13763/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend
Gründungsschlusslicht Österreich: moderate Ambitionen und gebrochene
Reformversprechen
Reform des Gesellschaftsrechts: Ewige Reformversprechen ohne Ergebnisse
Das österreichische
Gesellschaftsrecht gilt schon lange als reformbedürftig,
und selbstverständlich hat auch die Politik dieses Thema seit einiger Zeit
für
sich entdeckt. Mit immer unterschiedlichen Namen – von light bis zero,
ähnlich
wie bei Softdrinks – wurden immer wieder schlankere
Gesellschaftsgründungen versprochen. Ein Gutachten im Auftrag von
Wirtschaftsministerin Schramböck erschien im Jahr 2020 noch sehr
ambitioniert.
Darin wurden weitgehende Reformen angeregt: die Abschaffung der Notariatsakt-pflichten,
Vereinfachungen bei Kapitalerhöhungen, Zulässigkeit der englischen
Sprache bei Gesellschaftsverträgen oder Einführung moderner Formen
der Mitarbeiter:innenbeteiligung. Voller Zuversicht wurde die Reform auch in
den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (RRF) aufgenommen.
Der Europäischen Kommission versprach die österreichische
Bundesregierung
die Einführung einer neuen Gesellschaftsform im Rahmen eines
Gründer:innen-
bzw. Deregulierungspakets. Dadurch sollte die Attraktivität des
Wirtschaftsstand-
orts erhöht werden. Man hat sich eine „starke Signalwirkung für
Österreich als Gründerland“ erhofft. Der darin vorgesehene
Zeitplan?
Für das 1. Quartal 2022 wurde das „Inkrafttreten einer gesetzlichen
Grundlage zur Einführung einer neuen Gesellschaftsform“ versprochen.
Ein Jahr später ist aber noch immer keine Reform in Sicht. (1)
Schwache Wirkungsziele und schlechte Gründerzahlen
Wenig Grund zur Hoffnung
bekommt, wer sich die Ziele des BMAW im Budget für das Jahr 2023
durchliest. Der Zielzustand wird bei 23.000 Gründungen angesetzt und damit
knapp 2.000 Gründungen weniger als im Krisenjahr 2021.
Paradoxerweise werden die "Forcierung von
Unternehmensgründungen"
und die Umsetzung der Reformversprechen aus dem österreichischen Aufbau-
und Resilienzplan als Ziele formuliert (2 - S. 99 ff). Internationale
Statistiken
belegen, dass in Österreich verhältnismäßig wenig
Unternehmen gegründet
werden. Österreich liegt im EU-Vergleich an vorletzter Stelle und deutlich
vom EU-Schnitt entfernt (3).
Diese Anfrage dient dem Ziel, zu erfahren, wann die überfälligen
Reformen
vorgelegt werden bzw. welche anderen Maßnahmen zu Steigerung der
Unternehmensgründung im Jahr 2023 geplant sind.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wann soll die Reform vorgelegt werden?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, für welche Gesellschaftsformen soll dies ermöglicht werden? (Bitte die einzelnen Schritte)
ii. Wenn ja, ab wann soll dies möglich sein?
iii. Wenn nein, warum nicht?