13723/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Subvention Jugend für das Leben
Der Verein „Jugend für das Leben“ hat im Dezember 2022 – laut Kronen Zeitung Tirol vom 11.1.2023 an 230.000 Empfänger*innen - eine Postwurfsendung, adressiert „An alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Bundeslandes Tirol“ versendet, in dem „Ein klares NEIN zu Abtreibungen an Tiroler Kliniken!“ gefordert wird. Es sei nicht im Sinne der Bevölkerung, dass ihre Steuergelder für die Durchführung von Abtreibungen verwendet werden.
Abgesehen davon, dass das Schreiben tendenziös ist und mit wissenschaftlich nicht belegten Tatsachen argumentiert wird, sind Postwurfsendungen mit hohen Kosten verbunden.
Laut Homepage des Vereins geht dieser auch in Schulen, um dort über Abtreibungen zu informieren.[1]
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Bekommt der Verein „Jugend für das Leben“ Subventionen von Ihrem Ministerium?
a) Falls ja, wie hoch waren diese Subventionen im Jahr 2022?
b) Falls ja, wie hoch waren diese Subventionen aufgeschlüsselt auf die vergangenen zehn Jahre?
2. Nach welchen Kriterien bzw. Richtlinien vergibt Ihr Ministerium Subventionen?
3. Liegen dem Zweckwidmungen zugrunde?
4. Wenn ja, welche?
5. Wenn ja, werden diese überprüft und wie?
6. Liegen Subventionen Ihres Ministeriums Qualitätskriterien zugrunde?
7. Wenn ja, welche?
8. Wenn ja, werden diese überprüft und veröffentlicht?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie viele der erwähnten „Schuleinsätze“ hat der Verein seit seinem Bestehen durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.
11. Bekommt der Verein für diese Schuleinsätze eine Subvention und wenn ja, in welcher Höhe?
12. Wurden diese Schuleinsätze seitens Ihres Ministeriums genehmigt? Wenn ja, wann und mit welchen Auflagen?
13. Gibt es bezüglich dieser Schuleinsätze eine Qualitätskontrolle?
14. Welche Kriterien liegen solchen Schuleinsätzen zugrunde?