13768/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Statistische Auswertung der Unterhaltsvorschüsse
Um Chancengerechtigkeit für die Menschen in Österreich zu gewährleisten, ist es notwendig darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche möglichst gute Rahmenbedingungen vorfinden. In der Praxis ist das sehr oft aber noch nicht der Fall. Denn Familienformen verändern sich in unserer Gesellschaft laufend und in Folge dessen muss beispielsweise auch das Unterhaltsrecht an geänderte Bedingungen angepasst werden. Eine dieser Anpassungen, die von allen Parteien immer wieder versprochen wurde, ist die Einführung einer Unterhaltsgarantie. Bereits 2017 wurde im Wahlkampf von allen Parteien die Relevanz dieser Garantie betont, auch 2019 hat Sebastian Kurz diese für die ÖVP erneut versprochen. Spätestens 2021 wurde aber klar kommuniziert, dass die türkis-grüne Regierung dieses Versprechen zumindest vorerst nicht einlösen würde (1). Bis Ende 2021 hätte ein Gesetzesentwurf vorliegen sollen, da die zugehörige Arbeitsgruppe aufgrund der Pandemie offenbar nicht einmal tagte, wurde das Thema schlussendlich in der Öffentlichkeit nicht weiterverfolgt (2).
Die Folgen der Krise, des Krieges und der Teuerungswelle wirken sich aber besonders auf Alleinerzieher:innenhaushalte und Kinder als größte armutsgefährdete Gruppe der Bevölkerung aus. Speziell, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, schwindet der finanzielle Spielraum und für viele Kinder folgen Einschränkungen im Alltag. Kältere Wohnungen, kleinere Portionen, weniger Sicherheit. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass die Abwicklung von Unterhaltsvorschüssen rasch funktioniert und Auszahlungen rasch und unkompliziert erfolgen. Viele Betroffene haben aber Probleme mit Anträgen, warten lange auf die Abwicklung und in der Zwischenzeit wiederholen sich die prekären Situationen: Einsparen beim Heizen, Einsparen beim Einkauf, Einsparen bei der unbeschwerten Kindheit. Über Eckdaten dazu, wie die Dauer von Verfahren, gibt es aber kaum Informationen, gerade diese schwerwiegendsten Auswirkungen auf Betroffene sind also kaum erhoben.
Österreichweit gibt es keine standardisierten Erhebungen über Verfahrensdauern bei Regressforderungen. Erschwert wird dies nämlich auch, da die Verfahren durch die Justiz abgewickelt werden, die Finanzierung aber beim Familienministerium liegt und es nur wenige Informationen gibt, wie der Informationsfluss zwischen den Ministerien ist und ob es beispielsweise nachvollziehbare Daten über die einzelnen Fälle gibt. Es ist zudem unklar, ob Menschen, die beim ersten Klagsversuch nicht erfolgreich sind, noch einmal klagen und ob es Evaluierungen und Follow-Ups von Seiten der ausführenden Stellen gibt. Nachdem für jede Reform eine ordentliche Analyse des Ist-Standes die notwendige Basis darstellt und anhand der veröffentlichten Zahlen der Budgets lediglich die Entwicklung der Rückzahlungsquote verfolgt werden kann, stellen sich zur bisherigen Handhabe der Unterhaltsvorschüsse gewisse Fragen, um eine potenzielle Reform ordentlich vorbereiten zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende