13707/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Karin Greiner, GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt  

betreffend vergaberechtliche Rahmenvereinbarungen

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist auf Grund der Vorgaben des Bundesvergabegesetzes eindeutigen Regelungen unterworfen. Eine der möglichen Varianten, Aufträge in größerem Umfang ohne wiederholte Vergabeverfahren zu vergeben, ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit geeigneten AnbieterInnen. Dafür ist lediglich die Durchführung eines vorausgehenden Vergabeverfahrens erforderlich, in dem geeignete BieterInnen identifiziert und gereiht werden. In weiterer Folge können mit wesentlich geringerem Aufwand Abrufe aus der Rahmenvereinbarung getätigt werden.

In letzter Zeit gerieten solche Rahmenvereinbarungen jedoch in Kritik, da je nach Auswahl der jeweiligen Kriterien von den AuftraggeberInnen bei späteren Abrufen die Vergaben erheblich beeinflusst werden können. So wurden beispielsweise aus Rahmenvereinbarungen, die allgemeine Dienstleistungen zum Gegenstand hatten, Leistungen abgerufen, die mit dem ursprünglichen Zweck der Ausschreibung nicht mehr in Verbindung zu bringen waren bzw. auf bereits sehr alten Rahmenvereinbarungen basierten. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen sind für das „Kaufhaus Österreich“ herangezogenen Rahmenvereinbarungen für IT-Leistungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Auf Grund welcher Rahmenvereinbarungen können Sie derzeit Leistungen abrufen?

2.       Welches Gesamtvolumen weisen diese Rahmenvereinbarungen auf?

3.       Wann wurden die jeweiligen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen?

4.       Aus welchem Grund war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Vergleich zu sowohl hausinterner Durchführung als auch einer Einzelvergabe erforderlich?

5.       Für welche Leistungen wurden die jeweiligen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen?

6.       Welcher Betrag ist in diesen Rahmenvereinbarungen jeweils als Gesamtauftragshöhe vorgesehen?

7.       Wie hoch ist der jeweilige „Puffer“ (der budgetär abgedeckte Betrag im Vergleich zum angegebenen Auftragswert)?

8.       Welcher Anteil bzw. Betrag der jeweiligen Rahmenvereinbarung wurde bereits ausgenutzt/abgerufen?

9.       Für welche Dauer wurden die Rahmenvereinbarungen jeweils abgeschlossen?

10.   Mit wie vielen AnbieterInnen wurde die Rahmenvereinbarung abgeschlossen?

11.   Welche AnbieterInnen sind dies jeweils?

12.   Für welche Rahmenvereinbarungen langte jeweils nur ein Angebot ein und wurde in weiterer Folge tatsächlich mit diese/r einzigen AnbieterIn eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen?

13.   Welche Rahmenvereinbarungen wurden jeweils ohne Befassung einer Auswahlkommission abgeschlossen?

14.   Welche Organisationseinheiten waren in der Auswahlkommission jeweils vertreten?

15.   Wie hoch war die Höhe der Abschlagszahlungen in den jeweiligen Verfahren zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung?

16.   War das Kabinett des Bundesministers/der Bundesministerin in der Auswahlkommission vertreten?

17.   Nahmen VertreterInnen des Kabinetts an Sitzungen der Auswahlkommission (als stimmberechtigte Mitglieder, mit beratender Stimme oder aus anderem Grund) teil?

18.   An den Präsentationen welcher BieterInnen nahm der/die jeweilige BundesministerIn selbst teil?

19.   Nach welchen Kriterien mit welcher Gewichtung wurden die Angebote jeweils gereiht?

20.   Wie viele Abrufe erfolgten aus den jeweiligen Rahmenvereinbarungen in welcher jeweiligen Höhe zu welchem Zeitpunkt?

21.   Wie viele dieser Abrufe erfolgten von dem/der bestgereihten BieterIn, dem/der Zweitgereihten, usw.?

22.   Sofern die Mitglieder der Auswahlkommission die Möglichkeit hatten, die Angebote selbst zu bewerten: wie viele Punkte (oder dergleichen) wurden von den Mitgliedern der Auswahlkommission jeweils an die unterschiedlichen BieterInnen vergeben?

23.   Bei welchen jeweiligen BieterInnen bestand zwischen der individuellen Bewertung der Mitglieder der Auswahlkommission weniger als 10% Unterschied?

24.   Bei welchen jeweiligen BieterInnen bestand zwischen der individuellen Bewertung der Mitglieder der Auswahlkommission mehr als 30% Unterschied?

25.   Wurde die jeweilige Rahmenvereinbarung zwischenzeitlich geändert?

a.       Wenn ja, aus welchem Grund und mit welchem Inhalt?

26.   Was hatten die jeweiligen Leistungsabrufe jeweils zum Inhalt?

27.   Unter welchen Bezugszahlen wurden die jeweiligen Ausschreibungen bzw. Abrufe der Europäischen Kommission notifiziert?

28.   Bei wie vielen Rahmenvereinbarungen wurden von BieterInnen gerichtliche Nachprüfungen beantragt?

29.   Unter welcher Zahl des zuständigen Gerichts erfolgte diese Prüfung?

30.   Wie viele Verfahren zur Vergabe von Rahmenvereinbarungen wurden für rechtswidrig erklärt?

a.       Um welche handelte es sich dabei?

b.       Wurde die Ausschreibung wiederholt und wenn ja, welche Änderungen wurden dabei vorgenommen?

31.   Welche der Rahmenvereinbarungen wurden mit Hilfe der BBG abgeschlossen und welche nicht?

32.   Ist in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen die Inanspruchnahme von SubunternehmerInnen durch die AuftragnehmerInnen gestattet und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

33.   Welche SubauftragnehmerInnen wurden im Zuge von Abrufen tätig und zu welchem Zweck?

34.   Gab es Rahmenvereinbarungen bei denen mehr als 50% der abgerufenen Leistungen durch SubauftragnehmerInnen erbracht worden sind?

a.       Um welche handelt es sich dabei?

b.       Wie hoch war der prozentuelle Anteil der durch SubauftragnehmerInnen erbrachten Leistungen?

35.   Wie viele Abrufe in welcher Höhe erfolgten bei KMUs?

36.   Mit welchen ELAK-Zahlen erfolgte jeweils die Vergabe der Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Abrufe?

37.   Waren im Zuge von Abrufen aus den jeweiligen Rahmenvereinbarungen AuftragnehmerInnen tätig, die in Ihrem Ressort beschäftigt waren bzw. Unternehmen, die direkt oder indirekt im Eigentum von Bediensteten Ihres Ressorts standen?

a.       Wenn ja, um welche Unternehmen handelte es sich?

b.       Um welche Aufträge in welcher Höhe handelte es sich?

38.   Waren im Zuge von Abrufen aus den jeweiligen Rahmenvereinbarungen AuftragnehmerInnen tätig, die in den letzten drei Jahre vor Auftragsvergabe in Ihrem Ressort beschäftigt waren bzw. Unternehmen, die direkt oder indirekt im Eigentum von solchen ehemaligen Bediensteten Ihres Ressorts standen?

a.       Wenn ja, um welche Unternehmen handelte es sich?

b.       Um welche Aufträge in welcher Höhe handelte es sich?

39.   Welche AuftragnehmerInnen erhielten auch abseits der jeweiligen Rahmenvereinbarung (auch als SubauftragnehmerInnen) Aufträge in welcher Höhe und zu welchem Zweck?

a.       Warum wurden diese weiteren Aufträge nicht im Zuge der Rahmenvereinbarung abgewickelt?

b.       Erfolgte eine Zusammenrechnung der Auftragshöhen und wenn nein, warum nicht?

40.   Waren im Zuge von Abrufen aus Rahmenvereinbarungen ehemalige Bedienstete Ihres Ressorts zur Erbringung der jeweiligen Leistung tätig und wenn ja, für welche Tätigkeiten genau?

41.   Welche Rahmenvereinbarungen wurden aus welchem Grund jeweils gekündigt bzw. widerrufen?