13898/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm 

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Wirtschafts-Förderungen für Habibi & Hawara Gastronomiebetriebe GmbH Wipplingerstraße 29 FN 448418p iVm HG Wien 6 S 16/23d

 

Folgender Medienbericht wurde am 20. Jänner 2023 veröffentlicht:[1]

 

Habibi & Hawara ist insolvent – Lokale schließen

 

Die Kette Habibi & Hawara hat laut eigenen Angaben Konkurs angemeldet. Die meisten Lokale werden geschlossen, als Grund gibt man Herausforderungen durch Corona an. 67 Mitarbeitende sind von den Schließungen betroffen.


Ein Hauch Orient mitten in Wien – so kennt man die Restaurantkette Habibi & Hawara. Noch dazu hatte das Konzept einen sozialen Aspekt: Die Idee, Migrantinnen und Migranten zu beschäftigen, hat sich nach der Flüchtlingskrise 2015 gebildet. Eben jene brachten etwa auch das Wissen und die Kochkunst für die typischen orientalischen Gerichte in das Konzept.

 

Nun besiegelt der Konkurs das weitgehende Aus der Kette. Wie man auf der eigenen Website mitteilt, haben Krisen der letzen Jahre den Weiterbestand schwer gemacht. "Herausforderungen wie Corona, Inflation und die damit verbundenen Umsatzrückgänge, steigende Energiekosten und nicht zu vergessen die Lebensmittel-Preissteigerungen, machen auch vor sozialen Unternehmen, wie dem Habibi & Hawara, nicht Halt", heißt es in einer Erklärung auf der Homepage.

 

67 Mitarbeitende betroffen

Ganz möchte man den Betrieb trotz fehlendem Geld aber nicht aufgeben, verspricht man online: "Um eure und unsere Idee eines sozialen Unternehmens, Menschen mit Migrationshintergrund eine neue Chance zu geben, weiter am Leben zu erhalten, müssen wir leider einige Habibi & Hawara Filialen schließen, wobei sich Insolvenzen nicht vermeiden lassen."

 

Insgesamt fünf Lokale betreibt das Unternehmen in Wien, wobei davon zumindest jenes im 3. Bezirk bestehen bleiben soll:

·         Bezirk: Habibi & Hawara (Stammlokal), Wipplingerstraße 29

·         Bezirk: Habibi & Hawara Nordbahn, Bruno-Marek-Alle 23

·         Bezirk: Habibi & Hawara Landstraße, Platz der Sozialen Sicherheit

·         7. Bezirk: Habibi & Hawara Siebensterngasse, Siebensterngasse 46

·         22. Bezirk: Habibi & Hawara Seestadt, Simone-de Beauvoir-Platz 5

 

Wie "Kurier" berichtet, sollen 67 Mitarbeitende von den Schließungen betroffen sein. Ebenfalls erhalten bleiben soll der eigene Cateringservice. "Ob ihr uns als beliebtes Lokal für eure Mittagspause aufsucht, abends bei gutem Essen den Tag ausklingen lassen wollt oder einen verlässlichen Cateringpartner benötigt, wir stehen euch weiterhin bei uns im 3. Bezirk als herzliche Gastgeber zur Seite und schauen gemeinsam hoffnungsvoll in die Zukunft. Zur Homepage von Habibi & Hawara gelangst du hier: habibi.at

 

Folgende Mitteilung wurde in der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) unter dem Aktenzeichnen HG Wien 6 S 16/23d veröffentlicht:

 

HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 16/23d

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

 

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2023

Firmenbuchnummer:

FN 448418p

Schuldner:

Habibi & Hawara Gastronomiebetriebe GmbH
Wipplingerstraße 29
1010 Wien
FN 448418p

Masseverwalter:

PARIASEK Susi Dr.
Heinrichsgasse 4/2
1010 Wien
Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28
E-Mail: office@anwaltwien.at

Eröffnung:

Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.01.2023
Anmeldungsfrist: 07.03.2023

Eigenverwaltung:

Keine Eigenverwaltung des Schuldners.

Text:

"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.

Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.

Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).

Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."


"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."


"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."


"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

 

Tagsatzung:

Datum: 07.02.2023
um: 13.20 Uhr
Ort: Zi.1701
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung

 

Tagsatzung:

Datum: 21.03.2023
um: 12.10 Uhr
Ort: Zi.1701
Prüfungstagsatzung

 

Tagsatzung:

Datum: 04.04.2023
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung

 

Zustellung:

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

 

Beschluss vom 20. Jänner 2023


Bekannt gemacht am 24. Jänner 2023

 

Unternehmen:

Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Restaurantbetrieb Wipplingerstraße 29, 1010 Wien

 

Verlegung:

Die für den 07.02.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.02.2023
um: 13.20 Uhr
Ort: Zi.1701

1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung

 

Beschluss vom 24. Jänner 2023


Bekannt gemacht am 27. Jänner 2023

 

Unternehmen:

Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Administration und Geschäftsführung/Headquarter"

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Hat das Unternehmen Habibi & Hawara Gastronomiebetriebe GmbH Wipplingerstraße 29 FN 448418p zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem Jahr 2015 Wirtschafts-Förderungen bezogen?

a.    Wenn ja, wann, in welchem Zeitraum, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage?

2.    Wurden dem Unternehmen Habibi & Hawara Gastronomiebetriebe GmbH Wipplingerstraße 29 FN 448418p seit 2015 gewährte Wirtschafts-Förderungen wieder zurückgefordert?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn ja, in welcher Höhe waren diese Wirtschafts-Förderungen wieder einbringbar?



[1] https://www.meinbezirk.at/wien/c-wirtschaft/habibi-lokale-schliessen_a5825557