13624/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Ausschreibung der Leitung der Ombudsstelle für Studierende
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde seit über 20 Jahren von Josef Leidenfrost geleitet, bevor dieser 2022 den wohlverdienten Ruhestand angetreten hat.
Mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 wurde Anna-Katharina Rothwangl durch Herrn Bundesminister ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Polaschek mit der Funktion der provisorischen Leitung der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut. (Quelle: https://hochschulombudsstelle.at/blog/antrittsbesuch-mit-oeh-vorsitz/)
Das Ausschreibungsgesetz 1989 (Fassung vom 17.01.2023, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008688) legt unter § 2.1.(1) fest, dass derartige Leitungsstellen aufzuschreiben sind. Unter § 5.1.(3) wird dafür folgende Frist vorgeschrieben: "Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Frist von einem Monat verlängert sich auf drei Monate, wenn noch nicht feststeht, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden soll."
Laut Aussage von Herrn BM Martin Polaschek im Wissenschaftsausschuss des NR am 17. 1. 2023 unter Top 2, Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-827 d.B.) wurde die Stelle bis dato noch nicht ausgeschrieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende