13652/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA 
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, betreffend Pflegegeldexport ins Ausland - Daten 2022

 

Die Anfrage 10727/J XXVII. GP hatte das Bundespflegegeld zum Inhalt, das Österreich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (kurz EU-VO 883/2004) samt ihrer Durchführungsverordnung 987/2009 auch an Personen bezahlen muss, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Umgekehrt kann es in Österreich wohnhafte Fälle geben, die von Österreich kein Pflegegeld erhalten, da ein anderer Staat der Rentenstaat einer Person ist, folglich dieser Staat für Leistungen zuständig ist – unabhängig davon, ob dieser Staat eine zu Österreich gleichartige Pflegeleistung hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen haben im Jahr 2022 einen Anspruch auf österreichische Pflegegeldleistungen im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes eingefordert, aber in Folge eine ablehnende Begründung erhalten, weil die Person im Sinne der EU-VO 883/2004 von einem anderen Mitgliedstaat eine Rente erhält? (Bitte um Aufschlüsslung der Personen nach Staaten, die statt Österreich zuständig waren.)

2.    Wie viele Personen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, haben im Jahr 2022 das Bundespflegegeld erhalten?

3.    Wo sind diese Personen wohnhaft und wie viele sind es jeweils pro Staat?

4.    Wie hoch waren die Kosten für Österreich im Jahr 2022 für den Export von Pflegegeldleistungen ins Ausland? (Bitte um Aufschlüsselung pro Staat, in den Pflegegeldleistungen überwiesen wurden.)

5.    Wie viele Pflegefälle gab es im Jahr 2022, die ihren Wohnsitz in Österreich hatten, aber nicht nur von Österreich, sondern auch von einem anderen Mitgliedstaat eine Rente beziehen?

6.    Gab es im Jahr 2022 minderjährige Personen, die nicht in Österreich wohnhaft waren, aber Anspruch auf das Bundespflegegeld haben, weil etwa ein Elternteil in Österreich erwerbstätig ist?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle gab es pro Staat im Jahr 2022?

7.    Wie ist der § 3a BPGG, der das Pflegegeld in Österreich wohnhaften Personen untersagt, diese aber vom zuständigen Staat keine gleichartige Leistung erhalten, mit dem Primärrecht der EU – konkret Art. 45 und 48 AEUV – insofern vereinbar, als der EuGH wiederholt festgehalten hat, dass Arbeitnehmer nicht deswegen die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren dürfen, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben? (Siehe dazu RZ 74 von C‑388/09 und die darin angeführten Rechtsprechungen.)