13974/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Andreas Hanger

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Komplex

Ausgehend von den im Mai 2019 veröffentlichten Geschehnissen auf Ibiza im Juli 2017 führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu unterschiedlichsten Sachverhalten gegen eine Vielzahl von Personen zahlreiche zu mehreren Aktenzeichen protokollierte Verfahren (Ibiza-Komplex).

Bei der Befragung von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der Befragung von Frau Bundesminister für Justiz sowie bei der Befragung des für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständigen Sektionsleiters des Justizministeriums durch den Untersuchungsausschuss 4/US 27. GP konnten Fragen hinsichtlich dieser Verfahren nicht beantwortet werden.

So antwortete Dr. Bernhard Weratschnig, der für die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex geführten Verfahren zuständige Gruppenleiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft, anlässlich seiner Befragung vor dem Untersuchungs­aus­schuss 4/US 27. GP am 9.3.2022 auf die Fragen, wie viele verschiedene Ermittlungsstränge der Ibiza-Komplex beinhaltet, gegen wie viele Personen ermittelt wird, in wie vielen Fällen das Verfahren eingestellt wurde, wie viele Verfahren noch „offen“ sind, wie viele Anklagen erhoben wurden und wie viele rechtskräftige Verurteilungen erfolgt sind, dass er keine näheren Angaben machen könne und verwies darauf, dass diese Informationen in der Verfahrensautomation Justiz im Register verfügbar seien.

Auf diese Fragen konnte auch die Frau Bundesminister für Justiz, in deren Verantwortlichkeit die Tätigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fällt, bei ihrer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss 4/US 27. GP am 30.3.2022 keine Angaben machen. Sie verwies darauf, dass die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft, die am selben Tag vor den Untersuchungsausschuss zur Befragung geladen war, oder die leitenden Staatsanwälte diese Fragen beantworten werden können.

Trotz des Hinweises der Frau Bundesminister für Justiz konnte Frau Mag. Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, anlässlich ihrer Befragung am 30.3.2022 diese Fragen weder im Überblick noch im Detail beantworten.

Schließlich war auch Dr. Alexander Pirker, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständiger Sektionsleiter im Bundesministerium für Justiz nicht in der Lage, sich zu diesen Fragen zu äußern.

Aufgrund der politischen Brisanz dieser Verfahren ist es zwingend notwendig, dass der zur Kontrolle des Vollzugshandelns auf Bundesebene berufene Nationalrat vollumfänglich über die im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex geführten Verfahren (unter Beachtung von Art. 20 Abs. 3 B-VG) informiert wird.

In diesem Zusammenhang ist auch auf den Rechnungshofbericht „Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren“ (III-57 d.B., 25. GP) hinzuweisen:

„13.1 (1) Das BMJ übermittelte den Staatsanwaltschaften monatlich Auswertungen zum Anfalls- und Bearbeitungsstand bzw. zu den Rückständen der einzelnen Sachbearbeiter (Prüfliste und Kurzstatistik). In der Prüfliste schienen u.a. alle Verfahren im Einzelnen auf, die bereits seit mehr als sechs Monaten offen oder seit drei Monaten nicht bearbeitet worden waren. Die Kurzstatistik enthielt eine Reihe statistischer Daten, u.a. zum monatlichen Anfall an Ermittlungsverfahren und zu deren Erledigungen sowie zu den Rückständen.

Im Rahmen des Projekts IRStA [Projekt „Neuordnung der Einschau- und Revisionstätigkeit für Staatsanwaltschaften“] definierte das BMJ weitere Kennzahlen:

Erledigungsquote, Aufarbeitungsquote und Erledigungsdauer. Diese standen in der Datenbank des BMJ bereits zur Verfügung, waren allerdings noch nicht in die Kurzstatistik integriert.

Nach Verteilung der Prüflisten und Kurzstatistiken standen den zuständigen Sachbearbeitern und deren Vorgesetzten die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um im Rahmen der Dienstaufsicht eigenverantwortlich Maßnahmen zur Verhinderung von Rückständen zu setzen.

[…]

13.3 Das BMJ teilte mit, dass die Kennzahlen „Erledigungsquote“ und „Erledigungsdauer“ für das Jahr 2013 im BIS/StaBIS (Elektronisches Informationssystem der Justiz für Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften) veröffentlicht werden würden. Die Empfehlung zur Aufnahme in die Kurzstatistik werde in zukünftige Überlegungen einbezogen werden.“

Die unterzeichneten Abgeordneten gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass die angeforderten Informationen zur Verfügung stehen bzw. leicht generiert werden können und stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.         Wann, wegen welchen Vorwurfs und zu welchem Aktenzeichen (AZ) wurde der erste Beschuldigte im sogenannten Ibiza-Komplex erfasst? Wie viele Personen sind nunmehr zur AZ 17 St 5/19d als Beschuldigte erfasst. Wie viele Personen werden in diesem Verfahren als Verdächtige geführt? Wegen welcher Tatvorwürfe wird das Verfahren geführt (bitte Zuordnung zu den Beschuldigten und Verdächtigen)?

2.         Hinsichtlich wie vieler Personen wurde jemals im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

3.         Hinsichtlich wie vieler Personen wurde im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

4.         Hinsichtlich wie vieler Personen wird derzeit im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

5.         In wie vielen Fällen wird derzeit im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegen unbekannte Täter besteht? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

6.         Bitte jeweils gesondert zu den Fragen 2. bis 5. beantworten: In wie vielen Fällen wurde der Oberstaatsanwaltschaft berichtet, in wie vielen Fällen hat diese dem Bundesministerium für Justiz berichtet und in wie viel Fällen hat das Bundesministerium für Justiz mit seinem Erledigungsvorschlag den Weisungsrat befasst? In wie vielen Fällen wurde das Kabinett der Frau Bundesminister für Justiz befasst? In wie vielen Fällen wurde die Frau Bundesminister für Justiz persönlich befasst? In wie vielen Fällen wurde aufgrund von Weisungen der – der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeordneten – Organe die seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt ins Auge gefasste Vorgehensweise abgeändert?

7.         Hinsichtlich wie vieler Personen wurde jemals im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

8.         Hinsichtlich wie vieler Personen wurde ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex eingestellt? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen. In wie vielen Fällen hat die WKStA das Gericht zur Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens befasst (§ 108a StPO)?

9.         Hinsichtlich wie vieler Personen wird derzeit ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex geführt? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

10.      In wie vielen Fällen wird derzeit ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex gegen unbekannt geführt? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

11.      Bitte jeweils gesondert zu den Fragen 7. bis 10. beantworten: In wie vielen Fällen wurde der Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet? In wie vielen Fällen hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien dem Bundesministerium für Justiz berichtet? In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Justiz mit seinem Erledigungsvorschlag den Weisungsrat befasst? In wie vielen Fällen wurde aufgrund von Weisungen der – der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeordneten – Organe die seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt ins Auge gefasste Vorgehensweise abgeändert?

12.      Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex angeklagt? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

13.      Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex erstinstanzlich oder rechtskräftig verurteilt? Es wird ersucht, jeweils die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

14.      Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex erstinstanzlich oder rechtskräftig freigesprochen? Es wird um konkrete Zuordnung, wie viele Personen rechtskräftig verurteilt und wie viele Personen in erster Instanz verurteilt wurden, ersucht.

15.      Wie viele Rechtmittelverfahren sind im Zusammenhang mit dem Ibiza-Komplex anhängig? Es wird ersucht, die Anzahl der Personen den einzelnen Aktenzeichen zuzuordnen.

16.      Bitte jeweils gesondert zu den Fragen 12. bis 15. beantworten: In wie vielen Fällen wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien befasst? In wie vielen Fällen wurde der Weisungsrat befasst? In wie vielen Fällen wurde die zuständige Sektion des Justizministeriums befasst? In wie vielen Fällen wurde das Kabinett der Frau Bundesminister für Justiz befasst? In wie vielen Fällen wurde die Frau Bundesminister für Justiz persönlich befasst? In wie vielen Fällen wurde aufgrund von Weisungen der – der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeordneten – Organe die seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt ins Auge gefasste Vorgehensweise abgeändert?

17.      Auf welche Weise erfolgt das Management dieses Großverfahrens? Gibt es behördeninterne Mechanismen zur Steuerung und Kontrolle? Wird der Leitung der WKStA regelmäßig über den Stand und den Fortgang des Verfahrens berichtet? Erfolgt von dieser eine Berichterstattung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien? Werden die Organe der Dienst- und Fachaufsicht im Bundesministerium für Justiz über die Struktur des Verfahrens, dessen Dauer und die Anzahl der Beschuldigten in regelmäßigen Abständen informiert?

18.      Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten mit welcher Auslastung am Ibiza- Verfahrenskomplex? Wie viele dieser Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bei WKStA ernannt und ständig tätig? Wie viele dieser Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind der WKStA dienstzugeteilt?

19.      Wie viele Expertinnen und Experten aus welchen Fachbereichen mit welcher Auslastung sind im Ibiza- Verfahrenskomplex tätig?

20.      Wie viele Rechtspraktikantinnen bzw. Rechtspraktikanten und wie viele Richteramtsanwärterinnen bzw. Richteramtsanwärter unterstützen die WKStA bei welchen Aufgaben?

21.      Werden sämtliche Aktenstücke gemäß § 8a DV-StAG unverzüglich und in chronologischer zeitlicher Abfolge zum Akt genommen?

22.      Existiert eine Chatgruppe, in der sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WKStA über Verfahrensabläufe bzw. einzelne Ermittlungsverfahren und -maßnahmen austauschen?

a.         Wenn ja, wird diese Kommunikation zum Akt genommen?

b.         Wenn nein, warum wird diese Kommunikation nicht zum Akt genommen?