1369/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Kurzbericht Härtefallfonds gem. Art. 15 2. COVID-19-Gesetz
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Gemäß Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) hat der Bundesminister für Finanzen „dem Budgetausschuss des Nationalrats quartalsweise einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach diesem Gesetz ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.“
Bereits bei der Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat wurde angeregt, die Berichtspflicht zu verkürzen, da sowohl die Höhe des Betrages als auch die Geschwindigkeit der Entwicklungen zumindest eine monatliche Berichterstattung rechtfertigen würden. Die Entwicklungen sind sogar so schnell, dass noch vor der gesetzlichen Beschlussfassung im Nationalrat auf der Website der Wirtschaftskammer der Fonds mit einem Volumen von ,,2 Milliarden Euro“, statt der tatsächlich am 1.4.2020 gültigen 1 Mrd. € beworben wird:


Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage hat die Wirtschaftskammer, die das Förderprogramm des Bundes gem Art. 15 des 2. Covid-19 Gesetzes abwickelt, am die betragsmäßige Angabe von 2 Mrd. €, die aus dem Härtefallfonds ausgezahlt werden können, auf ihrer Website veröffentlicht? Handelt es sich hierbei aus Sicht des BMF zum Zeitpunkt der Veröffentlichung um eine unrichtige Angabe?
Nachstehende Fragen beziehen sich auf den Stichtag 31. März 2020
2) Wie viele Förderanträge wurde zum Stichtag 31. 3.2020 eingereicht?
3) Wie viele Förderanträge wurden bewilligt?
4) Wie viele Förderanträge wurde abgewiesen?
a. Was waren die Gründe für die Abweisungen?
5) Wie hoch war das Volumen der insgesamt beantragten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag?
6) Wie hoch war das Volumen der insgesamt bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag?
7) Wie hoch war das Volumen der insgesamt nicht bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag?
8) Die Richtlinie der WKO listet in § 1 die unterschiedlichen Unternehmensbranchen auf, die eine Unterstützung beantragen können1. Wie stellt sich die Verteilung der in den Fragen 2)- 7) auf die einzelnen Unternehmensbranchen (z.B. EPU, neue Selbstständige, Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer, EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer und Kleinstunternehmer), nach Antragsfällen gesamt, bewilligt, nicht bewilligt und Antragsvolumen gesamt, bewilligt, nicht bewilligt, dar?
9) Wie hoch war der Stand des Gesamtfondsvolumens per 31.3.2020 und zum Stand 1.4.2020?
10) Wie hoch war der davon ausgenützte, bereits bewilligte, Stand des Fondsvolumens per 31.3.2020?
11) Wie viel von den bewilligten Förderungen waren per 31.3.20 20 zahlungswirksam an die Empfänger überwiesen?
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1 https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html