13756/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.01.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stornogebühren bei Ärzten
Am 12.Januar 2023 erschien auf ORF.at folgender Artikel:[1]
Stornogebühren bei Ärzten nehmen zu
Immer öfter werden Patientinnen und Patienten aufgefordert, eine Stornogebühr zu bezahlen, weil sie beim vereinbarten Termin in der Ordination nicht erschienen sind. Die Patientenanwaltschaft empfiehlt, rechtzeitig abzusagen.
Seit Beginn der Pandemie bieten viele Wiener Ärztinnen und Ärzte Termine an, damit Patientinnen und Patienten nicht stundenlang im Wartezimmer verbringen müssen. Das werde auch durchaus positiv von den Patientinnen und Patienten angenommen, heißt es bei der Ärztekammer. Es hat aber auch zur Folge, dass Betroffene zu ihren Terminen nicht erschienen sind.
Arztbesuch „keine Gratisleistung“
Erik Huber, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der Wiener Ärztekammer, zieht den Vergleich mit der Gastronomie. „Ich glaube, dass das Bewusstsein bei Patientinnen und Patienten wirklich vermehrt entstehen muss, dass das eben – auch wenn sie nichts zahlen müssen – keine Gratisleistung ist.“ Laut Huber werden jedoch vor allem Personen zur Kassa gebeten, die mehrmals nicht zu ihrem Termin erschienen sind.
Ob das immer der Fall ist, könne die Patientenanwaltschaft nicht nachvollziehen. Im vergangenen Jahr wandten sich neun Betroffene an die Patientenanwaltschaft, weil sie bis zu 100 Euro Stornogebühr bezahlen mussten. „Manchmal ist es uns gelungen, das im Kulanzweg wegzuverhandeln“, sagte Patientenanwalt Gerhard Jelinek. Alle diese Fälle seien durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt gewesen, und die Patientinnen und Patienten hätten auch in der Regel davon gewusst.
Nachvollziehbare Begründung
Auch ein Arzt habe sich an die Patientenanwaltschaft gewandt, so Jelinek. Dieser meinte, dass es ihm jetzt immer öfters passiert, dass Patienten einfach nicht kommen, und es möge doch die Patientenanwaltschaft dafür sorgen, dass das bekannt ist, dass das für Ärzte einen Schaden bedeuten kann. Jelinek empfiehlt, immer rechtzeitig abzusagen und vor allem nachvollziehbar zu begründen, warum man einen Termin nicht wahrnehmen kann.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Fälle sind Ihnen als Gesundheitsminister bekannt, bei denen Patienten aufgefordert worden sind, aufgrund von Nichterscheinen eine Gebühr zu zahlen?
2. Wie viele davon betrafen Kassenärzte und wie viele Privatordinationen?
3. Wie hoch sind die Gebühren, die bei Nichterscheinen von den Ärzten verlangt werden?
4. Ist es gesetzeskonform, als Kassenarzt eine Gebühr bei Nichterscheinen zu verlangen?
5. Kann man diese Gebühr beeinspruchen und welche Gründe gibt es dafür?
6. Warum wird empfohlen, nachvollziehbar zu begründen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann?
7. Wie hoch ist der Schaden für Kassenärzte, wenn ein Patient nicht erscheint?
8. Im Artikel steht, dass vor allem Personen zahlen müssen, welche öfter nicht zu einem Termin erschienen sind. Wie soll das kontrolliert werden?
9. Ist der Arzt dazu befähigt, „Strafen“ bei Nichterscheinen auszustellen und wie werden diese verrechnet?
10. Auf welcher Grundlage wird bei der zu zahlenden „Stornogebühr“ gehandelt?
11. Wie viele Arzttermine wurden Ihres Wissens im Jahr 2022 nicht wahrgenommen und wie viele davon wurden nicht abgesagt?