14006/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

 

betreffend Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit

 

Die im Jahr 1989 verabschiedete europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (RL 89/391/EWG) stellt einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dar. Mit der Richtlinie wurden für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheit geschaffen.

 

Allerdings hat Österreich schon seit Jahren bei Verstößen gegen das Arbeitnehmer*innenschutzrecht ein Umsetzungsdefizit. Art 11 der RL 89/391/EWG sieht vor, dass Arbeitnehmer*innen keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin um geeignete Maßnahmen ersuchen oder die zuständigen Behörden auf Probleme hinweisen (s. dazu Erwägungsgrund 21 der gegenständlichen RL).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

1.      Wird das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft einen Ministerialentwurf vorlegen, mit welchem jene Themenbereiche der RL 89/391/EWG, welche durch das geltende Arbeitnehmer*innenschutzgesetz nicht abgedeckt sind, in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden?

a.      Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 

 

2.      Ist daran gedacht, ein Instrumentarium zu schaffen, mit dem sich einzelne Arbeitnehmer*innen über Missstände im Bereich des Arbeitnehmerschutzes bei der zuständigen Behörde (Arbeitsinspektion) beschweren können?

a.      Wenn ja, in welchem Zeitraum?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Werden in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen getroffen, die verhindern sollen, dass die Beschwerdeführer im laufenden Dienstverhältnis Nachteile erleiden?

a.      Wenn ja, in welchem Zeitraum?

b.      Wenn nein, warum nicht?