13762/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend 1-jähriges Jubiläum eines gebrochenen Reformversprechens: Wo bleibt das Gründerpaket?
Reform des Gesellschaftsrechts: Ewige Reformversprechen ohne Ergebnisse
Das österreichische Gesellschaftsrecht
gilt schon lange als reformbedürftig,
und selbstverständlich hat auch die Politik dieses Thema seit einiger Zeit
für
sich entdeckt. Mit immer unterschiedlichen Namen – von light bis zero,
ähnlich
wie bei Softdrinks – wurden immer wieder schlankere
Gesellschaftsgründungen versprochen. Ein Gutachten im Auftrag von
Wirtschaftsministerin Schramböck
schien im Jahr 2020 noch sehr ambitioniert.
Darin wurden weitgehende Reformen angeregt: die Abschaffung der Notariatsakt-pflichten,
Vereinfachungen bei Kapitalerhöhungen, Zulässigkeit der englischen
Sprache bei Gesellschaftsverträgen oder Einführung moderner Formen
der Mitarbeiter:innenbeteiligung. Voller Zuversicht wurde die Reform auch in
den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (RRF) aufgenommen.
Der Europäischen Kommission versprach die österreichische
Bundesregierung
die Einführung einer neuen Gesellschaftsform im Rahmen eines
Gründer:innen-
bzw. Deregulierungspakets. Dadurch sollte die Attraktivität des
Wirtschaftsstand-
orts erhöht werden. Man hat sich eine „starke Signalwirkung für
Österreich als Gründerland“ erhofft. Der darin vorgesehene
Zeitplan? Für das 1. Quartal 2022 wurde das „Inkrafttreten einer
gesetzlichen Grundlage zur Einführung einer neuen Gesellschaftsform“
versprochen. Ein Jahr später ist aber noch immer keine Reform
in Sicht. (1)
Keine Scheinreform, bitte: Konservative Haltung der Bundesministerin stößt auf Widerstand bei Startup-Vertretern
Laut einer Anfragebeantwortung von
Bundesministerin Schramböck vom 14.4.2022 (9556/AB) übermittelte das
federführende BMJ im Februar 2022 einen Entwurf eines Bundesgesetzes
über eine Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (2).
Der wenig ambitionierte Entwurf von Bundesministerin Zadic (3) stieß auf
wenig Begeisterung bei Wirtschaftsexperten und Unternehmensvertretern. Auch
NEOS warnten vor Scheinreformen, die letztlich keinem nutzen. Die Verhandlungen
über diese Materie innerhalb der Regierung froren langsam ein - keine
Regierungsvorlage erblickte letztlich das Licht der Welt. Im Anblick des
bevorstehenden Stillstand-jubiläums kam hinter den Kulissen ein wenig
Bewegung auf.
Diese Anfrage dient dem Ziel, zu erfahren, wann die überfälligen
Reformen vorgelegt werden.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele Abstimmungstermine gab es im Jahr 2022 zu dieser Reform?
ii. Wie viele Abstimmungstermine gab es im Jahr 2023 zu dieser Reform?
i. Wie viele Abstimmungstermine gab es im Jahr 2022 zu dieser Reform?
ii. Wie viele Abstimmungstermine gab es im Jahr 2023 zu dieser Reform?
i. Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wann soll die Reform vorgelegt werden?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, für welche Gesellschaftsformen soll dies ermöglicht werden? (Bitte die einzelnen Schritte)
ii. Wenn ja, ab wann soll dies möglich sein?
iii. Wenn nein, warum nicht?