13763/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Gründungsschlusslicht Österreich: moderate Ambitionen und gebrochene Reformversprechen

Reform des Gesellschaftsrechts: Ewige Reformversprechen ohne Ergebnisse

Das österreichische Gesellschaftsrecht gilt schon lange als reformbedürftig,
und selbstverständlich hat auch die Politik dieses Thema seit einiger Zeit für
sich entdeckt. Mit immer unterschiedlichen Namen – von light bis zero, ähnlich
wie bei Softdrinks – wurden immer wieder schlankere Gesellschaftsgründungen versprochen. Ein Gutachten im Auftrag von Wirtschaftsministerin Schramböck erschien im Jahr 2020 noch sehr ambitioniert.
Darin wurden weitgehende Reformen angeregt: die Abschaffung der Notariatsakt-pflichten, Vereinfachungen bei Kapitalerhöhungen, Zulässigkeit der englischen Sprache bei Gesellschaftsverträgen oder Einführung moderner Formen der Mitarbeiter:innenbeteiligung. Voller Zuversicht wurde die Reform auch in den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (RRF) aufgenommen.
Der Europäischen Kommission versprach die österreichische Bundesregierung
die Einführung einer neuen Gesellschaftsform im Rahmen eines Gründer:innen-
bzw. Deregulierungspakets. Dadurch sollte die Attraktivität des Wirtschaftsstand-
orts erhöht werden. Man hat sich eine „starke Signalwirkung für Österreich als Gründerland“ erhofft. Der darin vorgesehene Zeitplan?

Für das 1. Quartal 2022 wurde das „Inkrafttreten einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung einer neuen Gesellschaftsform“ versprochen. Ein Jahr später ist aber noch immer keine Reform in Sicht. (1)

 

Schwache Wirkungsziele und schlechte Gründerzahlen

Wenig Grund zur Hoffnung bekommt, wer sich die Ziele des BMAW im Budget für das Jahr 2023 durchliest. Der Zielzustand wird bei 23.000 Gründungen angesetzt und damit knapp 2.000 Gründungen weniger als im Krisenjahr 2021.  Paradoxerweise werden die "Forcierung von Unternehmensgründungen"
und die Umsetzung der Reformversprechen aus dem österreichischen Aufbau-
und Resilienzplan als Ziele formuliert (2 - S. 99 ff). Internationale Statistiken
belegen, dass in Österreich verhältnismäßig wenig Unternehmen gegründet
werden. Österreich liegt im EU-Vergleich an vorletzter Stelle und deutlich
vom EU-Schnitt entfernt (3).

Diese Anfrage dient dem Ziel, zu erfahren, wann die überfälligen Reformen
vorgelegt werden bzw. welche anderen Maßnahmen zu Steigerung der Unternehmensgründung im Jahr 2023 geplant sind.

Quellen

  1. https://materie.at/a/flexco-die-angekuendigte-gruenderinnen-revolution-die-nicht-stattfand/
  2. https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/bfg/teilhefte/UG40/UG40_Teilheft_2023.pdf
  3. https://ec.europa.eu/eurostat/en/web/products-eurostat-news/-/ddn-20221028-2

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Neuer Entwurf für eine Gesellschaftsreform:
    1. Gibt es einen Zeitplan, wann ein Begutachtungsentwurf vorgelegt werden soll?

                                          i.    Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wann soll die Reform vorgelegt werden?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Welche Vereinfachungen hat das BMDW im Konsultationsprozess gegenüber dem BMJ vorgebracht?
    2. Welche Empfehlungen des Gutachtens (des damaligen BMDW) werden im Gründerpaket bzw. in der neuen Gesellschaftsform enthalten sein? Bitte begründen Sie die Auswahl.
    3. Welche Empfehlungen des Gutachtens  (des damaligen BMDW) werden im Gründerpaket bzw. in der neuen Gesellschaftsform nicht enthalten sein? Bitte begründen Sie die Auswahl.
    4. Welche anderen Reformen (neben der neuen Gesellschaftsform) sollten im Gründerpaket enthalten sein?

  1. Rein digitale Gründung (also nicht nur bei Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH)  
    1. Welche Änderungen soll die Reform in diesem Bereich bringen?
    2. Soll eine rein digitale Gründung bei zusätzlichen Gesellschaftsformen möglich sein? 

                                          i.    Wenn ja, für welche Gesellschaftsformen soll dies ermöglicht werden? (Bitte die einzelnen Schritte)

                                        ii.    Wenn ja, ab wann soll dies möglich sein?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Über welche Plattform soll die digitale Gründung möglich sein?
    2. Inwiefern ist das BMF in diesem Projekt involviert?
    3. Wie hoch sind die Kosten für die Erweiterung der digitalen Gründung und aus welchem Budgetposten (welches Ressorts) werden diese getragen?

  1.  Gründerzahlen:
    1. Wie viele Unternehmensneugründungen nach Rechtsformen gab es im Jahr 2022?
    2. Warum wurden so niedrige Kennzahlen (Unternehmensgründungen) im Budget 2023 angegeben?