1366/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, GenossInnen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten

 

Seit Beginn der für die Verminderung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus notwendigen und verordneten Einschränkung der physischen Kontakte durch die Bundesregierung bemüht sich die Stadt Wien, dass der Bund die Bundesgärten für die Wienerinnen und Wiener öffnet und damit zur Zeit besonders benötigte Grünflächen, die der Bevölkerung ermöglichen, mehr Abstand zueinander zu halten und gleichzeitig frische Luft in der Natur zu tanken, zugänglich macht. Die städtischen Gärten, wie der Rathauspark, der Türkenschanzpark und der Prater stehen der Bevölkerung zur Verfügung, jedoch ist es auf Grund der durch den Bund geschlossenen Grünflächen schwieriger, Abstand voneinander zu halten.

Geschlossen wurden am 16. März durch den Bund alle Bundesgärten in Wien, also etwa neben dem Schlosspark Schönbrunn auch Burggarten und Volksgarten, sowie der Belvedere-Garten und der Augarten, die von besonders dicht bebauten Gebieten umgeben sind. Ebenso geschlossen wurden die Bundesgärten in Tirol, insbesondere in Innsbruck.

Vielfach müssen die Menschen derzeit in Wohnungen ohne Balkon oder anderen Freiflächen ihre Zeit verbringen. Umso wichtiger ist es für die psychische Verfassung und für die körperliche Fitness, dass sich Kinder und Erwachsene im Grünen aufhalten können. Dies ist auch wichtig, damit die Bevölkerung die Zeit der Beschränkungen besser überstehen kann.

Aufgrund der Disziplin der Wienerinnen und Wiener bei der Einhaltung der „Corona­Maßnahmen“ und den anstehenden Osterferien, erneuerte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig seinen Appell an die Bundesregierung die Bundesgärten zu öffnen. Wien hat über 50% Grünanteil und dieser sollte der Wiener Bevölkerung auch voll zur Verfügung stehen.

 

Die großen Ballungsräume sind mit ländlichen Regionen in dieser Ausnahmesituation wegen der unterschiedlichen Bebauungsstrukturen und der Möglichkeit der Erreichbarkeit von Grünbereichen nicht vergleichbar. Die Gesundheit der Bevölkerung muss auch durch Zugang zur Natur entsprechend gestärkt werden, gerade in Zeiten der Bewegungseinschränkungen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

Anfrage:

1.    Warum haben Sie am 16.3.2020 die Bundesgärten schließen lassen, obwohl die Schließung von Parks im Zuge der Entscheidung der Bundesregierung, dass die Bevölkerung physische Distanz einhalten muss, nicht vorgesehen ist?

2.    Haben Sie vor der Schließung mit den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Kontakt aufgenommen und deren Stellungnahme eingeholt?

3.    Womit begründen Sie, dass die physische Distanz leichter einzuhalten ist, wenn der Bevölkerung weniger Grünflächen wegen der Schließung der Bundesgärten zur Verfügung stehen?

4.    Ist es zutreffend, dass die Durchführung von Gartenarbeiten ein wesentlicher Grund der Schließung waren, so wie es die Leitung der Bundesgärten angegeben hat und somit die landschaftliche Gestaltung Vorrang vor den Gesundheitsinteressen der Bevölkerung erhielt?

5.    Welche anderen Szenarien als die vollständige Schließung haben Sie geprüft?

6.    In der COVID19-Verordnung ist vorgesehen, dass man (im Haushaltsverband) nach Draußen gehen darf: haben Sie Ihre Dienststellen angewiesen, dass gerade in dieser besonderen Situation, in dem die Bevölkerung vor allem zu Hause bleiben soll, aus Rücksicht auf die psychologische Verfassung eher mehr als weniger Freiraum im Grünen zur Verfügung stehen sollte?

7.    Wie haben Sie bei der Entscheidung, die Bundesgärten zu schließen, berücksichtigt, dass im städtischen Raum die Bevölkerung oft in kleinen Wohnungen ohne Balkon, Terrasse oder Allgemeinfreifläche lebt und dies - je länger die Ausgangsbeschränkungen gelten - eine große psychische Belastung darstellt, weshalb für Bewegung außerhalb der vier Wände so viel Grünflächen als möglich zur Verfügung stehen und deshalb die Bundesgärten offenstehen sollten?

8.    Wieso geben Sie kein persönliches Statement als verantwortliche Bundesministerin zu der durch Sie angeordneten Schließung der Bundesgärten ab?

9.    Warum haben Sie der Leitung der Bundesgärten immer noch keine Weisung erteilt, die Bundesgärten unverzüglich wieder zu öffnen?