13879/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

betreffend Tiroler Gemeindeverband und die Geldflüsse an die "GemNova Dienstleistungs GmbH"

 

Wie seit einigen Tagen medial bekannt ist, steckt die „GemNova Dienstleistungs GmbH" in finanziellen Turbulenzen. Viele Spekulationen und Gerüchte machen die Runde - wir als NEOS sagen ganz klar, dass hier die Aufklärung rund um die medial aufgekommene finanzielle Schieflage rasch und transparent erfolgen muss. Diese Anfrage widmet sich der aktuellen gesetzlichen Regelung und stellt in Frage, ob eine Unterstützung aus dem Gemeindeausgleichsfonds überhaupt rechtens ist und rechtens war. (1)

Laut dem zitierten Artikel erhielt die „GemNova Dienstleistungs GmbH" nach dem Einsatz des LH a.D. Günther Platter bereits im Herbst 2022 rund EUR 950.000 aus dem Gemeindeausgleichsfonds. Zudem wurde 2019 eine Patronatserklärung des Eigentümers, also des Gemeindeverbands, über EUR 825.000 abgegeben, da das Unternehmen bereits 2019 eine negative Eigenkapitalquote aufgewiesen hat. (2)

Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Aktivitäten wird in Frage gestellt, denn konkret sind Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel im Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017 §12 Abs. 5 für folgende Zwecke zu verwenden:

 

Quelle:

1: https://www.tt.com/artikel/30844175/lage-dramatisch-land-muss-gemnova-retten-millionen-sind-noetig

2: https://www.tt.com/artikel/30844071/krisensitzung-gemnova-erhielt-bereits-im-herbst-950-000-euro

3: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009764
 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Auflistung der vergangenen Jahre: (Bitte um ausführliche Auflistung)
    1. Welche Förderungen mit welchem Volumen sind seitens des Bundes in den letzten fünf Jahren an die „GemNova Dienstleistungs GmbH" geflossen?
    2. Welche von der COFAG bereitgestellten Hilfsinstrumente wurden von der "GemNova Dienstleistungs GmbH" in welcher Höhe in Anspruch genommen?

                                          i.    Welche Hilfsinstrumente sind bereits zugesichert, aber noch nicht ausbezahlt worden?

                                        ii.    Welche Hilfsinstrumente sind abgelehnt worden und warum?

  1. FAG 2017 §12 Abs. 5:
    1. Laut FAG 2017 §12 Abs. 5 gilt: „Die Länder informieren den Bundesminister für Finanzen zumindest alle zwei Jahre über die Verwendung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel.":

                                          i.    In welcher Form werden diese Informationen übermittelt?

                                        ii.    Wie geht das Finanzministerium mit diesen Informationen um (Ablauf)?

                                       iii.    Wann wurden vom Land Tirol in den vergangenen zehn Jahren Nachweise über die Zuteilung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt?

1.    Bitte um Auflistung der konkreten, übermittelten Daten: Welche Tiroler Gemeinden bekamen wann, wie viel Bedarfszuweisungen für welches Projekt ausbezahlt.

2.    Welche Personen waren bei den jeweiligen Übermittlungen dafür zuständig?

                                       iv.    Zu welchen Schlussfolgerungen ist das Bundesministerium für Finanzen nach der Übermittlung der Berichterstattungen aus den letzten zehn Jahren gekommen?

                                        v.    Gab es von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen Nachfragen zu einer der getätigten Bedarfszuweisungen?

1.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.    Wenn nein, warum nicht?

                                       vi.    In welchen Bundesländern wurden ebenfalls Unternehmen von Gemeindeverbänden mit Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln finanziert? Bitte um Auflistung.

                                      vii.    Wie bewertet das Bundesministerium für Finanzen den Umstand, dass Geld an eine GmbH eines Gemeindeverbandes aus den in FAG 2017 §12 Abs. 5 definierten Zwecken gezahlt wird?

                                     viii.    Wird die Zahlung von Mitteln des Gemeindeausgleichsfonds durch die Länder an eine privatwirtschaftliche GmbH, zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit, von einem im FAG 2017 §12 Abs. 5 aufgelisteten Zweck abgedeckt?

1.    Wenn JA: Unter welchem der fünf angegebenen Zwecke kann diese Zahlung eingeordnet werden?

                                       ix.    Bis zu welchem Grad war und ist das Bundesministerium für Finanzen über die finanzielle Schieflage der "GemNova Dienstleistungs GmbH" informiert und welcher Informationsfluss fand und findet diesbezüglich statt? Bitte um eine ausführliche Auskunft.