über das Finanzministerium abgerechnete Beinschab- Studien in Auftrag gegeben hätte.
Die Auskunftsperson Clemens-Wolfgang Niedrist führte bei ihrer Befragung
vor dem Untersuchungsausschuss am 20. April 2022 dazu aus: „Das liegt
bei der Finanzprokuratur, bei Dr. Wolfgang Peschorn, ein exzellenter Jurist,
einer der besten Beamten, die diese Republik zu bieten hat, und der schaut sich
das sehr genau an und wird allfällige Rechtsansprüche aus diesem
laufenden Verfahren ableiten, wenn es welche gegeben sollte.“
Nachdem die Ankündigung einer Prüfung durch die Finanzprokuratur nun schon einige Monate zurückliegt, stellen die unterfertigten Abgeordneten die folgende
Anfrage
1. Wurde seitens des BMF ein Auftrag an die Finanzprokuratur erteilt, etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber der ÖVP, deren (ehemalige) EntscheidungsträgerInnen (insbesondere Sebastian Kurz) oder von der WKStA in Strafverfahren (insbesondere im Verfahren zu 17 St 5/19d) beschuldigte Personen (insbesondere MMag. Thomas Schmid) zu prüfen?
2. Wann wurde ein solcher Auftrag erteilt?
3. Welche Prüfschritte wurden bereits gesetzt?
4. Zu welchem Ergebnis ist die Finanzprokuratur gekommen?
5. Gab es entsprechende Sitzungen und Termine seitens des BMF mit der Finanzprokuratur?
a. Wer hat an diesen teilgenommen?
6. Welche Empfehlungen wurden seitens der Finanzprokuratur an das BMF gerichtet?
7. Welche weiteren Schritte werden durch das BMF bezüglich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den genannten Personen gesetzt?
8. Wurden Klagen eingebracht und wenn ja, gegen wen mit welchem Streitwert und bei welchem Gericht?
9. Fanden dazu bereits Tagsatzungen statt?
10. Wurde dazu bereits erstinstanzlich entschieden?
11. Wurden Rechtsmittel erhoben und wenn ja, von wem aus welchen Gründen?
12. Was ist der aktuelle Stand der jeweiligen Verfahren?