13793/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Robert Laimer und Genoss:innen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Studie zur langfristigen Autarkie militärischer Infrastruktur
In Budgetanfragebeantwortung (79/SABBA) vom 17.11.2022 (XXVII. GP) wurde ua. die Energieautarkie der Infrastruktur im Verteidigungsbereich beantwortet.
Dazu hat das BMLV auf die Notwendigkeit der Überbrückung eines europaweiten Blackouts durch eine Bevorratung und Sicherstellung der Funktion der militärischen Infrastruktur für 14 Tage hingewiesen und die Bereiche elektrische Energieversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Betriebsmittelversorgung, Verpflegsversorgung und Sanitätsversorgung als jene Bereiche identifiziert, die einer spezifischen Vorbereitung bedürfen. Bis 2025 sollen 100 ausgewählte militärischen Liegenschaften für 14 Tage in den o. a. Bereichen notfallautark werden.
Weiters hat das BMLV ausgeführt, dass Liegenschaften in einem weiteren Ausbauschritt über diese Notfallautarkie mit einer „langfristigen Autarkie“ ausgestattet werden sollen. Im Bereich der Energie soll dabei vermehrt auf Stromgenerierung durch Photovoltaik sowie Windenergie gesetzt werden. Diesbezüglich würden derzeit Studien durchgeführt, genaue Zeitpläne und Kosten können hierfür erst nach Abschluss der Planungen vorgelegt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. „Bis
zum Jahr 2025 bauen wir die Autarkie in 100 Liegenschaften aus. Es sind
dafür 100 Millionen Euro veranschlagt“ (BM Tanner, Sitzung Bundesrat
6.10.2022). Der Ausbau der Kasernenautarkie erfolgt entsprechend einem
fünfjährigen Umsetzungsplan zeitlich gestaffelt bis 2025. Als
Kriterien für die Entscheidung, welche Kasernen prioritär autark
gemacht werden sollen gelten: zunächst kommen jene Liegenschaften dran,
die insbesondere für die Erfüllung der gesetzlich verankerten
Aufgaben von strategischer Bedeutung sind, dann die Liegenschaften, die als
Sicherheitsinseln vorgesehen sind und anschließend wird die Autarkie
für die restlichen Liegenschaften mit Sanitätszentren, permanenter
Luftraumüberwachung, Hubschrauberstützpunkten sowie
Landstreitkräften, Militär- und Brigadekommanden, Bataillone und
militärischen Logistikdienstleistern realisiert. Welche konkreten
Liegenschaften werden bis 2025 autark gemacht ? (bitte namentlich nach Bundesland
gegliedert anführen)
2. Bei
wie vielen der ausgewählten 100 Liegenschaften konnten die Vorbereitungen
zur Autarkie bereits mit heutigem Stand abgeschlossen werden? Wie viele Liegenschaften
werden bis Ende 2023/Ende2024/Ende 2025 autark sein? (bitte namentlich nach
Liegenschaft und Bundesland gegliedert anführen)
3. Wie
viele noch nicht autarke militärische Liegenschaften verbleiben nach Ende
2025? (bitte namentlich nach Liegenschaften und Bundesland gegliedert
anführen)
4. Welche
Pläne bestehen für diese 2025 noch nicht autarken Liegenschaften?
5. In
einem weiteren Ausbauschritt sollen Liegenschaften über diese
Notfallautarkie mit einer „langfristigen Autarkie“ ausgestattet
werden, wobei im Bereich der Energie dabei vermehrt auf Stromgenerierung durch
Photovoltaik sowie Windenergie gesetzt werden soll. Diesbezüglich
würden derzeit Studien durchgeführt, genaue Zeitpläne und Kosten
können hierfür erst nach Abschluss der Planungen vorgelegt werden. Werden
die entsprechende Studien im BMLV erstellt?
6. Falls
nein, wer wurde mit der Erstellung der Studien beauftragt und welche Kosten
werden dafür kalkuliert?
7. Wann
wird mit der Fertigstellung der Studien gerechnet?
8. Werden die Resultate der Studien dem Parlament vorgelegt werden?
9. Falls
schon Resultate vorliegen: welche Planungen gibt es für den weiteren
Ausbauschritt einer langfristigen Autarkie militärischer Liegenschaften
über die Notfallautarkie hinaus? Welche Liegenschaften sind von den
weiteren Ausbauschritten umfasst?
10. Welche
Kosten sind aus Sicht Ihres Ressorts für die weiteren Ausbauschritte zur
langfristigen Autarkie militärischer Liegenschaften erforderlich und wie
wird der dafür notwendige Zeitrahmen geschätzt?
11. Was
meint BM Tanner im Bericht der Kronen Zeitung vom 22.1.2023 mit „zusätzlich
autark“ bei den sogenannten Sicherheitsinseln?
12. Was
ist eine Backup-Kaserne? Wie viele und welche konkret gibt es Österreich
?(bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)
13. In
welchen Kasernen sind geeignete Notstromanlagen vorhanden? Wie viele sind Anschaffung
und bis wann werden sie beschafft?
14. Für
welche Blaulichtorganisationen dienen die Kasernen als autarke Einsatzbasis?
(bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)
15. Welche Kriterien erfüllt die modernste Kaserne Österreichs, die Montecuccoli- Kaserne in Güssing nicht, um laut Definition des BMLV als zusätzlich autark im Sinne einer Sicherheitsinsel zu gelten?