13660/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

an den Bundeskanzler

betreffend Sonderpension für WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf

 

 

Seit dem 1. Juli 2018 ist Karlheinz Kopf Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, zwei Monate zuvor wurde Harald Mahrer zum Präsidenten der Österreichischen Wirtschaftskammer ernannt. Bis November 2017 war Kopf Zweiter Präsident des Nationalrates, sein ÖVP-Parteikollege Harald Mahrer war bis Ende 2017 Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

 

Nahezu zeitgleich haben die ehemals hohen Parteifunktionäre der ÖVP demnach ihre neuen Positionen als höchste Vertreter für die Interessen von 540.000 österreichischen Mitgliedsbetrieben der WKO angetreten.

 

Als eine der ersten Amtshandlungen hat Wirtschaftskammerpräsident Mahrer Kopf – noch vor „Dienstantritt“ – mit einer Sonderpension von 252.211 Euro bedacht, wie ein Vertrag, der in der „Kronen Zeitung“ vom 21.01.2023 abgedruckt wurde, zeigt.[1] Im Zuge der Pensionsreform der WKO wurde per 1.1.2012 festgelegt, dass es für neu eintretende Mitarbeiter keine Pensionskassenzusagen – somit auch keine Sonderpensionen – mehr gibt. „Sie erhalten somit ausschließlich die gesetzlichen Pensionsleistungen.“[2]

 

Die Sonderpension in Höhe von 252.211 Euro, die für Generalsekretär Karlheinz Kopf überwiesen wurde, hätte dementsprechend nicht gewährt werden dürfen. Wie die Wirtschaftskammer mittlerweile verlautbaren ließ, wurde der Deal 2021 bereits rückabgewickelt, nachdem der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts die Vereinbarung angezweifelt hatte.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete richtet daher an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie bzw. durch wen wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts über die Vereinbarung für eine Sonderpension für WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf informiert?

2.    Wann wurde der Verfassungsdienst erstmals über den Vorwurf einer unzulässigen Vereinbarung für eine Sonderpension für Karlheinz Kopf informiert?

3.    Wie reagierte der Verfassungsdienst auf diesen Vorwurf bzw. auf die Vereinbarung?

4.    Sind Ihnen andere Pensionskassenzusagen der WKO seit 1.1.2012 – außer den gesetzlichen Pensionsleistungen – bekannt?

a.    Wenn ja, welche und warum wurden diese wem gewährt?

5.    Gab es seit 1.1.2012 bereits ähnliche Fälle in Bezug auf die WKO, bei denen der Verfassungsdienst eingeschalten wurde, um Vereinbarungen bzgl. Pensionsleistungen zu prüfen?

a.    Wenn ja, welche und wie wurde hier entschieden?

6.    Stellt der angegebene Sachverhalt, dass eine Sonderpensionsleistung vereinbart wurde, obwohl neu eintretende Mitarbeiter der WKO seit 1.1.2012 ASVG-Versicherten im Ruhestand gleichgestellt sind und keine Sonderregelungen mehr zulässig sind, eine Unrechtmäßigkeit dar?

a.    Wenn ja, inwiefern wird es hier für die Beteiligten rechtliche Konsequenzen geben?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es weitere Zusatzverträge zwischen Karlheinz Kopf und Harald Mahrer bzw. der WKO über etwaige Sonderleistungen-/zahlungen, mit denen der Verfassungsdienst befasst war?

a.    Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?

8.     Gibt es für Präsident Harald Mahrer eine Sonderpensionsleistung bzw. eine entsprechende Vereinbarung mit der WKO?

a.    Wenn ja, welche, mit welchem Inhalt und mit welcher Begründung?

9.    Ist aufgrund der Rückabwicklung des „Deals“ zwischen Karlheinz Kopf und der WKO die Angelegenheit erledigt?

a.    Wenn ja, warum bleibt diese Unrechtmäßigkeit konsequenzlos?

b.    Wenn nein, inwiefern?



[1] „Stinkt gewaltig“ - ÖVP-Luxuspension: Opposition fordert Aufklärung | krone.at, Abruf am 23.01.2023.

[2] WK-Stellungnahme-zur-RH-Pruefung-der-Pensionsregelungen-der-.pdf (wko.at), S. 8, Abruf am 23.01.2023.