13741/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Teilnahme von uniformierten Angehörigen des Bundesheeres beim Neujahrsempfang der ÖVP Langenlois

 

Bezugnehmend auf die Präsentation des ÖVP-Neujahrsempfangs auf der Facebook-Seite von ÖVP-Bürgermeister Harald Leopold vom 21. Jänner 2023 hat mindestens eine uniformierte Person des Österreichischen Bundesheeres an einer offensichtlichen ÖVP-Parteiveranstaltung teilgenommen. Ein Blick auf die Facebook-Seite der ÖVP-Langenlois zeigt, dass bereits im Jahr 2019 uniformierte Angehörige des Bundesheeres an einem ÖVP-Neujahrsempfang teilgenommen haben.

 

Auf den Bildern ist ÖVP-Politiker und Bundesheer-Brigadier Guido Rossbory im Ausgangsanzug des Bundesheeres bei der Teilnahme an dem ÖVP-Neujahrsempfang zu sehen.

 

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(Quelle: Facebook, Bürgermeister Harald Leopold, 21.01.2023[1])

 

In der Allgemeinen Dienstvorschrift ist in § 34 Folgendes für Soldaten festgelegt:

 

§ 34. Teilnahme an Veranstaltungen

 

(1) An Veranstaltungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden dürfen Abordnungen des Bundesheeres sowie einzelne Soldaten in Uniform auf Einladung der Veranstalter teilnehmen oder mitwirken.

 

(2) An anderen Veranstaltungen dürfen Soldaten in Uniform mit Bewilligung des zuständigen Militärkommandanten teilnehmen. Diese Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung keinen parteipolitischen Charakter trägt und erwartet werden kann, daß sie einen solchen auch nicht durch die Veranstalter erhält.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wurde im Vorfeld von der abgebildeten Person eine Zustimmung zum Tragen der Bundesheeruniform beim Militärkommando Niederösterreich eingeholt?
  2. Wurde diesem Ansuchen auf Tragen einer Bundesheeruniform anlässlich des Neujahrsempfangs in Langenlois seitens des Militärkommandos Niederösterreich stattgegeben?
    1. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Falls der Besuch von Soldaten gegen geltende Vorschriften und Gesetze verstoßen haben sollte, welches Strafausmaß kommt auf diese Soldaten zu?
  4. Wurden bereits entsprechende disziplinarrechtliche Schritte gegen betroffene Soldaten eingeleitet?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  5. Falls es sich bei diesen Personen nicht um Angehörige des Bundesheeres handeln sollte, welches Strafausmaß kommt auf diese Personen zu?


[1] https://www.facebook.com/photo/?fbid=577373254406557&set=a.577379434405939, abgerufen am 23.01.23.