13634/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbonus Plus Stand Anfang 2023

 

 

Der Familienbonus Plus war eine wichtige freiheitliche Forderung, die in der Regierungszeit der FPÖ auch umgesetzt werden konnte. Der Familienbonus Plus kann entweder im Zuge der monatlichen Gehälter oder aber rückwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuererklärung beantragt werden und stellt eine wichtige Familienleistung für die Eltern dar.

 

Unklarheiten und Kritik seitens Betroffener gibt es beim Familienbonus Plus immer wieder in jenen Fällen, wo entweder die Eltern getrennt leben oder geschieden sind bzw. bei Pflegeeltern. Die derzeitige Regelung ist aus Sicht von Betroffenen zu unflexibel. Entscheidungen, wer den Familienbonus Plus in welcher Höhe beziehen darf, erfolgen zu spät. Rückzahlungsbescheide aufgrund zu Unrecht bezogenen Familienbonus Plus stellen die betroffenen Elternteile und Familien vor eine enorme finanzielle Herausforderung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen haben (bislang) jeweils für die Jahre 2019, 2020 bzw. 2021 den Familienbonus Plus beantragt?

2.    Wie viele Personen davon waren in den einzelnen Jahren männlich bzw. weiblich?

3.    Wie hoch ist aktuell die Summe – jeweils getrennt nach Geschlecht –, die jeweils in den Jahren 2019, 2020 bzw. 2021 ausbezahlt wurde?

4.    Wie viele Personen beantragten jeweils für die Jahre 2019, 2020 bzw. 2021 den Familienbonus Plus in voller Höhe (getrennt nach Geschlecht)?

5.    Wie hoch ist die Summe gesamt jeweils für die Jahre 2019, 2020 bzw. 2021, die für Fälle ausbezahlt wurde, die den Familienbonus Plus in voller Höhe beantragt haben (getrennt nach Geschlecht)?

6.    Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen der Familienbonus Plus jeweils für die Jahre 2019, 2020 bzw. 2021 jeweils zur Hälfte ausbezahlt wurde?

7.    Wie hoch war bei diesen Fällen die Auszahlungshöhe?

8.    Wie viele Fälle gab es jeweils in den Jahren 2019, 2020 bzw. 2021, bei denen eine andere Aufteilung beim Familienbonus Plus gewählt wurde?

9.    Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, waren die Anspruchsberechtigten Familienbeihilfebezieher (getrennt nach den Jahren 2019, 2020 und 2021 aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?

10. Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, waren jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 die Anspruchsberechtigten Unterhaltsabsatzbetragsbezieher (getrennt nach Geschlecht)?

11. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte gab es jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 – aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Familienbeihilfebeziehers –, bei denen das Verwandtschaftsverhältnis „Pflegekind“ beim Familienbeihilfeformular angekreuzt wurde?

12. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte im Sinne der Frage 11 haben jeweils getrennt nach Veranlagungsjahr seit 2019 den Familienbonus Plus in voller Höhe beantragt?

13. Bei wie vielen dieser Fälle beantragte eine andere Person, die Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag für das gleiche Kind hatte, für das jeweilige Veranlagungsjahr im Nachhinein den Familienbonus Plus in voller Höhe bzw. zur Hälfte?

14. Wie hoch ist die Summe für diese Fälle jeweils nach Veranlagungsjahr, bei denen der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen wurde?

15. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle pro Veranlagungsjahr, bei denen zwei Personen für das gleiche Kind den Unterhaltsabsetzbetrag beansprucht haben?

16. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2019, 2020 bzw. 2020 die Summe beim Familienbonus Plus, die an nicht anspruchsberechtige Personen zu Unrecht ausbezahlt wurde?

17. In wie vielen Fällen, bei denen von einer Person der Unterhaltsabsetzbetrag und auch der Familienbonus Plus beantragt wurde, wurde im Nachhinein festgestellt, dass der Unterhaltsabsetzbetrag einer anderen Person zusteht und somit auch der Familienbonus Plus zu Unrecht ausbezahlt wurde (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2019, 2020 und 2021, Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Familienbonus Plus)?

18. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Stiefkind“ angegeben?

19. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Enkelkind“ angegeben?

20. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Wahlkind“ angegeben?