13720/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Beweissicherung bei häuslicher Gewalt und Verabreichung von K.O.-Tropfen

 

In den vergangenen Wochen und Monaten sind verstärkt Fälle der Verabreichung von K.O.-Tropfen an die Medien gelangt. So wurden beispielsweise im Tiroler Bezirk Imst im Dezember 2022 gleich neun Frauen auf einer Party Opfer von K.O.-Tropfen.[1]

Im Ö1-Morgenjournal vom 9.1.2023 berichtet Wolfgang Bicker, Leiter eines forensisch-toxikologischen Labors in Wien, dass sich die Einsendungen von K.O.-Mittel-Verdachtsfällen in den vergangenen zwölf Monaten verdreifacht habe.

Die Verabreichung von Betäubungsmitteln ist strafbar. Der Großteil der Mittel ist allerdings im Körper nur wenige Stunden bis Tage nachweisbar. Das macht eine Beweissicherung schwierig. Zudem ist vielen Betroffenen nicht sofort klar, dass sie Opfer von K.O.-Tropfen geworden sind. Um gerichtlich verwendbare Beweise zu sichern, ist eine rasche Probennahme, idealerweise in einem Krankenhaus bzw. einer Gewaltambulanz notwendig.

Die Justizministerin hat u.a. bei einem Pressegespräch am 8.2.2022, gemeinsam mit Innenminister Karner und Frauenministerin Raab, angekündigt, Gewaltambulanzen in Österreich flächendeckend umsetzen zu wollen.[2]

Der Antrag „Beweissicherung bei häuslicher Gewalt (1638/A(E))“ vom 20.5.2021 wurde allerdings im Justizausschuss, zuletzt wieder am 19.10.2022, vertagt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann werden Gewaltambulanzen zur Beweissicherung in Österreich umgesetzt?

2.    Welche Schritte wurden diesbezüglich bereits gesetzt?

3.    Wann soll eine flächendeckende Umsetzung abgeschlossen sein?

4.    Was steht einer Umsetzung von Gewaltambulanzen aktuell im Wege bzw. warum wurden diesbezügliche Ankündigungen noch nicht verwirklicht?

5.    Im Jahr 2023 sind keine budgetären Mittel für Gewaltambulanzen vorgesehen. Bedeutet das, dass heuer noch keine Umsetzung erfolgen wird?

6.    Mit welchen jährlichen budgetären Mittel rechnen Sie für die Gewaltambulanzen?

7.    Planen Sie die Beweissicherung bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen in die Gewaltambulanzen zu integrieren?

8.     Liegen Ihnen Daten bzgl. der Entwicklung von Fällen der Verabreichung von K.O.-Tropfen vor (Anzeigen, Verfahren, Verurteilungen)?

9.    Wenn ja, wie haben sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

10. Wenn nein, ist eine Erhebung dieser Daten geplant?

11.  Arbeiten Sie bzgl. der Problematik von K.O.-Tropfen mit anderen Ministerien zusammen und wenn ja, in welcher Form?

12.  Sind Kampagnen zur Prävention bzgl. K.O.-Tropfen geplant?

13. Wenn ja, wann und welche Kosten entstehen dadurch?



[1] Ermittlungen nach Party im Pitztal: Neun Frauen Opfer von K.-o.-Tropfen | Tiroler Tageszeitung Online – Nachrichten von jetzt!

[2] Gewaltschutz (bmi.gv.at)