13678/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 

betreffend Nutzung von Jobsharing-Modellen zur Unterstützung von Teilzeitkräften

 

 

Laut Statistik Austria arbeiteten im Jahr 2021 etwa 49,6 % der erwerbstätigen bzw. unselbstständig erwerbstätigen Frauen in Teilzeit.[1] Viele der Betroffenen arbeiten in Teilzeit, weil es die familiäre Situation, verbunden mit mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht anders ermöglicht oder weil sie sich freiwillig dazu entschlossen haben.

 

Oftmals ist mit dem Übergang gerade von hochqualifizierten Frauen von Vollzeit zur Teilzeit ein Karrierebruch verbunden, weil der Arbeitgeber nur noch weniger anspruchsvolle Aufgaben an die Teilzeitkraft erteilen kann oder möchte und eine Rückkehr in Vollzeit auf altem Niveau damit oftmals nicht mehr möglich ist.

 

Um dem derzeitigen Mangel an hochqualifizierten Fachkräften auf der einen Seite entgegenzuwirken und die Karriereentwicklung gut ausgebildeter Frauen auf der anderen Seite zu unterstützen, bietet sich das Arbeitsmodell Jobsharing an, bei dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Hierbei teilen sich zwei oder mehr Teilzeitkräfte eine Aufgabe und füllen diese vollumfänglich aus. Daraus ergeben sich bei der Rückkehr in Vollzeit bessere Karrieremöglichkeiten, weil auch in der Teilzeit eine hochwertige Aufgabe erfüllt wurde. Für den Arbeitgeber hingegen bietet sich die Möglichkeit, einen Posten weiterhin zu besetzen und gleichzeitig Resilienzen aufzubauen, weil es bei Abwesenheit einer Person immer eine andere Person gibt, die verfügbar ist.

 

Sowohl im In- als auch im Ausland gibt es bereits Unternehmen, die dieses Konzept erfolgreich umsetzen und Unternehmen, die diese Bestrebungen unterstützen und begleiten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts arbeiten in Teilzeit? (Bitte um Angabe in absoluten Zahlen sowie des Prozentanteils.)  

2.    Werden in Ihrem Ressort bereits einzelne Planstellen durch zwei oder mehrere Bedienstete ausgefüllt?

a.    Wenn ja, um wie viele Vollzeit-Planstellen handelt es sich?

b.    Wenn nein, gibt es dahingehend Pläne?

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Gibt es in Ihrem Ressort Pilotprojekte, bei denen Jobsharing angewendet und/oder getestet wird?

a.    Wenn ja, bis wann laufen diese Pilotprojekte?

b.    Wenn ja, wird es diesbezüglich eine Evaluierung geben?

c.    Wenn ja, wird diese Evaluierung veröffentlicht?

d.    Wenn nein, sind entsprechende Pilotprojekte geplant?

e.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Werden in ausgelagerten Gesellschaften oÄ. in Ihrem Verantwortungsbereich bereits einzelne Arbeitsstellen durch zwei oder mehrere Arbeitnehmer ausgefüllt?

a.    Wenn ja, um wie viele Arbeitsstellen handelt es sich? (Bitte um Auflistung je Gesellschaft sowie um Angabe in absoluten Zahlen und des Prozentanteils.)

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es in ausgelagerten Gesellschaften oÄ. in Ihrem Verantwortungsbereich diesbezüglich Pläne?

a.    Wenn ja, in welchen?

b.    Wenn ja, wie lauten diese jeweils konkret?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitszeit/teilzeitarbeit-teilzeitquote