13761/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Michael Schnedlitz

an die Präsidentin des Rechnungshofes

betreffend illegale Spende an Wolfgang Sobotka?

 

 

Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ zu möglichen Vermischungen der Rollen Wolfgang Sobotkas als Nationalratspräsident, ÖVP-Politiker und Nationalratsabgeordneter zum Nachteil der Steuerzahler sorgte jüngst medial für Aufsehen.[1] Im Raum steht der Verdacht, dass mit Mitteln des Parlaments bzw. der Parlamentsdirektion seit Jahren Parteiarbeit auf Kosten der Steuerzahler verrichtet wird. Wie in der Begründung der parlamentarischen Anfrage[2] dargelegt, gibt es Unschärfen hinsichtlich der jüngst auch von der Rechnungshofpräsidentin eingemahnten Sphärentrennung[3]:

 

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka machte Anfang November mit einem Video Schlagzeilen, in dem er von der Terrasse des künftigen Parlamentsrestaurants aus den staunenden Sehern ein zünftiges „Prost!“ entgegenschmettert, nicht ohne zuvor einen guten Schluck aus dem mitgebrachten Requisit – einem Achterl Weißwein – genommen zu haben.

 

Mit der Betonung der „exquisiten Küche“, die künftig den Besuchern des Restaurants „kredenzt“ werde, während sie den „herrlichen Überblick über die Wiener Innenstadt“ genießen können, bringt Sobotka in unvergleichlicher Art die völlige Ignoranz gegenüber den von massiver Teuerung geplagten Bürgern zum Ausdruck. Er steht damit als protokollarische Nummer zwei im Staat der Nummer eins – dem Bundespräsidenten – in nichts nach, der jungen Menschen, die sich angesichts der multiplen Krisen Sorgen um ihre Zukunft machen, den völlig empathielosen Rat gab: „Zähne zusammenbeißen, es wird schon irgendwie gehen!“

 

Abgesehen von der Abgehobenheit, die der über das Dach des Parlaments lustwandelnde Nationalratspräsident mit jeder Faser seines Körpers und jedem Wort aus seinem frisch befeuchteten Mund ausstrahlt, stellen sich auch in Zusammenhang mit der Produktion und Veröffentlichung des Videos drängende Fragen – ebenso wie mit der Eigentümerschaft von Wolfgang Sobotkas Profilen in den sozialen Medien.

 

Das in Rede stehende Video wurde veröffentlicht auf der Facebook-Seite „Wolfgang Sobotka“[4], auf dem Instagram-Profil „wolfgangsobotka.at“[5] sowie auf dem TikTok-Profil „wolfgangsobotka.at“[6]. Nicht zu finden ist es hingegen auf Social-Media-Kanälen des Parlaments, als dessen Präsident Wolfgang Sobotka über die Dächer schreitet.

 

Angesichts der unklaren Eigentümerschaft der genannten persönlichen Profile stellt sich die im Betreff der Anfrage aufgeworfene Frage „Wem gehört ‚Wolfgang Sobotka‘?“ Während sich im TikTok-Profil nur durch dessen Namen „wolfgangsobotka.at“ ein kleiner Hinweis auf die Eigentümerschaft findet und sich die Beschreibung auf den Satz „Folgen Sie mir hinter die Kulissen meiner Arbeit als Nationalratspräsident“ beschränkt,[7] wird auf Facebook[8] und Instagram[9] via Link auf die Webseite „wolfgangsobotka.at“ verwiesen. Diese wurden laut „nic.at“, der offiziellen Registrierungsstelle für alle Domains mit der Endung .at und .or.at, auf die Volkspartei Niederösterreich registriert, ebenso wie die Domain „w-sobotka.at“, welche für die Mailadresse „service@w-sobotka.at“ genutzt wird, die im Facebook-Profil „Wolfgang Sobotka“ als Kontaktmöglichkeit angegeben wird.

 

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Sucheinträge zu den Seiten „wolfgangsobotka.at“ und „w-sobotka.at“ bei „nic.at“

 

Sollte man also aufgrund dieser offiziellen Angaben bei „nic.at“ davon ausgehen, dass zumindest die Profile „Wolfgang Sobotka“ auf Facebook und „wolfgangsobotka.at" auf Instagram im Eigentum der Volkspartei Niederösterreich stünden, erlebt man bei einem Klick auf die Webseite „wolfgangsobotka.at“ eine Überraschung denn „wolfgangsobotka.at“[10] leitet die Besucher automatisch weiter auf die Übersichtsseite „Wolfgang Sobotka“ auf der Webseite des österreichischen Parlaments[11] weiter Dort wiederum findet man als Kontaktmöglichkeit die Adresse des Parlaments (Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien) samt der Mailadresse „wolfgang.sobotka@ parlament.gv.at“ sowie einem Link auf die Unterseite „Das Büro des Präsidenten“[12], auf der sämtliche 15(!) Mitarbeiter Sobotkas mit ihren Kotaktdaten aufgelistet sind.

 

Während auf Instagram als Profil-Beschreibung derselbe Satz wie auf TikTok verwendet und lediglich durch die Webadresse „www.wolfgangsobotka.at“ ergänzt wird, finden sich auf Facebook weitere, wenn auch hinsichtlich der Eigentümerschaft der Seite zusätzliche Verwirrung stiftende Informationen. So erfährt man aus den „Details über Wolfgang Sobotka“,[13] dass es sich um „[m]eine offizielle Facebook-Seite“ handelt, die „von meinem Team laufend betreut wird“ – wer auch immer dieses Team ist. Unterzeichnet ist die Beschreibung, die mit dem Ausdruck der Vorfreude auf „den regelmäßigen Austausch mit Ihnen“ schließt, von „Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka“. Unter „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“[14] wird „Mag. Wolfgang Sobotka“ als für den Inhalt verantwortlich ausgewiesen.

 

Den Angaben in der Rubik „Seitentransparenz“[15] ist durch Klick auf die Schaltfläche „Alle ansehen“ zu entnehmen, dass die Seite von lediglich einem, in Österreich ansässigen Administrator verwaltet wird und aktuell keine Werbeanzeigen geschaltet hat. Wohl aber hat diese Seite in der Vergangenheit „Wahlwerbung bzw. Werbung zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen geschaltet“.

 

Diese in der Vergangenheit geschaltete Werbung ist über die „Werbebibliothek“[16] öffentlich einsehbar. Demzufolge wurden sowohl auf Facebook als auch auf Instagram Postings beworben: im Oktober 2022 eine Bewerbung des Tags der offenen Tür im Parlament,[17] im März 2022 ein Sujet zum „Welt-Down-Syndrom-Tag“, das den Nationalratspräsidenten mit zwei verschiedenen bunten Socken zeigt,[18] oder im Dezember 2021 ein Sujet mit dem Appell „Wir müssen die Barrieren in unseren Köpfen abbauen“ anlässlich des „Purple Light Up Day“.[19] Während aus diesen Bewerbungen die parlamentarische Relevanz zwar nur zum Teil ersichtlich wird, so erscheinen sie zumindest nicht parteipolitisch motiviert. Dies trifft jedoch nicht auf alle Werbungen zu, die von den Facebook- und Instagram-Seiten „Wolfgang Sobotka“ verbreitet wurden.

 

So wurde im September 2022 ein Interview Sobotkas mit der „Kronen Zeitung“ beworben, das den Titel „Sobotka über ‚Genossen‘“ trägt,[20] was wohl einer sicherlich nicht positiv gemeinten Anspielung auf die SPÖ entspricht und schon dadurch die für den Nationalratspräsidenten unverzichtbare Überparteilichkeit vermissen lässt. Eindeutig parteipolitisch zu verorten ist ein beworbenes Instagram-Posting vom 2. Dezember 2021, das ein vor einer Werbewand mit dem Emblem „Die neue Volkspartei“ aufgenommenes Foto Sobotkas an der Seite von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und den Schriftzug „Danke Sebastian!“ zeigt.[21] Der Begleittext zum Foto lautet:

 

Lieber @sebastiankurz! Vielen Dank für die großartige Zusammenarbeit in all den Jahren, für Deine konsequente Art und klare Linie, Politik zu machen. Deine #Haltung, Ausdauer und Beharrlichkeit, die Lebensqualität der Menschen und den Wirtschaftsstandort #Österreich zu stärken, haben mich stets beeindruckt. Du hast Österreich mit Deiner Politik verändert und dazu beigetragen, dass ein Umdenken im Land stattgefunden hat: Dass sich Leistung auch wieder lohnen muss! Du hast als Brückenbauer und durch Deine Art, #Politik zu leben, Österreich besser gemacht. Ich habe größten Respekt vor Deiner Entscheidung und wünsche Dir für Deine Zukunft alles erdenklich Gute.

Wolfgang Sobotka dankt Sebastian Kurz anlässlich dessen Rücktritts aus allen politischen Ämtern. Dieses Posting wurde vom Werbetreibenden „Wolfgang Sobotka“ beworben.

 

Die dazu geschaltete Werbeanzeige,[22] die nach den Informationen von „Meta“ 3.000 bis 4.000 Personen erreicht hat, wurde – wie alle bisher erwähnten Werbungen – von „Wolfgang Sobotka“ geschaltet. Überraschenderweise sind die Informationen zu diesem Werbekunden wesentlich umfangreicher als jene, die auf den Startseiten der Profile „Wolfgang Sobotka“ auf Facebook und Instagram zur Verfügung gestellt werden. Demnach handelt es sich bei dem „Werbetreibenden“ um Wolfgang Sobotka, erreichbar über die Mailadresse „wolfgang.sobotka@parlament.gv.at“ sowie über die Telefonnummer +4367689002789. Dabei handelt es sich eindeutig um eine Nummer des Parlaments, die sich üblicherweise aus der vom Mobilfunkanbieter Magenta verwendeten Vorwahl „0676“, dem Zahlenkomplex „8900“ sowie der vierstelligen Durchwahl des jeweiligen Mitarbeiters zusammensetzt. Die Durchwahl „2789“ ist im Parlament der Mitarbeiterin Marie-Jacqueline Mann, BA zugeordnet, welche als Pressereferentin im Büro von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka[23] tätig ist.

 

Den dringend aufklärungsbedürftigen Umständen nicht genug, kümmerte sich um die Bewerbung von Postings der Facebook-Seite „Wolfgang Sobotka“ in der Vergangenheit auch noch ein anderer „Werbetreibender“. Demnach wurden im September 2019 – also im vergangenen Nationalratswahlkampf – fünf Werbeanzeigen vom Werbetreibenden „NÖAAB“ geschaltet. Sobotka verspricht darin eine „faire und gerechte Gesellschaftspolitik“,[24] dass „jeder die Pflege erhält, die am besten zu seinen Bedürfnissen und seinem privaten Umfeld passt“,[25] er will „den erfolgreichen Reformweg für Österreich unter Sebastian Kurz fortsetzen“[26] und attestiert dem gefallenen Star der ÖVP „klare Visionen für unser Land“.[27] Schließlich bewirbt der NÖAAB auch die Webseite „wolfgangsobotka.at“.[28] Ein Blick ins Webarchiv (hier mit Stand vom 30. September 2019[29]) zeigt, dass es von der Seite damals nicht wie heute eine automatische Weiterleitung auf die Überblicksseite Wolfgang Sobotkas auf der Webseite des Parlaments gab, sondern eine Wahlkampf-Seite Wolfgang Sobotka, den „Spitzenkandidat der Volkspartei Niederösterreich“.

 

 

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Ansicht der Webseite „wolfgangsobotka.at“ am 30. September 2019

 

Der Werbetreibende „NÖAAB“ gab gegenüber Facebook bzw. Meta die Kontaktdaten +436648397432 und „viktor.chlopcik@noeaab.at“ sowie als Webadresse „www.noeaab.at“ an.

 

Aufgrund der Kontaktdaten der Webetreibenden darf davon ausgegangen werden, dass die Rechnungen für die geschalteten Werbungen des Werbetreibenden „Wolfgang Sobotka“ an das Parlament, jene für die geschalteten Werbungen des Werbetreibenden „NÖAAB“ an die niederösterreichische ÖVP-Teilorganisation, deren Präsident Sobotka bis 21. November 2020 war,[30] übermittelt wurden.

 

Im Zusammenhang mit den unklaren Eigentumsverhältnissen an den Profilen unter dem Namen „Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“ auf Facebook, Instagram und TikTok gewinnt auch die Frage an Brisanz, wer für die Produktion und Veröffentlichung der dort dargebotenen Inhalte verantwortlich zeichnet. Das „Prost!“-Video beispielsweise wurden offenbar ausschließlich für die Verwendung auf diesen persönlichen Seiten Wolfgang Sobotkas produziert, woraus sich der Verdacht ableitet, dass dafür Ressourcen des Parlaments verwendet wurden. Diese Ressourcen flossen somit in einer Seite, die entweder der ÖVP Niederösterreich als Besitzer der Webdomain „wolfgangsobotka.at“ gehört oder dem Parlament Inhaber jener Webseite, auf die die Webadresse „wolfgangsobotka.at“ verweist, oder aber auch Wolfgang Sobotka persönlich als Inhaltsverantwortlichem oder Wolfgang Sobotka in seiner Funktion als Nationalratspräsident. Der Einsatz von Parlamentsressourcen wäre wohl nur in dem Fall gerechtfertigt, wenn die Seite dem Parlament gehört, wofür im Gestrüpp der teils widersprüchlichen Informationen allerdings nur sehr wenig spricht. Und in diesem Fall wiederum dann bestünde das Problem, dass diese Seite ganz offensichtlich für Wahlwerbung und parteipolitische Botschaften missbraucht wurde.

 

In Summe ergibt sich bei einem näheren Blick auf die Social-Media-Auftritt des Nationalratspräsidenten das im Dunstkreis der ÖVP schon übliche Bild einer völlig fehlenden Trennung zwischen dem, was der Partei gehört, und dem, was dem Staat und damit seinen Bürgern gehört.

 

Gem. § 2 Z 5 lit e PartG ist jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die natürliche oder juristische Personen an Abgeordnete, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, eine Spende. Abgeordneten ist es jedoch gem. § 6 Abs. 6 Z 3 iVm. Abs. 9 PartG verboten, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften anzunehmen. Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Spendeneigenschaft von Tätigkeiten der angesprochenen Pressereferentin im Büro des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka zugunsten des Abgeordneten Wolfgang Sobotka bzw. der ÖVP-Teilorganisation NÖAAB, wenn diese eindeutig parteipolitische Instagram-Postings kostenpflichtig bewirbt. Weiters stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Spendeneigenschaft dadurch entstandener Kosten, insbesondere sofern die Werbeanzeige aus dem Parlamentsbudget finanziert wurde. Zusätzlich stellt sich die Frage, inwiefern es sich bei der Produktion und Veröffentlichung von Inhalten auf Social-Media-Profilen im Eigentum des Abgeordneten Wolfgang Sobotka bzw. der niederösterreichischen ÖVP mit Sach- und Personalressourcen des Parlaments bzw. der Parlamentsdirektion um illegale Spenden handelt.

 

Gem. § 6 Abs. 7 PartG sind unzulässige Spenden unverzüglich, jedoch spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Der Rechnungshof hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen.

 

Gem. § 6 Abs. 4 iVm. Abs. 9 PartG sind auch unzulässige Spenden im Wert über 2.500 Euro an Abgeordnete unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Angesichts des Umfangs des Social-Media-Auftritts, ist jedenfalls davon auszugehen, dass diese Wertgrenze überschritten wurde und die Spende zu veröffentlichen ist. Wenn ein Abgeordneter eine Spende unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 PartG nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 1a, 5 oder 7 PartG angenommen, nicht gemeldet oder nicht weitergeleitet hat, hat der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat auf Grund einer Mitteilung des Rechnungshofs gem. § 12 Abs. 3 PartG zusätzlich auf Verfall eines der Höhe der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zu erkennen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Präsidentin des Rechnungshofes folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist das Bewerben eindeutig parteipolitischer Instagram-Postings durch die Pressereferentin im Büro des Präsidenten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Parlament Wolfgang Sobotka zugunsten des Abgeordneten Wolfgang Sobotka bzw. der ÖVP-Teilorganisation NÖAAB eine Spende?

a.    Wenn ja, um welche Art Spende handelt es sich?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Sind Kosten für aus dem Parlamentsbudget finanzierte parteipolitische Instagram-Postings zugunsten des Abgeordneten Wolfgang Sobotka eine Spende?

a.    Wenn ja, um welche Art Spende handelt es sich?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Handelt es sich bei der Produktion und Veröffentlichung von Inhalten zugunsten von Social-Media-Profilen im Eigentum des Abgeordneten Wolfgang Sobotka bzw. der niederösterreichischen ÖVP mit Sach- und Personalressourcen des Parlaments bzw. der Parlamentsdirektion um Spenden?

a.    Wenn ja, um welche Art Spende handelt es sich?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    War dem Rechnungshof der geschilderte Fall bekannt bzw. sind im Zug der anhängigen Prüfung zum Thema „Social Media Accounts von Regierungsmitgliedern“ oder der Prüfung der Rechenschaftsberichte der ÖVP entsprechende oder vergleichbare Verdachtsmomente aufgekommen?

5.    Welche Wahrnehmungen hat der Rechnungshof über den geschilderten Fall hinaus hinsichtlich illegaler Spenden des Parlaments bzw. der Parlamentsdirektion durch Social-Media-Unterstützung zugunsten des Abgeordneten Wolfgang Sobotka?

6.    Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts bezüglich illegaler Spenden aus dem Parlament bzw. der Parlamentsdirektion eine Prüfung?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurden die beschriebenen illegalen Spenden zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits an den Rechnungshof weitergeleitet?

a.    Wenn ja, wie hoch wurde der Wert der Spende bemessen? (Bitte je Sachverhalt aufschlüsseln)

b.    Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten wurde der Wert festgesetzt?

c.    Wenn nein, mit welcher Begründung wurde dem seitens des Spendenempfängers nicht unverzüglich nachgekommen? (Bitte jeweils angeben)

d.    Wenn nein, wann ist mit einem Eingang der Spende zu rechnen?

8.    Wurden die in der Begründung beschriebenen Spenden gem. § 6 Abs. 4 iVm. Abs. 9 PartG unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders ausgewiesen?

a.    Wenn ja, welche Schritte sind dem vorangegangen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wird der Rechnungshof betreffend der in der Begründung dargestellten Spenden an den unabhängige Parteien-Transparenz-Senat Mitteilung erstatten?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/fpoe-will-jetzt-wissen-wem-wolfgang-sobotka-gehoert/539520734; https://www.unzensuriert.at/164051-brisante-anfrage-im-nationalrat-wem-gehoert-wolfgang-sobotka/ 

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/JPR/JPR_00063/index.shtml

[3] https://k.at/news/kraker-mahnt-verstaerktes-bemuehen-um-politische-kultur-ein/402228267

[4] https://www.facebook.com/wolfgangsobotka.at/videos/1555157831593653

[5] https://www.instagram.com/reel/CknFn9PrQ-f/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D

[6] https://www.tiktok.com/@wolfgangsobotka.at/video/7162799708165934342

[7] https://www.tiktok.com/@wolfgangsobotka.at

[8] https://www.facebook.com/wolfgangsobotka.at/about

[9] https://www.instagram.com/wolfgangsobotka.at/

[10] https://www.wolfgangsobotka.at

[11] https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_88386/index.shtml

[12] https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_88386/buero.shtml; Anm.: Inzwischen offline genommen.

[13] https://www.facebook.com/wolfgangsobotka.at/about_details

[14] https://www.facebook.com/wolfgangsobotka.at/about_privacy_and_legal_info

[15] https://www.facebook.com/wolfgangsobotka.at/about_profile_transparency

[16] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[17] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[18] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[19] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[20] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[21] https://www.instagram.com/p/CW-t86ZspDu/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D

[22] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[23] https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_88386/buero.shtml; Anm.: Inzwischen offline genommen.

[24] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[25] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[26] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[27] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[28] https://www.facebook.com/ads/library/?active_status=all&ad_type=all&country=ALL&view_all_page_id=849106955164780&search_type=page&media_type=all

[29] https://web.archive.org/web/20190930142803/https://wolfgangsobotka.at/

[30] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201121_OTS0047/teschl-hofmeister-mit-989-prozent-zur-neuen-noeaab-landesobfrau-gewaehlt