13640/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Wirtschaftskammer wegen früherer Pensionskassenzahlungen angezeigt – Wo ist die Reaktion der Aufsichtsbehörde BMAW bzw. BMDW?
Wie auch zahlreiche andere Medien berichtete die Tageszeitung „Kurier“ am 21. Jänner 2023:[1]
Wirtschaftskammer wegen früherer Pensionskassenzahlungen angezeigt
Es geht um eine Sonderpensionsregelung mit Generalsekretär Kopf. WKÖ weist Vorwürfe zurück. Zahlungen seien bereits rückabgewickelt.
Frühere Pensionskassenzahlungen für Generalsekretär Karlheinz Kopf könnten jetzt ein gerichtliches Nachspiel haben. Laut Kronen Zeitung hat eine Wiener Anwaltskanzlei Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze erstattet. Der Vorwurf: Diese hätte eine Sonderpensionsregelung für Kopf (ab 2018) unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe.
Man habe "aufgrund der dichten Verdachtsmomente" Anzeige erstattet - auch zu zehn weiteren Fällen, zitiert die Krone Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Es stelle sich die Frage, ob Geld aus der von den Mitgliedern zwangsweise entrichteten Kammerumlage gesetzeswidrig verwendet wurde. Angezeigt hat die Kanzlei WKÖ-Präsident Harald Mahrer, Generalsekretär Kopf und dessen Stellvertreter Herwig Höllerer.
WKÖ weist Vorwürfe zurück
Die WKÖ weist die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue scharf zurück: Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden. Man habe sich immer "sauber an Regeln" gehalten, sagte WKÖ-Präsident Mahrer. "Es existieren für keine Funktionäre der WKÖ Pensionsvereinbarungen oder Pensionszahlungen", wurde in einer Stellungnahme gegenüber der APA betont.
Die Pensionskassen-Vereinbarung mit Kopf sei "in keinem Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für Mitarbeiter der WKÖ" gestanden - und im Dezember 2021 wieder aufgelöst worden, weil der Verfassungsdienst des Kanzleramtes seine Beurteilung geändert habe.
Mehrmals überprüft
Bei Kopfs Eintritt im Mai 2018 habe man die Vereinbarung intern und von zwei externen Fachjuristen prüfen lassen, sie hätten sie für rechtlich korrekt befunden. Im August 2021 habe man im Zuge einer standardmäßigen internen Überprüfung neuerlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt - und die sei "zu einem anderen Ergebnis als die Rechtsauskunft von 2018" gekommen. Daher habe die Kammer umgehend die Rückabwicklung eingeleitet, die Pensionskasse habe im Dezember 2021 252.211,52 Euro an die WKÖ rücküberwiesen.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Hatte das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bis Mai 2022 bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Kenntnis von dieser Sonderpensionsregelung für den WKÖ-Generalsekretär und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Karlheinz Kopf?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Hat es zwischen dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts (BKA) und dem BMDW bzw. dem BMAW in der Causa „Sonderpensionsregelung Karlheinz Kopf“ eine Kontaktaufnahme gegeben?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Ihnen als Aufsichtsbehörde über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weitere Sonderpensionsregelungen bekannt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen wird das BMAW ergreifen, um diese „Sonderpensionsregelungen“ in der WKO abzustellen?
[1] https://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftskammer-wegen-frueherer-pensionskassenzahlungen-angezeigt/402299867