13621/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Preisbildung am Strommarkt bei Großhandel und Endkunden
Ende 2021 und 2022 kam es hauptsächlich aufgrund von bewusster russischer Angebotsverknappung beim Erdgas auf europäischen Strom- und Gasmärkten zu erheblichen Preisexplosionen. Diese wurden auch aufgrund von Spekulation und einer ängstlichen Grundstimmung weiter angeheizt. Erheblich gestiegene Großhandelspreise führten dementsprechend zu erheblichen Preissteigerungen bei Endkunden. Diese Preisanstiege erreichten Mitte 2022 ihren Höhepunkt, aber aufgrund europaweiter energiepolitischer Maßnahmen zur Gasdiversifizierung und Energieeffizenz sowie des bisher äußerst milden Winters, sind die Großhandelspreise sowohl beim Gas als auch beim Strom deutlich gesunken.
Allerdings werden diese Preissenkungen beim Großhandel nicht an die Kunden weiter gegeben, es kommt im Gegenteil auch jetzt zu erheblichen Preissteigerungen bei Endkunden. Energieversorger argumentieren, dass Preissteigerungen im Großhandel bisher kaum bei Endkunden angekommen sind. Kritischere Stimmen betonen allerdings, dass diese Rechtfertigung nicht ausreicht, um die gestiegenen Preise zu rechtfertigen, dass der Spotmarkt nur einen Bruchteil des Energiehandels darstellt und dass es sich bestenfalls um eklatante Intransparenz bei der Preisbildung handelt, im schlimmsten Fall um Preistreiberei oder gar Absprachen. Mehrere ExpertInnen, etwa der ehemalige Leiter der BWB Theo Thanner, haben bereits öffentlich entsprechende Vorwürfe erhoben. Kritisiert wird auch, dass durch die Tendenz der Bundesregierung, erhöhte Energie- und Netzkosten durch großzügige Subventionen abzufedern, Energieversorger zusätzlich ermutigt werden, Preise künstlich hoch zu halten - weil der Staat sowieso einspringt.
Bemerkenswerterweise hat die Bundesregierung im Jänner 2022 bei der Novelle des ELWOG im § 80 2a eine Rechtsgrundlage geschaffen, um derartigen "Rockets- and Feathers"-Effekte bei der Weitergabe von Preisanstiegen im Großhandel entgegenzuwirken. Diese Anpassung des ELWOG scheint aber bisher für Endkunden wirkungslos zu sein und in der aktuellen Situation keinerlei Anwendung zu finden.
Grundsätzlich ist die Marktaufsicht sowie die Verhinderung von Preistreiberei und Absprachen die Aufgabe der E-Control (sowie der Bundeswettbewerbsbehörde), und am 18.1. wurde eine Task-Force angekündigt um derartige Vorwürfe sowohl für den Großhandel als auch für Endkunden zu prüfen. Allerdings wurde bereits im Zuge der politischen Diskussion um die gescheiterte Novelle des E-Control Gesetzes Ende 2022 mehrfach angemerkt, dass die E-Control ihrem Kontrollauftrag nur soweit gerecht werden kann, wie es der gesetzliche Auftrag ermöglicht.
Die hohen Energiepreise sind grundsätzlich mit einer Angebotsverknappung zu erklären, allerdings gilt es, nicht zuletzt angesichts des hohen Drucks welche Unternehmen und Haushalte derzeit spüren und der hohen staatlichen Energiesubventionen, mögliche Preistreiberei oder gar Absprachen auszuschließen und für Transparenz bei der Preisbildung zu sorgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende