13700/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher, GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz      

betreffend Entlohnung von KabinettsmitarbeiterInnen

Die Entlohnung von KabinettsmitarbeiterInnen steht regelmäßig in der Kritik. In den meisten Bundesministerien bestehen nunmehr Vorgaben, wie die jeweiligen MitarbeiterInnen besoldungsrechtlich zu behandeln sind. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind jedoch häufig und Umgehungsformen teilweise kreativ.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)      Wie wurden die KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 jeweils besoldungsrechtlich eingestuft?

2)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten seit ihrer Einstellung Gehaltserhöhungen und jeweils in welchem Ausmaß (bitte um Angabe der jeweiligen Umstufung)?

3)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten Zulagen und wenn ja, welche in welcher jeweiligen Höhe?

4)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten Überstunden ausbezahlt und wenn ja, welche in welchem jeweiligen Ausmaß und in welcher jeweiligen Höhe?

5)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten Urlaube ausbezahlt und wenn ja, welche und in welcher jeweiligen Höhe?

6)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten eine Überstundenpauschale und wenn ja, welche und in welchem jeweiligen Ausmaß und Höhe?

7)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten Prämien und/oder Belohnungen und wenn ja, welche in welcher jeweiligen Höhe aus welchem Grund?

8)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten Sachbezüge und wenn ja, welche in welcher jeweiligen Höhe?

9)      Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 erhielten sonstige Sonderzahlungen und wenn ja, aus welchem Grund und in welcher Höhe?

10)  Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 verfügten über einen „All-In-Vertrag“?

11)  Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 arbeiteten Vollzeit und welche Teilzeit in welchem jeweiligen Ausmaß?

12)  Welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit weisen die Zeitaufzeichnungen der KabinettsmitarbeiterInnen im jeweiligen Kalenderjahr jeweils auf?

13)  Bei welchen KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 kam es innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen jeweils zu einer Überschreitung der im Durchschnitt 48 zulässigen Wochenarbeitsstunden?

14)  Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 haben in den jeweiligen Kalenderjahren ihre Urlaube in welchem jeweiligen Ausmaß nicht verbraucht?

15)  Mit welchen KabinettsmitarbeiterInnen seit dem 2020 bestanden Werkverträge?

a.      Welche Werkleistung wurde vereinbart zu welchem Entgelt?

b.      Von wem wurde der Werkvertrag jeweils genehmigt?

c.       Welche Kosten fielen dadurch an?

16)  Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 verdienten gerechnet auf ein gesamtes Jahr mehr als Sie?

17)  Welche KabinettsmitarbeiterInnen seit dem Jahr 2020 verdienten gerechnet auf ein gesamtes Jahr mehr als andere Bedienstete Ihres Ressorts der selben besoldungsrechtlichen Einstufung?

18)  Mit welchen amtierenden oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung wurden seit 2020 Werkverträge abgeschlossen?

a.      Wann, mit welcher Werkleistung und zu welchen Kosten?

19)  Wie sind die Fragen 1 bis 17 für MitarbeiterInnen des Büros des/der GeneralsekretärIn im selben Zeitraum zu beantworten?

20)  Wie wären die Fragen 1 bis 17 für MitarbeiterInnen des Büros für allfällige StaatssekretärInnen im selben Zeitraum zu beantworten?