13745/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, MMag. Katharina Werner Bakk. Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Railjet-Haltestellen an der Weststrecke

 

Laut Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wird die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr (SPFV) auf der Strecke Wien-Linz-Salzburg-Innsbruck mit Leistungsbeginn ab 23.12.2023 für die Dauer von 10 Jahren ausgeschrieben. Gegenüber dem mit 29.11.2019 beauftragten Dienstleistungsauftrag kommt es insofern zu einer Änderung, dass eine zusätzliche SPFV-Linie Wien Hbf - Wien Meidling -St. Pölten Hbf - Linz Hbf - Salzburg Hbf -Innsbruck Hbf aufgenommen werden soll. 

Auf Anfrage konnten sich aber weder das BMK noch die ÖBB dazu äußern, ob von diesem allenfalls zustande kommenden Dienstleistungsauftrag das bestehende Leistungsangebot auf der Weststrecke, insbesondere auch das Haltestellenangebot unberührt bleiben. 

Lt. den dem aktuellen Entwurfsstand entsprechenden Musterfahrplänen für das erste Fahrplanjahr ist für die zusätzliche SPFV-Linie kein Halt mehr in Amstetten, St. Valentin, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck und Neumarkt am Wallersee vorgesehen. 

Eine derartige Ausdünnung des Haltestellen-Angebotes ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine zusätzliche SPFV-Linie geschaffen werden soll, nicht verständlich. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass die genannten Haltestellen allesamt in Orten mit ausgeprägter zentralörtlicher Funktion gelegen sind, welche insbesondere auch ein erhebliches Pendleraufkommen aufweisen. Gerade der Anspruch, attraktive Angebote für den Umstieg von der Benützung des Privat-PKW auf den ÖPNV zu schaffen, lässt sich nicht mit einer Reduktion des Haltestellen-Angebotes in Einklang bringen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Überlegungen sind dafür maßgeblich, das Haltestellen-Angebot bei der geplanten zusätzlichen SPFV-Linie durch Streichung der Halte in Amstetten, St. Valentin, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck und Neumarkt am Wallersee auszudünnen?
  2. Kann eine derartige Ausdünnung des Haltestellen-Angebotes in Zeiten einer notwendigen Verkehrswende gerechtfertigt werden? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
  3. Sind darüber hinaus auf der Weststrecke weitere Streichungen von Haltestellen geplant? Wenn ja welche und in welchem Zeitraum? Können Sie weitere Streichungen von Haltestellen dezidiert ausschließen?
  4. Werden für den Fall, dass es bei den angedachten Streichungen von Haltestellen bleibt, an alternative Lösungen gedacht, welche die Benützung der Bahn weiterhin attraktiv erscheinen lassen? Wenn ja, an welche?
  5. Ist eine Attraktivierung der Bahnverbindung von Steyr nach Linz durch Fahrzeitverkürzung geplant, falls eine Zustiegsmöglichkeit in St. Valentin nicht mehr gegeben ist um so weiterhin eine attraktive Anbindung an die Westbahnstrecke zu gewährleisten?