13665/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Gleichzeitiger Bezug von Pflegegeld und erhöhter Familienbeihilfe für das Jahr 2022

 

 

Das österreichische Recht sieht vor, dass gemäß § 8 Absatz 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) die Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind um monatlich 155,90 Euro erhöht wird. Im Fall einer dauerhaften, schweren Behinderung gilt der Bezug der Familienbeihilfe über den gesetzlichen Rahmen von nichtbehinderten Kindern gemäß § 2 Absatz 1c FLAG auch für volljährige Kinder. Da diese Erhöhung eine Leistung bezüglich der Pflegebedürftigkeit darstellt, wird gemäß §7 des BPGG die Höhe des Pflegegeldes um monatlich 60.- Euro reduziert.

 

Ab dem 1.1.2023 entfällt die Anrechnung der Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. Dies bedeutet aber, dass bis Ende 2022 die Anrechnung weiter erfolgt ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kinder haben mit Stichtag 31.12.2022 Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Beeinträchtigung gemäß § 8 Abs. 4 FLAG (Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung und Alter)?

2.    Wie viele volljährige Personen beziehen Familienbeihilfe gemäß §2 Abs. 1c FLAG (Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung und Alter)?

3.    Wie viele Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG verfügen über keine österreichische Staatsbürgerschaft (aufgeschlüsselt nach Herkunft)?

4.    Wie viele Bezieher gemäß §2 Abs. 1c FLAG verfügen über keine österreichische Staatsbürgerschaft (aufgeschlüsselt nach Herkunft)?