13883/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend (Automatische) steuerliche Absetzung von Spenden
Mit 1. Jänner 2017 wurde die Spendenabsetzbarkeit neu geregelt. Spenden sollten seither von den Spendenorganisationen verpflichtend direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden. Dazu ist es notwendig, dass den Spendenorganisation Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Spenders bekannt ist.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch war das Spendenaufkommen in Österreich jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt?
2. Wie hoch war das Spendenaufkommen in Österreich jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 an jene Einrichtungen, die auf der Liste der begünstigten Einrichtungen stehen?
3. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 das Spendenaufkommen, das automatisch den Finanzämtern / dem Finanzamt Österreich gemeldet wurde?
4. Was sind die Gründe dafür, dass Spendenorganisationen Spenden nicht an die Finanzämter / das Finanzamt Österreich melden und diese somit nicht automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden können?
5. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 die im Zuge von Arbeitnehmerveranlagungen geltend gemachten Spenden, die zuvor bereits automatisch an die Finanzämter / das Finanzamt Österreich gemeldeten wurden?
6. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 das Spendenaufkommen, das im Zuge von Arbeitnehmerveranlagungen automatisch aufgrund der Meldung von Spendenorganisationen übernommen wurde?
7. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 das gesamte Spendenaufkommen, das im Zuge von Arbeitnehmerveranlagungen gemeldet wurde?
8. Wie hat sich das gesamte Spendenaufkommen in Österreich entwickelt, seit die Spenden von den Spendenorganisationen ans Finanzamt gemeldet und automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden?
9. Wie viele Einrichtungen sind aktuell in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen?
10. Inwieweit ist geplant, diese Liste zu erweitern?
11. Welche Einrichtungen wurden jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 aus der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen gestrichen?
12. Aus welchen Gründen wurden diese Unternehmen aus der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen gestrichen?
13. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 die Steuerrückerstattungen aufgrund von in Arbeitnehmerveranlagungen angegebenen Spenden (insgesamt bzw. aufgrund von automatisch übernommenen Spenden)?
14. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt die Steuerrückerstattungen für Spenden?