1394/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rückholung von in Zeiten der Coronakrise im Ausland aufhältigen Österreichern

 

Zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Krise rund um die Ausbreitung des Coronavirus befanden sich zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher im Ausland. Am Onlineauftritt von „Hitradio Ö3“ wurde dazu am 17. März 2020 unter anderem wie folgt berichtet: „Mindestens 47.000 Österreicherinnen und Österreicher befinden sich dem Außenministerium zufolge derzeit im Ausland, verteilt auf über 100 Länder weltweit. Jeden Tag wird es schwieriger, nach Österreich zurückzukehren“.

Seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten folgten dem Aufruf, wenn möglich die Heimreise privat anzutreten, gezielte Rückholaktionen.

Derzeit (Stand: 30.3.2020) dürften sich noch rund 23.500 Österreicher in der Fremde befinden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele österreichische Staatsbürger konnten ihre Heimreise wann und wie privat organisieren?

2.    Aus welchen Staaten kehrten diese jeweils zurück?

3.    Wie viele österreichische Staatsbürger nahmen an den Rückholaktionen Ihres Bundesministeriums teil, gegliedert nach Personenzahl und Monaten?

4.    Aus welchen Staaten erfolgte jeweils die Rückholung?

5.    Befanden sich unter den Teilnehmern der Rückholaktionen auch Staatsbürger anderer EU-Mitgliedsstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich?

6.    Falls ja, wie viele und aus welchen Ländern jeweils?

7.    Nahmen auch Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich an diesen Rückholaktionen teil?

8.    Wenn ja, wie viele und aus welchen Staaten?

9.    Waren auch Personen mit aufrechtem Aufenthaltstitel nach dem österreichischen Asylgesetz 2005 unter den Teilnehmern der Rückholaktionen?

10. Erfolgten die Rückholaktionen ausschließlich über die Austrian Airlines (AUA) oder wurde auch mit anderen Fluglinien kooperiert?

11. Wenn ja, mit welchen konkret?

12. Leistete das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auch Unterstützung zur Erreichung des jeweiligen Abreiseflughafens?

13. Falls ja, bei wie vielen Personen, wo, wann, in welcher Art?

14. Sind österreichische Staatsbürger, welche ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, bis dato im Ausland verblieben?

15. Wenn ja, wie viele und wo, gegliedert nach den jeweiligen Staaten?

16. Auf welche Art und Weise erfolgte bzw. erfolgt der Kontakt seitens des BMEIA zu diesen Personen?