1373/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé,

Genossinnen und Genossen, an

den Bundesminister für Inneres

betreffend Neugestaltung der Sicherheitsvorkehrungen im Bundesamtsgebäude
Radetzkystraße

Zu Beginn dieses Jahres wurde im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße (1030 Wien) ein neues Sicherheitssystem installiert. Durch die getroffenen Änderungen müssen alle Personen eine Sicherheitsschleuße passieren, bzw. sind die im Eingangsbereich untergebrachten Geschäftslokale nicht mehr frei zugänglich. In der Zeit von 2008 bis zum Jahr 2016 habe ich als Bundesminister in diesem Gebäude gearbeitet und zu keinem Zeitpunkt einen Anstieg der Sicherheitsgefährdung wahrgenommen.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1)        Wie ist die Gefährdungslage für das Bundesamtsgebäude einzustufen?

2)        Wodurch ist die Gefährdungslage angestiegen, sodass die Neugestaltung der Sicherheitsvorkehrungen erforderlich wurde?

3)        Nach welchen Kriterien wurden die neuen Sicherheitsvorkehrungen ausgewählt?

4)        Durch wen erging der Auftrag für die Erneuerung der Sicherheitsvorkehrungen?

5)        Welche Kosten wurden dadurch verursacht?

6)        Wie wirkt sich die Erneuerung der Sicherheitsvorkehrungen für jene Geschäftstreibenden aus, die die Geschäftslokale im Erdgeschoss des Bundesamtsgebäudes gemietet haben?

7)        Wie haben sich die Mieteinnahmen in der Immobilie Radetzkystraße 2, seit 2015 entwickelt?

8)        Welche Entwicklung der Mieteinnahmen in der Immobilie Radetzkystraße 2 erwarten Sie für die nächsten Jahre?