13637/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Veröffentlichungen des BMKUEMIT in slowenischer Sprache

 

 

Am 9.1.2023 erschien in der Kärnten-Ausgabe der „Kronen Zeitung“ ein Edikt des BMKUEMIT betreffend „Bleiburger Schleife – Maßnahmenpaket III; Änderungsgenehmigung 2022“ in slowenischer Sprache. Das Edikt wurde zudem am 16.1.2023 in der landesweiten Ausgabe der „Kärntner Krone“ und der „Kleinen Zeitung, Klagenfurt“ auf Deutsch sowie am 7.1.2023 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Webseite des BMK veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme für das im Edikt beschriebene Vorhaben wurde für den Zeitraum vom 16. Jänner bis 27. Februar 2023 festgesetzt. Personen, die nicht der slowenischen Sprache mächtig sind und keinen Zugang zum Wiener Amtsblatt bzw. zur Webseite des BMK haben, haben somit erst eine Woche später als jene, die slowenisch verstehen, die notwendigen Informationen erhalten. § 13 Abs. 4 des Volksgruppengesetzes sieht vor, dass Behörden und Dienststellen (entsprechend Anlage 2) sicherzustellen haben, dass zusätzlich zur deutschen Sprache auch Slowenisch (Sprache der Volksgruppe) im Zusammenhang mit öffentlichen Kundmachungen zulässig ist. § 16 regelt jedoch zudem, dass „Entscheidungen und Verfügungen“ auch in deutscher Sprache auszufertigen sind.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt an die Bundesministerin für EU und Verfassung folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurde entschieden, das Edikt zuerst auf Slowenisch und erst in Folge auf Deutsch in den angeführten Tageszeitungen zu veröffentlichen?

2.    Warum wurde das Edikt nicht zeitgleich (am gleichen Tag) in beiden Sprachen veröffentlicht?

3.    Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, eine öffentliche Kundmachung (Edikt) zuerst in der Sprache der Volksgruppenminderheit in Tageszeitungen zu veröffentlichen und erst zeitversetzt in der Landessprache Deutsch?

4.    Wie ist es zu rechtfertigen, dass Personen, die der slowenischen Sprache mächtig sind, in diesem Zusammenhang über einen Informationsvorsprung gegenüber jenen verfügen, die nicht slowenisch sprechen/verstehen?

5.    Warum werden Edikte dieser Art nicht zuerst in der deutschen Sprache, die die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung versteht, veröffentlicht?

6.    Wie schätzt das BMEUV die Vorgehensweise des BMKUEMIT hinsichtlich der Veröffentlichung des Edikts zuerst in slowenischer und erst eine Woche später in deutscher Sprache in den Tageszeitungen vor Ort ein?

7.    Hätte das BMEUV eine zeitgleiche Veröffentlichung empfohlen?

8.    Ist es gesetzlich jedenfalls erforderlich, eine Veröffentlichung eines Edikts in zweisprachigen Gebieten in beiden Sprachen abzubilden?

9.    Gibt es für Fälle, in denen zweisprachige Veröffentlichungen notwendig bzw. angedacht sind, eine Handlungsempfehlung des BMEUV, wie solche Veröffentlichungen durchgeführt werden sollen?

a.    Wenn ja, welche und waren diese dem BMKUEMIT bekannt?

b.    Wenn nein, warum nicht?