13790/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2023
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend WKO-Luxuspensionen: Der Verfassungsdienst als Hilfsorgan der WKO?

 

Die Anzeige eines Rechtsanwaltes zeigt erneut auf, wie verschwenderisch die Wirtschaftskammer mit den Zwangsbeiträgen österreichischer Unternehmer
umgeht (1) (2).

Stein des Anstoßes ist eine vertragliche Sonderpensionsregelung für WKO-General-sekretär Abg.z.NR Karlheinz Kopf, auf dessen Basis die Wirtschaftskammer mehr als EUR 250.000 in eine Pensionskasse eingezahlt habe. Die Rechtfertigungen aus der Wirtschaftskammer erscheinen eigenartig. So heißt es in einer apa-Meldung vom 24.01.2023:

 

Also auf Grund eines "technischen Problems in der Umsetzung" kam es zu einer Pensionskassenzahlung von jenseits der EUR 250.000. Die Mitglieder dürfen sich glücklich schätzen, dass solche technischen Probleme selten sind. Laut Angaben
der Wirtschaftskammer habe man also diese Sonderpensionsregelung 2018 intern geprüft und keine rechtlichen Probleme erkannt.

 

Doch schon bald dürften die Probleme erkannt worden sein, wie aus einem internen Kontrollbericht vom 17.02.2021 hervorgeht:

Das "technische Problem" in der Umsetzung war also, dass die Personalabteilung die sechsstellige Zahlung an der Personalverrechnung vorbei durchgeführt hat.
Das darf man wohl als Hinweis darauf werten, dass in der Personalabteilung den Verantwortlichen klar war, dass solche Zahlungen besser möglichst wenig aufscheinen.

Erst im Nachhinein wurde also ein Fehler erkannt - die Kammer dazu laut apa:

"2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen" (3). 

Daraufhin habe die Kammer Vereinbarung rückgängig gemacht und die Beiträge wurden an die WKO zurückgezahlt.

Der Verfassungsdienst ist allerdings eine Organisationseinheit, die der Bundesregierung zuzurechnen ist und für die Bundesregierung arbeitet. Daher stellt sich die Frage, warum die Kammer überhaupt den Verfassungsdienst anfragen konnte. In diesem Fall hätte die WKO nämlich nicht das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) anwenden müssen, sondern einfach die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Vertragsschablonen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz (Bundes-Vertrags-schablonenverordnung – B-VV) befolgen. Diese Verordnung regelt Abschlüsse von Anstellungsverträgen bei Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die
der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Ob diese eingehalten in diesem
Fall eingehalten wurde, erscheint zweifelhaft. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 B-VV darf
der Beitrag des Unternehmens in die Pensionskasse und eine zur freiwilligen Pensionsvorsorge zu leistende Versicherungsprämie zusammen 10 % des Jahresbruttogehaltes nicht überschreiten (4). 

 

All diese Widersprüche lassen zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des Verfassungsdienstes aufkommen.

 

  1. https://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftskammer-wegen-frueherer-pensionskassenzahlungen-angezeigt/402299867
  2. https://www.krone.at/2910727
  3. APA0178 5 WI 0273 II Di, 24.Jän 2023 - https://www.aomweb.apa.at/portal/restricted/text.htm?txtSession=AU3UzEqLq5mWCioM5Lxyf6wTNEDbd3JHGHpqjHfJ&hist=0&index=0#show&key=APA_20230124_APA0178&date=20230124
  4. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007994




 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Verfassungsdienst ein Gutachten für die WKO erstellt?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage beauftragt die WKO den Verfassungsdienst mit einer Gutachtenserstellung?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage holt die WKO beim Verfassungsdienst Rechtsmeinungen ein?
  4. Welche natürlichen und juristischen Personen können beim Verfassungsdienst
    1. Rechtsmeinungen einholen?
    2. Gutachten in Auftrag geben?
  1. Wer hat den Auftrag zur Prüfung der gegenständlichen Pensionsvereinbarung von WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf gegeben? Bitte Stelle und Datum des Einlangens angeben.
  2. Wie hat der Auftrag zur Prüfung der gegenständlichen Pensionsvereinbarung von WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf genau gelautet? Bitte genauen Titel des Prüfungsauftrags angeben.
  3. Welche verfassungsrechtliche Frage wurde im Zuge hinsichtlich der Pensionsvereinbarung von WK-Generalsekretär Karlheinz Kopf geprüft? 
  4. Welche Unterlagen hat die WKO dem Verfassungsdienst geliefert, um die gegenständliche Frage zu prüfen?
  5. Inwiefern wurde bei der Prüfung die Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes bzw. der Bundes-Vertragsschablonenverordnung überprüft?
  6. Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich die Zuständigkeit des Verfassungsdienstes, Fragen der Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes oder der Bundes-Vertragsschablonenverordnung zu prüfen?