13793/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Robert Laimer und Genoss:innen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Studie zur langfristigen Autarkie militärischer Infrastruktur

 

In Budgetanfragebeantwortung (79/SABBA) vom 17.11.2022 (XXVII. GP) wurde ua. die Energieautarkie der Infrastruktur im Verteidigungsbereich beantwortet.

Dazu hat das BMLV auf die Notwendigkeit der Überbrückung eines europaweiten Blackouts durch eine Bevorratung und Sicherstellung der Funktion der militärischen Infrastruktur für 14 Tage hingewiesen und die Bereiche elektrische Energieversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Betriebsmittelversorgung, Verpflegsversorgung und Sanitätsversorgung als jene Bereiche identifiziert, die einer spezifischen Vorbereitung bedürfen. Bis 2025 sollen 100 ausgewählte militärischen Liegenschaften für 14 Tage in den o. a. Bereichen notfallautark werden.

Weiters hat das BMLV ausgeführt, dass Liegenschaften in einem weiteren Ausbauschritt über diese Notfallautarkie mit einer „langfristigen Autarkie“ ausgestattet werden sollen. Im Bereich der Energie soll dabei vermehrt auf Stromgenerierung durch Photovoltaik sowie Windenergie gesetzt werden. Diesbezüglich würden derzeit Studien durchgeführt, genaue Zeitpläne und Kosten können hierfür erst nach Abschluss der Planungen vorgelegt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    „Bis zum Jahr 2025 bauen wir die Autarkie in 100 Liegenschaften aus. Es sind dafür 100 Millionen Euro veranschlagt“ (BM Tanner, Sitzung Bundesrat 6.10.2022). Der Ausbau der Kasernenautarkie erfolgt entsprechend einem fünfjährigen Umsetzungsplan zeitlich gestaffelt bis 2025. Als Kriterien für die Entscheidung, welche Kasernen prioritär autark gemacht werden sollen gelten: zunächst kommen jene Liegenschaften dran, die insbesondere für die Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben von strategischer Bedeutung sind, dann die Liegenschaften, die als Sicherheitsinseln vorgesehen sind und anschließend wird die Autarkie für die restlichen Liegenschaften mit Sanitätszentren, permanenter Luftraumüberwachung, Hubschrauberstützpunkten sowie Landstreitkräften, Militär- und Brigadekommanden, Bataillone und militärischen Logistikdienstleistern realisiert. Welche konkreten Liegenschaften werden bis 2025 autark gemacht ? (bitte namentlich nach Bundesland gegliedert anführen)

2.    Bei wie vielen der ausgewählten 100 Liegenschaften konnten die Vorbereitungen zur Autarkie bereits mit heutigem Stand abgeschlossen werden? Wie viele Liegenschaften werden bis Ende 2023/Ende2024/Ende 2025 autark sein? (bitte namentlich nach Liegenschaft und Bundesland gegliedert anführen)

3.    Wie viele noch nicht autarke militärische Liegenschaften verbleiben nach Ende 2025? (bitte namentlich nach Liegenschaften und Bundesland gegliedert anführen)

4.    Welche Pläne bestehen für diese 2025 noch nicht autarken Liegenschaften?

5.    In einem weiteren Ausbauschritt sollen Liegenschaften über diese Notfallautarkie mit einer „langfristigen Autarkie“ ausgestattet werden, wobei im Bereich der Energie dabei vermehrt auf Stromgenerierung durch Photovoltaik sowie Windenergie gesetzt werden soll. Diesbezüglich würden derzeit Studien durchgeführt, genaue Zeitpläne und Kosten können hierfür erst nach Abschluss der Planungen vorgelegt werden. Werden die entsprechende Studien im BMLV erstellt?

6.    Falls nein, wer wurde mit der Erstellung der Studien beauftragt und welche Kosten werden dafür kalkuliert?

7.    Wann wird mit der Fertigstellung der Studien gerechnet?

8.    Werden die Resultate der Studien dem Parlament vorgelegt werden?

 

9.    Falls schon Resultate vorliegen: welche Planungen gibt es für den weiteren Ausbauschritt einer langfristigen Autarkie militärischer Liegenschaften über die Notfallautarkie hinaus? Welche Liegenschaften sind von den weiteren Ausbauschritten umfasst?

10. Welche Kosten sind aus Sicht Ihres Ressorts für die weiteren Ausbauschritte zur langfristigen Autarkie militärischer Liegenschaften erforderlich und wie wird der dafür notwendige Zeitrahmen geschätzt?

11. Was meint BM Tanner im Bericht der Kronen Zeitung vom 22.1.2023 mit „zusätzlich autark“ bei den sogenannten Sicherheitsinseln?

12. Was ist eine Backup-Kaserne? Wie viele und welche konkret gibt es Österreich ?(bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

13. In welchen Kasernen sind geeignete Notstromanlagen vorhanden? Wie viele sind Anschaffung und bis wann werden sie beschafft?

14. Für welche Blaulichtorganisationen dienen die Kasernen als autarke Einsatzbasis? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

15. Welche Kriterien erfüllt die modernste Kaserne Österreichs, die Montecuccoli- Kaserne in Güssing nicht, um laut Definition des BMLV als zusätzlich autark im Sinne einer Sicherheitsinsel zu gelten?