13631/J XXVII. GP
Eingelangt am
25.01.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Familienbeihilfenverfahren FABIAN Daten 2022
Der Anfragebeantwortung 9987/AB vom 23.05.2022 zu 10237/J (XXVII. GP) kann entnommen werden, dass das Familienbeihilfeprogramm der Finanzverwaltung mit dem Namen FABIAN im Zeitraum 2017 bis März 2022 exakt 14.651.448,87 Euro an Kosten verursacht hat. Außerdem wird von monatlichen Kosten in der Höhe von durchschnittlich 68.000 Euro berichtet.
Mit Stand der Anfragebeantwortung 9987/AB wurde mitgeteilt, dass FABIAN noch immer nicht an EESSI angebunden ist. Es stellt sich die Frage, ob FABIAN mittlerweile soweit weiterentwickelt wurde, dass die Anbindung nun erfolgt ist.
Außerdem heißt es in der genannten AB:
Der Begriff „Pflegekind“ ist aufgrund der Kindeseigenschaft als Eintrag möglich. Der Pflegegeldbezug hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gewährung der Familienbeihilfe. Dieser Begriff wird daher nicht aufgenommen.
Der Eintrag „Pflegekind“ ist beim Familienbeihilfeformular möglich. Beim Begriff muss es sich nicht unbedingt um ein Kind mit Behinderung handeln. Es könnte sich auch um Kinder handeln, die aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe fremdbetreut werden müssen. Und diese Pflegeeltern haben zwar Anspruch auf den Familienbonus Plus, allerdings nicht zur Gänze, wenn leibliche Eltern Unterhalt für das Kind bezahlen. Würde die Finanzverwaltung bei Anträgen auf den Familienbonus Plus wissen, dass es den Vermerk Pflegekind gibt, könnten diese Fälle vorab geprüft werden, bevor der Familienbonus Plus zu Unrecht an Pflegeeltern gezahlt wird.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für FABIAN im Jahr 2022 angefallen sind?
2. Ist es zutreffend, dass FABIAN weiterhin im Durchschnitt monatliche Kosten in Höhe von 68.000 Euro verursacht?
a. Wenn nein, wie hoch sind die monatlichen Kosten?
3. Welche konkreten Weiterentwicklungen beziehungsweise Verbesserungen von Arbeitsabläufen in Bezug auf FABIAN gab es im Jahr 2022?
4. Welche konkreten Weiterentwicklungen beziehungsweise Verbesserungen von Arbeitsabläufen in Bezug auf FABIAN sind 2023 bzw. zukünftig geplant?
5. Kann FABIAN mittlerweile automatisiert reagieren, falls ein Lehrverhältnis bzw. die Schulbildung vorzeitig endet/beendet wird/abgebrochen wird?
6. Ist FABIAN inzwischen an EESSI (Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten) angebunden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird die Anbindung voraussichtlich erfolgen?
7. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit ein unberechtigter Mehrfachbezug des Familienbonus Plus im Vorhinein verhindert wird, wenn neben Pflegeeltern, die Anspruch auf diese Leistung aufgrund der Familienbeihilfe haben, ein leiblicher Elternteil aufgrund des Unterhaltsabsetzbetrags ebenfalls den Familienbonus Plus beantragt?
8. Würde die Finanzverwaltung bei Anträgen auf den Familienbonus Plus von Pflegeeltern erkennen, dass auch ein leiblicher Elternteil einen Anspruch haben könnte, wenn der Eintrag Pflegekind in FABIAN oder einem anderem Datenverwaltungsprogramm vermerkt wäre?